Freundin bezahlt, GEZ meldet mich einfach an

7. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Freundin bezahlt, GEZ meldet mich einfach an

Hi Leute,

ich wohne bei meiner Freundin die GEZ bezahlt. Nun hat mir die GEZ ein schreiben geschickt, in dem Sie sagt dass die mich angemeldet haben und ich 53,94€ bezahlen muss.

Was stimmt denn mit denen nicht? Die wissen doch genau, welche Wohnung wer bezahlt, oder nicht?

Ich habe noch kein einziges schreiben von denen erhalten, außer diesem.

Was kann ich da jetzt machen oder was soll ich da jetzt machen?

LG

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"Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen ve"

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Wenn schon jmd. im Haushalt den Beitrag zahlt, muss der Beitragsservice (GEZ) das andere Beitragskonto natürlich rückwirkend bis zum 01.01.2013 abmelden.

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Steffen Meier am 08.03.2014 09:28

Wenn schon jmd. im Haushalt den Beitrag zahlt, muss der Beitragsservice (GEZ) das andere Beitragskonto natürlich rückwirkend bis zum 01.01.2013 abmelden.

Quelle?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Nun hat mir die GEZ ein schreiben geschickt, in dem Sie sagt dass die mich angemeldet haben und ich 53,94€ bezahlen muss.


Die GEZ hat den OP zwangsangemeldet. Wie soll man sich abmelden, wenn man gar nicht weiß, dass man angemeldet wurde?
Die Anmeldung erfolgte ohne Rechtsgrundlage, denn im gleichen Haushalt zahlt schon eine Person. Das ist das Problem der GEZ rauszufinden, wer wo wohnt.
OP hatte keine Pflicht, sich anzumelden.

Bitte! Die Rechtslage hat sich seit dem 01.01.2013 geändert.


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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Absatz (3) § 10 RBStV:

"(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung."

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Und du hast von der Rechtslage offensichtlich keine Ahnung. Dein kompletter Post ist von vorne bis hinten falsch.


Wollen Sie mich veralbern?
Natürlich ist eine rückwirkende Abmeldung möglich!

Vom http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/anmeldung-durch-den-beitragsservice.file.html/140212-140207_Serviceblatt_A4_online_rz.pdf

Was kann ich tun, wenn mich der Beitragsservice irrtuemlich angemeldet hat?
Geben Sie beim Beitragsservice an, unter welcher Beitragsnummer der Rundfunkbeitrag fuer die
Wohnung bereits entrichtet wird. Dies geht auch telefonisch und ruekwirkend. Sollten Sie wegen
der Anmeldung schon laenger irrtuermlich einen Rundfunkbeitrag gezahlt haben, ist auch eine Rueckerstattung
moeglich. Dies ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag explizit vorgesehen (10 Abs. 3).

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Das muss allerdings aktiv geschehen. Unterlässt man das, bleibt man beitragspflichtig. Damit gibt es einen Rechtsgrundlage für die Forderung und dein schöner Paragraph ist hinfällig.


Wie ich bereits geschrieben habe, kann diese Meldung auch noch im rückwirkend nachgeholt werden.
Wieso sollte die Rundfunkanstalt es sonst so auf ihrer Internetseite schreiben?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Hallo,
erstmal danke für die Antworten. Ich frage mich gerade auch, wie ich mich abmelden sollte, wenn ich nicht weiß, dass ich angemeldet bin.

Sehr Fragwürdig immer diese Praktiken. Außerdem hätte die GEZ mir ja schreiben können,o der? Gleich ne Rechnung und eine Anmeldung zu schicken halte ich für sehr dreist und aufdringlich.
[...hoffentlich Lehnt sich das Volk bald auf und wird dem Staat Zeigen welche Fehlentscheidungen getroffen wurde...]

Also muss ich bei den ***** jetzt zu kreuze kriechen und denen sagen, dass meine Freundin schon bezahlt und die mich in ruhe lassen sollen?

LG

19x Hilfreiche Antwort

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