Frau stirbt, wer erbt? Mann oder Kinder?

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nicky5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frau stirbt, wer erbt? Mann oder Kinder?

Hallo,
mal angenommen es geht um ein Ehepaar. Beide ca. 80 Jahre alt. Es gibt mehrere leibliche Kinder. Alle bereits volljährig. Die Eheleute leben allein.
Nun stirbt die Frau. Es gibt kein Testament.
Wie geht es nun weiter?
Das gemeinsame KOnto der Eheleute ist wohl bereits für den Mann gesperrt. Warum?
Jemand sagte das der Ehemann nur 50% Erbe sei und die anderen 50% auf alle leiblichen KInder aufgeteilt werden.
Stimmt das?
Was wenn nun überhaupt nichts zu erben ist? Wenn das vorhanden Geld gerade eben so für die Beerdigung reicht?
Wann darf der Ehemann wieder normal über alles verfügen ?

Viele Fragen, aber es gibt wirklich noch Meenschen die bisher keinerlei Erfahrungen mit dem Tod haben.

Vielen Dank,
Nicky

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, erbt alles der Ehemann. Die leiblichen Kinder haben ggf. Pflichtteilsansprüche, müssen diese aber geltend machen (ggü. dem Ehemann).

Was sagt denn die Bank dazu, warum das GEMEINSAME KONTO gesperrt wurde? War der Ehemann vor dem Tod alleinverfügungsberechtigt? Oder lief das Konto auf den Namen der Ehefrau?

Auf dem GEMEINSAMEN KONTO gehörte ja eh nur die Hälfte der Ehefrau, der Rest dem Ehemann (wichtig für die Pflichtteilsansprüche).


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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Antwort von little-beagle ist leider falsch.

Wenn es kein Testament gibt, dann erbt die Ehefrau 50% und die übrigen 50% gehen an die Kinder zu gleichen Teilen. Ehemann und Kinder bilden eine Erbengemeinschaft.

quote:
Was wenn nun überhaupt nichts zu erben ist? Wenn das vorhanden Geld gerade eben so für die Beerdigung reicht?


Dann gibt es trotzdem Erben, die z.B. in fast alle bestehenden Verträge eintreten. Auch in so einem Fall ist zwischen den Erben zu regeln, wie mit dem Erbe weiter verfahren werden soll. Sinnvoll wäre in dem Fall wohl ein Vertrag, bei dem die Kinder zu Gunsten des Ehemannes auf ihr Erbe verzichten (Achtung: Keine Erbausschlagung!)

quote:
Das gemeinsame KOnto der Eheleute ist wohl bereits für den Mann gesperrt. Warum?


Zur Klärung der Gründe und der weiteren Vorgehensweise ist ein Gespräch mit der Bank erforderlich.

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9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Auch nicht richtig.

Dem Ehemann gehören ja schon 50 %.
Von der Ehefrau erbt er 25 %
Weitere 25 % teilen sich die Kinder.

Die Kinder können bei der Bank den Verzicht
auf das Bankguthaben erklären.
Dann kann der Vater wieder über das Konto verfügen.

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14x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Dem Ehemann gehören ja schon 50 %.


Woraus ergibt sich das?

Natürlich bezieht sich die von mir genante Erbquote nur auf das Nachlassvermögen der Frau. Das, was dem Mann ohnehin schon gehört, kann die Frau natürlich nicht vererben.


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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Das gemeinsame KOnto der Eheleute ist wohl bereits für den Mann gesperrt. Warum?

Wenn die Bank vom Todesfall erfährt, wird man vorsichtig sein mit den Konten. Die genaue Begründung kann nur die Bank geben. Bei Gemeinschaftskonto mit Rente des Mannes wird man auch immer diesen Anteil auszahlen müssen.
Ansonsten ist der Ablauf einfach: alle mit der Beerdigung anfallenden Kosten können/sollten aus dem Guthaben des Verstorbenen bezahlt werden. Danach wird der Rest nach der Quote 50% Ehepartner/50% Verteilung auf Kinder verteilt, sofern es keine abweichende testamentarische Regelung gibt. Der Rest kann aber auch Schulden sein und die werden nach der gleichen Quote verteilt.

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"*** NIE wieder Paypal ***"

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