Ferienhaus, Langzeitmiete - Haustiere

21. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Ferienhaus, Langzeitmiete - Haustiere

Hallo,

es geht um die mehrmonatige Anmietung eines Ferienhauses, um dort in Ruhe und abseits des Alltags eine wissentschaftliche Arbeit zu beenden.

Die Buchung erfolgte über eine Plattform. Dort stand, dass Haustiere willkommen seien. Der Anbieter hatte das Haus auch in eBay Kleinanzeigen und konnte dort auch telefonisch kontaktiert werden. Dies geschah vor der Buchung bereits vorsorglich, da drei Yorshire Terrier (ja ca. 2,5 kg) mit sollen. Der Vermieter sagte, das sei kein Problem.

Es wurde das Haus dann vor einigen Wochen schon für mehrere Monate über die Plattform gebucht. Wegen der Langzeitmiete gab es einen Rabatt. Nur so war das Vorhaben überhaupt zu stemmen. Zum vollen regulären Tagespreis wäre nicht gebucht worden.

Zum Wochenende soll nun die Anreise sein. Nun hat der Eigentümer eine sms geschickt und geschrieben, dass pro Hund und Tag 5 Euro zu zahlen seien, also 15 Euro am Tag, was 50 % mehr Miete pro Tag entspricht, als bei der Buchung angezeigt wurde.

Bei der Buchung über die Plattform war nicht nach der Anzahl von Haustieren gefragt worden, sondern nur an An- und Abreisedatum.

Nun wurde die Anzeige auf der Plattform nochmal durchgesehen und erst wenn man auf einen Pfeil klickt, an dem "mehr" steht, kommt man zu einer Unterseite, wo als einzige Information steht, dass ein Hund 5 Euro extra kostet.

Da für drei Monate gebucht wurde, wären das 1.350 Euro nur dafür, dass die kleinen Hunde mit können.

Wir sind Patenonkel und Patentante er betroffenen Person und haben uns an den Mietkosten beteiligt. Aber das sprengt nun den Rahmen.

Nun wissen wir alle nicht weiter. Das Geld für den ersten Monat wurde von der Plattform schon eingezogen.

Die Plattform ist airbnb.

Hat jemand einen Tipp? Ich habe mich selbst noch nie mit Ferienwohnungen oder -häusern befasst, hätte aber gedacht, dass solche Zusatzkosten leicht erkennbar sein müssten und auch in dem Buchungsvorgang auftauchen müssten.

Grüße

Morcheeba


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
hätte aber gedacht, dass solche Zusatzkosten leicht erkennbar sein müssten und auch in dem Buchungsvorgang auftauchen müssten.

Nun, alles lesen muss man es immer noch selber, so weit geht es dann doch noch nicht.

Der Vermieter ist vermutlich auch kein Unternehmen, sondern Privatleute.



Zitat (von Morcheeba):
Wir sind Patenonkel und Patentante er betroffenen Person

Dann werdet ihr demnächst temporäre Pflegeeltern für 3 Yorkis ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Der Vermieter ist Privatmann und vermietet nach eigenen Angaben seit Februar diesen Jahres und hat erstmalig inseriert und erstmalig vermietet.

Nein, es wurde extra nach einem freistehenden Ferienhaus mit umzäuntem Garten am Ortsrand, direkt am Wald gesucht.

Die übrigen Monate müssen dann leider direkt storniert werden. Angereist werden kann am Wochenende dann leider nicht.

-- Editiert von Morcheeba am 21.03.2022 15:30

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Die übrigen Monate müssen dann leider direkt storniert werden.
Bitte schau genau nach, was kurzfristige Stornierung kostet.
Zitat (von Morcheeba):
Nein, es wurde extra nach einem freistehenden Ferienhaus mit umzäuntem Garten am Ortsrand, direkt am Wald gesucht.
Das ist ja nun wirklich und vollkommen egal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Nein, es wurde extra nach einem freistehenden Ferienhaus mit umzäuntem Garten am Ortsrand, direkt am Wald gesucht.

Ich verstehe nicht, was Du damit zum Ausdruck bringen willst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass speziell nach einer Unterkunft gesucht wurde, in der man sich einige Monate mit den Hunden zurückziehen kann, um am PC zu arbeiten.

Das "mehr" in der Annonce stand klein am Ende der Beschreibung der Merkmale des Hauses. Es war davon auszugehen, dass es dort "mehr" zu den Merkmalen der Mietsache gibt, nicht, dass dort über Zusatzkosten gesprochen wird, die nichts mit den Merkmalen der Mietsache zu tun haben.

Auf der Plattform sieht es auch so aus, dass die Kosten über diese abgewickelt werden, also über die Buchung. Dass es darüber hinaus eine weitere Rechnung vom Anbieter gibt, steht dort nicht. Es ist auch eigenartig, da der Plattformbetreiber doch anteilig an den Einnahmen beteiligt wird.

Für insgesamt mal gerade 7 kg Hund so viel mehr zu bezahlen, möchten wir nun eben alle nicht. Wir halten dies für völlig überzogen. Wir werden auch klären lassen, ob dies so zulässig ist, wenn es im Buchungsvorgang nicht vorkommt und in der Annonce so versteckt und - wie wir finden - an einer Stelle, an der man es nicht erwartet, auftaucht. Aber das kann natürlich nicht hier geschehen.

Herzlichen Dank. Unsere Patentochter A. wird sich vermutlich im Gartenhaus ihrer Eltern einrichten, um einen Rückzugsort zu haben.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Die Buchung erfolgte über eine Plattform. Dort stand, dass Haustiere willkommen seien.

Willkommen bedeutet nicht kostenlos. Eigentlich kosten Hunde überall, auch in Hotels.
Hunde bedeuten bei der Reinigung einen Mehraufwand.
Und da auf die Hundekosten hingewiesen - selbiges aber nicht gelesen wurde, muss bezahlt werden.
Eine Stornierung könnte noch teurer werden.
Da sollten man auch alles lesen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Danke für Ihre Einschätzungen.

Einen schönen Abend noch hier im Forum!

Grüße

Morcheeba

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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