Frage zur Rechnung bei Gewährleistung

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Philly89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Rechnung bei Gewährleistung

Hallo,
ich habe im Juli 2014 einen Opel Astra bei einem Händler gekauft.
Dieser hatte innerhalb der ersten 3Monate schon mehrere Mängel, die der Händler anstandslos reparierte.
Im Oktober war dann eine neue Zündkerze fällig und die Nockenwelle war defekt.

Die Zündkerze ist ein Verschleißteil und ich muss es selber zahlen, soweit so gut.

Doch für den Austausch der Nockenwelle musste wohl viel auseinander gebaut werden.
So habe ich eine rechnung von ca 300 Euro bekommen. Zum einen neues Öl (ca 70 Euro), Frostschutzmittel (ca 33Euro), eine Dichtung an der Ölpumpe (ca 60Euro) und ein Verbindungsstück, steht nur so auf der Rechnung, für 28Euro.

Dies sind zwar wohl alles Verschleißteile, doch sie waren ja noch in Takt und mussten nur erneuert werden wegen der kaputten Nockenwelle, die der Händler übernehmen muss.
Muss ich diese ganzen Dinge zahlen oder nur die Zündkerze?
Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, ich finde einfach keine richtige Antwort dazu im Internet.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Auf welcher Grundlage hat der Händler denn repariert?
Kulanz?
Garantie?
Gewährleistung?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Philly89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die genaue Bezeichnung steht nicht auf der Rechnung.
Wir haben ja 1Jahr (bzw 6Monate indenen er nachweisen müsste, dass es an uns lag) die Händlergarantie drauf. Wie die genaue Bezeichnung ist, weiß ich nicht.
Die Kosten der neuen Nockenwelle hat der Händler ja auch übernommen.

-- Editiert Philly89 am 13.01.2015 09:28

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von micbu am 13.01.2015 09:10

Auf welcher Grundlage hat der Händler denn repariert?

Ich vermute "Auftrag"

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Philly, dan frage ich anders herum.
Wie hast du denn die Mängel reklamiert? Als Garantiefall oder als Gewährleistungsfall. Besteht eine Gebrauchtwagengarantie?
Wenn ein Gewährleistungsfall vom Händler anerkannt worden wäre, dann dürften dir gar keine Kosten entstehen.

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#5
 Von 
Philly89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehrlich gesagt sind wir einfach zum Händler, haben das Auto abgestellt, denen die Schlüssel gegeben und gesagt, dass schon wieder was kaputt sei. Einen schriftlichen Auftrag gab es nicht.
Und es gibt eine Gebrauchtwagengarantie, ja.
Trotz dieser Garantie muss man aber selber Verschleißteile zahlen.
Die Verschleißteile die mir allerdings in Rechnung gestellt werden waren aber noch in Takt und mussten nur erneuert werden, weil die Nockenwelle gewechselt werden musste, was ja unter die Garantie fällt.
Weiß nicht, wie ichs besser erläutern sollte. Man merkt vielleicht, dass ich nicht sehr viel Ahnung habe :D

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Prinzipiell würde ich sagen, dass die Nockenwelle je nach Alter und Laufleistung des Fahrzeuges ein gewährleistungsrechtlicher Mangel darstellen kann.
Laut ADAC - Mangel- & Verschleißliste und [URL=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=241%20C%2037663/03]241 C 37663/03 [/URL] liegt diese LAtte in der REchtsprechung anscheinend sehr hoch. Ergo würde ich erst einmal von einem Mangel ausgehen.

