Guten Tag
Mich wuerde interessieren an welchen Betraegen sich ein Strafmass bzw die die Einschaetzung Steuer hinterziehung schwerer Fall bei ueber 50Tsd Eur hinterzogener Steuer festmacht?
Ist hier jedes Steuerjahr ein eigener "Fall" oder wird das über die betroffenen jahre aufadiert ?
Mal angenommen ein Steuerpflichtiger hat ueber mehrere jahre jedes Jahr die Einnahmen aus einer Quelle nicht angegeben. Wird dann die versaeumte Steuer aus allen Jahren aufadiert? Fuer die Strafbeurteilung fallen dann aber die verjaehrten Jahre wieder raus, oder ( laender als 5 Jahre her seit Bescheid)?
Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen dank
Und grusse
Matze
Frage zu Betragsgrundlage für Steuerstrafverfahren
Haben Sie sich versteuert?
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Die Frage würde mich auch mal interessieren!
Sagen wir, man hat über 5 Jahre hinweg jeweils 12.000 € hinterzogen - handelt es sich um einen besonders schweren Fall?
Nein, hier ist jede Tat und damit jeder Veranlagungszeitraum gesondert zu betrachten.
Nur wenn in einem Jahr der Hinterziehungsbetrag 50.000 € übersteigt, gilt dieses Jahr als besonders schwerer Fall wie von Ihnen erläutert.
So kann es z.B. auch sein, dass bei einer Steuerhinterziehung einige Jahre als besonders schwerer Fall gelten und andere nicht. Jedes Jahr ist gesondert, unabhängig von den anderen Jahren zu betrachten.
LG
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Dementsprechend würden die Steuerhinterziehungen aus den einzelnen Jahren, so sie unter 50.000€ liegen, auch in Bezug auf das Strafrecht bereits 5 Jahre nach Tatvollendung verjähren, richtig?
M.E. ja!
Wobei ein besonders schwerer Fall auch außerhalb der 50.000 Euro vorliegen kann.
ZitatDementsprechend würden die Steuerhinterziehungen aus den einzelnen Jahren, so sie unter 50.000€ liegen, :auchin Bezug auf das Strafrecht bereits 5 Jahre nach Tatvollendung verjähren, richtig?
Streichung durch mich.
Strafrechtlich kann Verjährung eingetreten sein.
Steuerrechtlich beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre (§169 Abs.2 S.2 AO).
Von leichtfertiger Verkürzung kann hier ja keine Rede sein ...
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