Frage zum Domainrecht bei Vereinen

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Miracoli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Domainrecht bei Vereinen

Hallo zusammen,

bei uns gibt es die folgende Situation:
Der Großteil der aktiven Vereinsmitglieder und ehemaligen Vorstandsmitglieder hat einen neuen Verein gegründet, da wir nicht mit unserem Gewissen vereinbaren konnten, wie der 1. Vorstand mit den Geldern umgegangen ist.
Für den neuen Verein haben wir mit dem alten 1. Vorstand eine Vertragsübergabe des Webhosting-Paketes unterzeichnet. (Der Herr ist schon älter und hätte dementsprechend wenig damit anfangen können). In dieser Vertragsübergabe steht ausdrücklich, dass auch die Domains mit übergeben werden. Wir haben nun übergangsweise eine Umleitung von der alten Domain auf die neue Domain geschaltet, bis die alte Domain ausläuft (März 2018).
Nun gefällt das dem alten Vorstand nicht und er droht uns mit rechtlichen Schritten.
Unsere Frage ist nun, ob er damit trotz der unterschriebenen Vertragsübergabe mit der ausdrücklichen Übergabe der Domain Erfolg haben könnte?

Danke für die Hilfe.
Viele Grüße

Probleme im Verein?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Bei Rechtsfragen sind Glaskugeln und das lamentieren über ungelegte Eier und "hätte hätte Fahradkette" immer schwierig.

Meine Einschätzung:
Die Vertragsübergabe ist schon mal gut. Ich nehme auch an, dass es schon eine Versammlung gab in der der neue Verein offiziell gegründet wurde und der Verein damit einen handlungsfähigen, amtierenden Vorstand hat.

Was steht aber in der Satzung des alten Vereins zur Auflösung? Das sollte man nicht ungeachtet lassen. Der alte Vorstand wird sicherlich noch an anderen Stellen querschiessen.

Zu den Domains:
Ich würde in einer Mitgliederversammlung die Übernahme der Domains ansprechen und von der Versammlung absegnen lassen.
Gleiches gilt (um auf meinen dritten Absatz zurückzukommen) für andere Dinge als dem alten Verein.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Miracoli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die schnelle Antwort,

der neue Verein wurde offiziell gegründet und hat einen handlungsfähigen, amtierenden Vorstand.
Der alte Verein wurde/wird nicht aufgelöst, sondern bleibt weiter bestehen.
Die Übernahme des Webspace inkl. Domain wurde zwischen den beiden 1. Vorständen (neuer und alter Verein) durch einen unterzeichneten Übernahmevertrag geregelt.
Der 1. Vorstand aus dem alten Verein hat diesen Vertrag eigenmächtig - also ohne Mitgliederversammlung - unterschrieben. Das er solche Alleingänge macht, war auch ein Grund warum wir einen neuen Verein gegründet haben.

Unsere Bedenken hinsichtlich der Domain gingen jetzt eher in namensrechtliche o.ä. Richtung.
Um das Ganze nochmal etwas zu konkretisieren:
Nehmen wir mal an der alte Verein hieß "laufende Fußballer e.V." und hatte die Domain www.laufende-fussballer.de.
Jetzt gibt es einen neuen Verein "Irgendwas e.V." und der neuen Domain www.irgendwas.de.
Zusätzlich aber wird die alte Domain www.laufende-fussballer.de auf www.irgendwas.de umgeleitet, solange diese noch im Besitz des Webspaceanbieters ist (März 2018). Beide Vereine üben die gleiche Sportart aus.

Der Vorstand des alten Vereins stört sich nun an dieser Umleitung und möchte, dass wir diese rausnehmen.
Wir würden aber gerne einfach untätig bleiben und sehen uns eigentlich im Recht, da er uns ja den Webspace INKLUSIVE der Domain überschrieben hat.
Nun ist die Frage, ob er irgendeine Handhabe hat, z.B. wegen Namensrecht o.ä.

Danke und viele Grüße

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Wer ist/war offiziell Inhaber der umstrittenen Domain ?
Läuft sie auf den Namen eines Vereins oder dem Namen dessen Vorsitzenden ?

Im Übrigen wird mir nicht klar, welches Problem eigentlich weshalb besteht ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Miracoli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Inhaber der umstrittenen Domain ist/war jeweils der Vorsitzende.

Das Fragestellung ist:
Kann er, obwohl er uns die Domain in einem Übergabevertrag übergeben hat, rechtliche Schritte gegen uns einleiten, weil er die Domain zurück haben möchte. Insbesondere wegen dem Namensrecht ( "laufende Fußballer e.V." und domain www.laufende-fussballer.de )

Danke und viele Grüße

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Miracoli):
Kann er,

Ja, kann er.

Ob er damit dann erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt und hängt maßgeblich davon ab, was in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



Zitat (von Miracoli):
bis die alte Domain ausläuft (März 2018).

Domains pflegen nicht auszulaufen, sondern werden automatisch verlängert. Zumindest bei größeren Hostern in Deutschland.
Wenn die Domain "ausläuft", ist sie weg und jeder andere kann sie registrieren.


Warum übernimmt man die Domain nicht schon zuvor?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Inhaber der umstrittenen Domain ist/war jeweils der Vorsitzende.


Wenn dies heißen soll als Privatperson, also völlig unabhängig vom Verein, dann kann er darüber auch nach seinem Belieben verfügen und zwar eben auch unabhängig vom irgendwelchen Gremien und Entscheidungen des Vereins.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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