Gekauft im Juli
Bemängelt im Oktober
Entspricht 4 Monate.
Der Händler müsste gem § 476 BGB nachweisen, dass es sich nicht um einen Mangel handelt.

quote:<hr size=1 noshade>von Philly89 am 13.01.2015 09:01

Muss ich diese ganzen Dinge zahlen oder nur die Zündkerze? <hr size=1 noshade>

Ich würde die Zündkerze zahlen und die restlichen Posten der Rechnung zurückweisen. Meiner Meinung stellt der Vorgang mit der Nockenwelle einen Mangel dar, der im Rahmen der Gewährleistung als Nachbesserung beseitigt wurde.
Die Kosten hierfür trägt nach § 439 Abs. 2 BGB der Händler.

quote:<hr size=1 noshade>von micbu am 13.01.2015 09:46

Wie hast du denn die Mängel reklamiert? <hr size=1 noshade>

Imho irrelevant.
Der Kunde muss keine Fachtermini auswendig kennen oder magische Worte murmeln um einen Mangel zu melden.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

es wurde ja schonmal angesprochen, daher wäre es nicht schlecht mal den KM Stand zu erfahren, den das Fahrzeug hatte.

Ansonsten kan ichmich teils den Antworten anschliessen, teils aber auch nicht.

Zu dem Motoröl, hier stellt sich zusätzlich noch die Frage, wann wäre hier der nächste Olservice notwendig gewesen (Sowohl KM als auch Zeitangabe wäre hier gut). Bei dem Öl wäre es zu einfach zu sagen, dass ist Händlersache, auch bei einem Verschleissteilwechsel.
Nur mal so rein fiktiv gesagt, wäre der Ölwechsel in 100Km fällig, wäre es hier ein Unding dan den Händler die Kosten des Ölwechsels aufzuerlegen, damit würde man auch vor keinem Gericht durchkommen, denke ich.

Zwecks Frostschutzmittel, hier kan man evtl streiten. Denn weiss man wieviel Frostschutz vor der Aktion im Wagen war? Auch hier könnte es zu wenig gewesen sein, welcher so oder so hätte aufgefüllt werden müssen, nur mal so als Gedankenspiel.

Besagte DIchtung und Verbindungsstück, sehe ich als Händlersache an, soweit das Fahrzeug nicht zu viele KM hatte, wie eingangs gefragt...

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#8
 Von 
Philly89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kilometerstand in der Werkstatt lag bei 74.615

Habe jetzt von einem Freund in der Branche erfahren, dass Flüssigkeiten generell nicht in der Garantie sind. Also Öl und Frostschutzmittel muss ich wohl zahlen. Zündkerze so oder so.
Er sagt, dass alles andere vom Händler hätte getragen werden müssen.

Ich hoffe, damit bin ich richtig beraten.
Falls nicht, nehme ich Korrekturen gerne entnehmen :)

Danke übrigens an alle, die mir helfen!



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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

quote:
Der Kunde muss keine Fachtermini auswendig kennen oder magische Worte murmeln um einen Mangel zu melden.

Das ist nur halb richtig.
Der Händler braucht den Kunden aber genausoweig daüber aufzuklären wie mit einem Mangel verfahren wird. Es ist die Angelegenheit des Kunden entweder beim VK einen Sachmangel geltend zu machen oder eine bestehende Garantie in Anspruch zu nehmen. Der Kunde hat die Wahl, nicht der Verkäufer. Insofern sehe ich schon den Kunden in der Pflicht zu entscheiden was er überhaupt möchte. Der VK ist nicht in der Pflich von sich aus auf den Kunden einzugehen und ihm zu erklären was ihm alles zusteht wenn der Kunde dies möchte.
Philly, nochmal, du musst hier zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Wenn du einen Sachmangel geltend machen möchtest (Gewährleistung) dann dürfen dir daraus gar keine Kosten entstehen. Der VK hat dann alles zu übernehmen. DU musst dazu allerdings nachweisen, dass ein Sachmangel besteht. Kannst du das, dann wird, innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, vermutet, dass dieser Mangel bereits beim Kauf vorlag. Es kommt hier ganz entscheidend darauf an ob du einen Gewährleistungsfall oder einen Garantiefall geltend machen möchtest.

