Forumshaftung bei Aufruf unangemeldeter Demo

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
donraketo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Forumshaftung bei Aufruf unangemeldeter Demo

Guten Tag,
ich würde gerne ein Internetforum eröffnen, auf dem sich Oldtimerfahrer zum Cruisen verabreden können.

Da das Cruisen an sich (§29 StVO ) und das Treffen am Start- und Zielpunkt (Versammlunsggesetz) recht schwammig geregelt ist, würde ich gerne wissen welche Auswirkungen dieser Zustand auf mich als Forumsbetreiber hat.

Ich möchte schon, dass sich ein paar Leute für solche Treffen finden, ich möchte aber auch niemanden zu einer Straftat ermutigen.
Wo stehe ich rechtlich als Forumsbetreiber, wenn sich eine Versammlung als rechtswidrig herausstellt?

Mit freundlichen Grüßen
Tobias

An anderer Stelle habe ich auch eine Frage zu nicht-öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel.


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-- Editiert donraketo am 07.01.2013 15:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn der Forumbetreiber nur die Plattform zur Verfügung stellt, sollte er weitgehend aus dem Schneider sein, sofern er nicht als Organisator auftritt. Auch die Lufthansa hat mit den Klassikertagen keine Probleme.
Wie wäre es ein solch gutes Vorbild zu nehmen für die Vorbereitung der Aktivitäten?
Müssen solche Mehrfachpostings denn sein? :augenroll:


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 07.01.2013 16:22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
donraketo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Die Klassikertage werde ich mir mal ansehen.
Ich habe kein Doppelposting gemacht. Hier geht es um die Haftung als Forumsbetreiber und im anderen Post um die Genehmigungspflicht als Organisator.

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