Frage Arbeitsgenehmigung

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
gordonstreaming
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Arbeitsgenehmigung

Hallo,

Ich habe eine Firma gegruendet und moechte eine Arbeitsgenehmigung fuer eine Mitarbeiterin beantragen. Sie ist aus China mit einer Hong Kong Resident Card, hat ein MBA und langjaehrige internationale Erfahrung (DHL). Ich habe dazu 2 Fragen:

1. Wie gross ist die Chance eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen (bei vollstaendiger Bewerbung)?
2. Wie lange dauert es nach der Einreichung bis man die Arbeitsgenehmigung bekommt?

Vielen Dank!

Hello,

I am the Founder of a Company that is now seeking a working permit in Germany for one of its employee´s. She is 48y old, has a professional education (MBA), spent several years working in leading positions at internationally known firms (DHL). She is born in Mainland China, but is holding the Permanent Resident Card for Hong Kong and I need a Working Permit for that Person to be stay, work and live in Germany.

I have 2 questions to you:
1. What are usually the success rates if the application is complete?
2. What is the best time period to apply for first to get the working visa?

Anyone been in a similar position? Do you have input on the two specific questions above?
Thank you!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:

1. Wie gross ist die Chance eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen (bei vollstaendiger Bewerbung)?

Eine solche Beschäftigung wäre zustimmungspflichtig und hätte nur dann Erfolg, wenn es keinen Deutschen, EU-Bürger oder berechtigten Ausländer für diese Stelle gäbe.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gordonstreaming
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, verstanden. Von wem ist es zustimmungspflichtig und wie zeige ich auf, dass es keinen Deutschen oder EU-Bürger gibt, der für diese Stelle in Frage kommt.

In Ihrer Position hat Sie extrem enge Kundenbeziehungen. Diese kommen teilweise nur wegen ihr zurück und warden erneut Kunde bei uns. Zudem ist Sie extreme gut darin die Emotionen und Erwartungen von Kunden zu managen. Insofern kann nach meinem subjektiven Empfinden kein anderer diesen Job machen. Haben Sie Erfahrung, wie man das jemanden aufzeigt?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Von wem ist es zustimmungspflichtig...

Vom Arbeitsamt (oder wie sich diese Institution jetzt gerade nennt).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/ArbeitsJobsuche/ArbeitinDeutschland/Arbeitsmarktzulassung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI520369

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
gordonstreaming
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Das hilft. Habe bspw. das Formular zur Vorabprüfung gefunden.

Zusatzfrage: ich versuche den gesamten Prozess zu verstehen. Der Beginn des Prozesses ist die Abgabe des Visumantrages beim Konsulat in Hong Kong. Dann:
- Gibt diese die Antragsdokumente dann an das zuständige BA in Deutschland am Firmensitz meiner Firma weiter?
- Oder erteilt das Konsulat in HK eine vorläufige Einreisegenehmigung. Nach Einreise ist dann damit zum BA zu gehen, um aus der Einreisegenehmigung ein tatsächliches Working Visa zu machen?
In Kurzform: wie (wenn überhaupt) kommunizieren Konsulat/Botschaft und BA untereinander?

Besten Dank!

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