Frage bzgl. Rückgabe Mietwohnung (streichen)

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
avalox1983
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bzgl. Rückgabe Mietwohnung (streichen)

Hallo zusammen,

folgende Situation.

Ich bin vor einem Jahr in eine Wohnung eingezogen, welche vom Vormieter vor der Übergabe gestrichen wurde. Da die Wohnung für mich mehr oder weniger nur eine Übergangslösung war, hing an den Wänden nahezu nichts. Schlafzimmer, Flur, Bad und Küche sind im Einzugszustand.

Im Wohnzimmer hingen zwei Schränke. Die Löcher habe ich zugespachtelt und ausgebessert. Sieht man nichts von.

Im Mietvertrag ist die Schönheitsklausel gestrichen (siehe Links).

https://dl.dropbox.com/u/4018437/1.jpg
https://dl.dropbox.com/u/4018437/2.jpg

Meine Vermieter wollen nun, dass ich die Wohnung nun auch wieder weiss streiche. Wenn ich alles richtige im Internet recherchiert habe, bin ich da gar nicht zu verpflichtet.

Nun zu meiner Frage: Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen (ob es nun Sinn macht oder nicht sei mal dahingestellt)?

Danke und Gruß
Sebastian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn das nicht vertraglich vereinbart ist, sind Sie nicht verpflichtet, die Wohnung bei Auszug zu streichen.

Fragen Sie doch einfach mal den Vermieter, wie er darauf kommt und wo das vereinbart ist.


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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Selbst wenn eine wirksame Klausel vereinbart wäre, dürfte nach nur einem Jahr noch nichts davon greifen. Ich sehe keinen Handlungsbedarf.

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#3
 Von 
avalox1983
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab gerade noch folgende Klausel im Vertrag gefunden:

https://dl.dropbox.com/u/4018437/3.jpg

was heisst das nun für mich?

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Stimmt denn der letzte Satz?

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#5
 Von 
avalox1983
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

das kann ich ehrlich gesagt nicht mehr sagen. Kann mich nicht mehr erinnern

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Naja, man kann durchaus Individualvereinbarungen treffen. Aber eigentlich sieht es für mich nicht danach aus, sondern nach einer Vereinbarung, die er mit jedem Mieter trifft, dann ist es keine Individualvereinbarung mehr. Jedenfalls sind Klauseln, die unabhängig von Zustand und Abnutzungsgrad der Wohnung eine Renovierung verlangen, normalerweise unwirksam.

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