Frage zu Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
JCK21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren

Guten Tag,


wo gebe ich beim Ausfüllen des Online-Mahnantrags die Kosten für die Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren an?

Reicht der Ausdruck auf ein weißes Blatt A4?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
JCK21

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Gebühr muss, soviel ich weiß, nicht selber ausgefüllt werden, sondern wird vom Gericht eingefügt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Richtig. Die Kosten des Verfahrens werden automatisch berechnet.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
JCK21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Nur damit ich es richtig verstehe:

Die Gebühr addiert sich dann automatisch zum geschuldeten Betrag für den Schuldner?


Danke!
Grüße
JCK21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Hätte ich nicht schöner formulieren können. ;)

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
JCK21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch allen!

Dann bin ich mal gespannt was passiert ;)

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