Foto einer Familie in der Zeitung

12. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
M. Denker
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 28x hilfreich)
Foto einer Familie in der Zeitung

Wenn ein Foto einer Familie in einem Stadtanzeiger abgebildet wird, hat man dann einen Anspruch auf Schadensersatz/ Schmerzensgeld? Keiner der Familie hat in die Veröffentlichung des Fotos eingewilligt.

Wie hat man zu verfahren? Rechtsanwalt einschalten? was wird dieser machen? Die Zeitung direkt anschreiben und die Höhe des Schadensersatz/ Schmerzensgeldes benennen?

-----------------
""




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

also erstmal muss man doch mal fragen, wo wurden denn die Familie abgeleichtet, innerhalb ihrer geschützten 4-Wände, oder einfach nur draussen?

Mach dir mal wenigerals 1% Hoffnung da was zu bekommen!

quote:
und die Höhe des Schadensersatz/ Schmerzensgeldes benennen
Kannst du bittre mal die Schmerzen angeben, die dadurch vorhanden sind! Welcher Schaden ist denn daraus entstanden?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17806x hilfreich)

Zunächst mal wäre zu klären, ob nicht ein Fall des § 23 KunstUrhG vorliegt:

"Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient."

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 12.11.2012 15:05

-- Editiert muemmel am 12.11.2012 15:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
M. Denker
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 28x hilfreich)

Die Familie wurde beim Einkaufen fotographiert. Sie sind der absolute Mittelpunkt des Bildes (also nicht nur bloßes Beiwerk). Mit diesem Foto wurde auf eine Shoperöffnung in einem Einkaufscenter hingewiesen.

Die Familie hatte Freizeitkleidung an und wurde daraufhin von vielen Bekannten "auf die Schüppe genommen" (praktisch verspottet)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5941 Beiträge, 2617x hilfreich)

Öffentlichkeit -> fällt unter §23,3 würde ich sagen

Die Bekannten hätten die Familie ja auch durchaus selbst vor Ort treffen können.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.11.2012 13:09:55
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 25x hilfreich)

War das eine Werbeanzeige a la "Besuchen Sie unser neues Immergut-Einkaufscenter"? Dann stehen die Chancen sehr gut.

Siehe Lizenzanalogie unter http://www.rechtambild.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/01/handbuch.pdf Seite 17.

Und hier: http://www.nennen.de/blog/blog/date/2008/09/16/artikel/unfreiwillig-werbemodel.html

-- Editiert unsozialer Verbrecher am 12.11.2012 22:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
M. Denker
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke bis dahin... Die Links haben mir sehr geholfen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.732 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.