Wenn ein Foto einer Familie in einem Stadtanzeiger abgebildet wird, hat man dann einen Anspruch auf Schadensersatz/ Schmerzensgeld? Keiner der Familie hat in die Veröffentlichung des Fotos eingewilligt.
Wie hat man zu verfahren? Rechtsanwalt einschalten? was wird dieser machen? Die Zeitung direkt anschreiben und die Höhe des Schadensersatz/ Schmerzensgeldes benennen?
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Foto einer Familie in der Zeitung
Hallo,
also erstmal muss man doch mal fragen, wo wurden denn die Familie abgeleichtet, innerhalb ihrer geschützten 4-Wände, oder einfach nur draussen?
Mach dir mal wenigerals 1% Hoffnung da was zu bekommen!
quote:Kannst du bittre mal die Schmerzen angeben, die dadurch vorhanden sind! Welcher Schaden ist denn daraus entstanden?
und die Höhe des Schadensersatz/ Schmerzensgeldes benennen
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Zunächst mal wäre zu klären, ob nicht ein Fall des § 23 KunstUrhG
vorliegt:
"Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient."
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 12.11.2012 15:05
-- Editiert muemmel am 12.11.2012 15:06
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Familie wurde beim Einkaufen fotographiert. Sie sind der absolute Mittelpunkt des Bildes (also nicht nur bloßes Beiwerk). Mit diesem Foto wurde auf eine Shoperöffnung in einem Einkaufscenter hingewiesen.
Die Familie hatte Freizeitkleidung an und wurde daraufhin von vielen Bekannten "auf die Schüppe genommen" (praktisch verspottet)
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Öffentlichkeit -> fällt unter §23,3 würde ich sagen
Die Bekannten hätten die Familie ja auch durchaus selbst vor Ort treffen können.
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War das eine Werbeanzeige a la "Besuchen Sie unser neues Immergut-Einkaufscenter"? Dann stehen die Chancen sehr gut.
Siehe Lizenzanalogie unter http://www.rechtambild.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/01/handbuch.pdf Seite 17.
Und hier: http://www.nennen.de/blog/blog/date/2008/09/16/artikel/unfreiwillig-werbemodel.html
-- Editiert unsozialer Verbrecher am 12.11.2012 22:31
Danke bis dahin... Die Links haben mir sehr geholfen
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Und jetzt?
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