Freizügigkeitsrecht Eu Angehörigen

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn481325-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freizügigkeitsrecht Eu Angehörigen

Hallo,
Ich beschäftige mich momentan mit der folgende frage:
Ich komme aus einem Drittland. Ich bin seit 4 jahren mit einer Unionsbürgerin zusammen und wir haben einen Sohn und teilen auch das Sorgerecht. Das kind wird in April 3jahre alt. Ich besitze seit 2015 eine Aufenthaltskarte. Die Beziehung hat leider nicht mehr funktioniert und wir haben uns nun getrennt und wollen auch die gemeinsame Wohnung auflösen und getrennt leben. Ich studiere an einer Fachhochschule. Wir haben vereinbart, dass ich jedes zweite Wochenende der kleine abhole wie es üblich ist.

Frage:
-Werde ich meine Aufenthaltskarte verlieren?
(da ich noch studiere, kann ich momentan keinen Unterhalt zahlen).
Auf eure Antworten bedanke ich mich im voraus.

-- Editiert von msn481325-9 am 03.01.2018 10:53

-- Editiert von msn481325-9 am 03.01.2018 10:55

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von msn481325-9):
Ich bin seit 4 jahren mit einer Unionsbürgerin zusammen und wir haben einen Sohn und teilen auch das Sorgerecht.

Erstmal zwei Fragen zur Sicherheit:

- Das heißt, ihr habt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt, nicht als Ehepartner?

- Das Kind ist kein deutscher Staatsbürger, richtig? (Deutscher Staatsbürger könnte es sein, wenn die Mutter bei einer Geburt in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis hatte und mind. 8 Jahre mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland war.)

Hier eine Einschätzung der Möglichkeiten im Normalfall:

Wenn das Kind kein deutscher Staatsbürger sein sollte, kannst du über das Kind nach den Buchstaben des Gesetzes kein Aufenthaltsrecht zwingend ableiten: Nicht nach dem Aufenthaltsgesetz (einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Aufenthalt gibt es nur für die Eltern deutscher Kinder). Auch nicht nach dem Freizügigkeitsgesetz, weil das Kind wohl selber nur ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht hat (abgeleitet von der Mutter) und weil es dir keinen "Unterhalt gewährt". Nicht-EU-Bürger können als Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern) nur ein Freizügigkeitsrecht erhalten, wenn sie von den freizügigen EU-Bürgern unterhalten werden (das ist v.a. der Fall bei alten Eltern, die von den Unterhaltszahlungen ihrer erwachsenen Kinder mit EU-Staatsbürgerschaft abhängig sind).

Als Lebenspartner einer freizügigen EU-Angehörigen hattest du ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht nach § 3 FreizügG/EU. Bei einer Trennung sind Ehepartner etwas besser geschützt. Wobei es auch hier unterschiedliche Auslegungen gibt, ob die Freizügigkeit bis zur Trennung, Einreichung der Scheidung oder Vollzug der Scheidung gilt. Im Freizügigkeitsrecht ist vieles eher eine Auslegungsfrage als beim Aufenthaltsrecht. Insofern kann man sich auch gute Hoffnungen darauf machen, dass die ABH wenn möglich kulant vorgehen wird, wenn es um den Vater eines EU-Bürgers handelt, der Sorgerecht hat und sich auch kümmert. Infrage käme aber (mit aller Vorsicht) vielleicht auch ein Aufenthaltsrecht nach § 36 (2) AufenthG :

Zitat:
Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.


Eine solche AE kann (!) erteilt werden bei außergewöhnlicher Härte, wobei die Voraussetzungen dann eher vorliegen, wenn sich ein Kind von seinem Vater, mit dem er bislang in Lebensgemeinschaft gelebt hat, vollkommen trennen sollte. (Ein Nachzug aus dem Ausland wäre wesentlich schwieriger.)

Andererseits gibt es auch die Möglichkeit, ein Aufenthaltsrecht zum Studium zu bekommen - angemessene Studienfortschritte und Lebensunterhaltssicherung vorausgesetzt (geht durch Studentenjob, Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung). Wichtig kann auch sein, ob du bis 2015 einen anderen Aufenthaltstitel in Deutschland hattest. Du solltest dich auf jeden Fall gründlich informieren, bevor ihr euch wirklich offiziell trennt (also auch auseinander zieht).

-- Editiert von Felicite am 03.01.2018 22:54

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