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-- Editiert micbu am 13.01.2015 13:05

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Ich hab auch viel mit der KFZ Branche zu tun. teils kommt das schon so hin, was dir deinBekannter gesagt hat.

Bei dem Öl, ist es halt meine wohl auch teils persöhnliche Meinung, dass es auch darauf ankommt, wieviel von dem Wechselintervall ausgenutzt wurde.

Dichtung und Verbindungsstück, da hatte ich dir ja schon geschrieben, dass dies Händlersache ist.

Bei dem Frostschutz, hier kommt meiner Meinung nach noch etwas anderes zu tragen, nämlich die Schadensminderungspficht. Solltest du zu deinem Händler gehen, frage ihn doch mal, wieso das Auto neuen Frostschutz benötigt hat. Im Rahmen der Schdensminderungspflicht, hätte er das alte Külwasser ohne weiteres ablassenund auffangen können und somit wiederverwenden können, wird täglich in den meissten Werkstätten so gehandhabt.

Die KM Laufleisstung ist übrigens so, dass hier die Motorteile nicht als verschlissen angesehen werden. Hätte der Motor mehr als 120TKM gehabt, würde das anders aussehen, auch bei Dieselfahrzeugen...

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Philly89 am 13.01.2015 12:39

Habe jetzt von einem Freund in der Branche erfahren, dass Flüssigkeiten generell nicht in der Garantie sind.

Wir reden von der gesetzlichen Gewährleistung. Diese steht dir per Gesetz zu und stellt dich besser als die Garantie.

quote:
von micbu am 13.01.2015 12:58

Das ist nur halb richtig.

Eine Meinung kann nicht richtig, halb richtig oder falsch sein. Eine Meinung ist eine Meinung.

quote:
von micbu am 13.01.2015 12:58

Insofern sehe ich schon den Kunden in der Pflicht zu entscheiden was er überhaupt möchte.

Was der Käufer will liegt imho auf der Hand: Er hat einen Mangel an der Kaufsache entdeckt und möchte, dass er behoben wird. Das Gesetz sieht hier klare Regelungen vor die nach meinem Rechtsverständnis vorrangig zu veranschlagen sind.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Dann muss er aber auch diesen Anspruch stellen. Es ist seine freie Wahl ob er sein Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Er ist nicht dazu verpflichtet dies zu tun. Der Verkäufer ist kein Hellseher.
Witzige Ansicht von dir, dass Meinungen nicht falsch sein können.

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" "

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#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von micbu am 13.01.2015 14:29

Dann muss er aber auch diesen Anspruch stellen. (...) Der Verkäufer ist kein Hellseher.

Imho muss der Verkäufer seine gesetzlichen Verpflichtungen kennen und diese auch ungefragt anwenden. Das der Kunde nur zu seinem Recht kommt, wenn er es lückenlos kennt und darauf pocht halte ich für ein Unding und lässt sich nicht mit meinem Rechtsverständnis vereinbaren.

quote:
von micbu am 13.01.2015 14:29

Witzige Ansicht von dir, dass Meinungen nicht falsch sein können.

Eher eine philosophische als eine witzige Ansicht.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

quote:
Imho muss der Verkäufer seine gesetzlichen Verpflichtungen kennen und diese auch ungefragt anwenden. Das der Kunde nur zu seinem Recht kommt, wenn er es lückenlos kennt und darauf pocht halte ich für ein Unding und lässt sich nicht mit meinem Rechtsverständnis vereinbaren.

O.k., hier bin ich grundlegend anderer Ansicht.
Meiner Ansicht geht der Wunsch des Kunden vor. Wenn der Kunde also eine Abwicklung auf Garantie wünscht, dann hat das für mich immer Vorrang.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von micbu am 13.01.2015 15:53

O.k., hier bin ich grundlegend anderer Ansicht.

Kann man ja sein.
Spricht ja nichts dagegen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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