Freundin hat Inkasso bezahlt

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
hiho
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundin hat Inkasso bezahlt

Hallo an alle,
meine Freundin hat ein Auto finanziert. Es waren damals 4000¤ mit mtl.Raten zu 100¤. Offen sind noch ca. 900¤. Sie hat mit ihrer G..C-Bank telefonisch eine Stundung über 3 Monate vereinbart( Wovon jetzt aber keiner mehr was weiss... ). Am 5.01.07 bekam sie ein schreiben (verfasst 29.12.06)das 3 Monatsraten offen wären und sie dies umgehend bezahlen soll zwecks Vermeidung Inkasso usw. Nach Anruf bei ihrer "Bank" wurde ihr recht unfreundlich klar gemacht das es ihnen egal wäre, da dies schon ans Inkasso weitergeleitet wurde.Nach Nennung der Tel.Nummer rief sie beim Inkasso an und siehe da der "gute" Mann kam einen Tag später und holte sich 375¤ ab und hinterließ nur eine Quittung. Auf Nachfrage wie sich die Kosten zusammensetzen würde konnte er keine Auskunft geben, nur das von dieser Summe 71¤ (wie kommt er auf die Summe ?) für die Bank sei -Rest Inkassokosten ! Da ich zu dieser Zeit leider nicht zu Hause war hat sie es natürlich bezahlt. Hat man eine möglichkeit dieses Geld zurückzufordern bzw. eine Aufstellung dieser Kosten zu bekommen, da die "Bank" sagt " wenden sie sich ans Inkasso" und Inkasso sagt "wenden sie sich an ihre Bank" ! Das kann doch nicht sein oder? Über Tipps wär ich sehr erfreut. Danke im vorraus

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wann war der besuch ?

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#2
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Na der wird halt nach BGB 367 das Meiste für seine eigenen Gebühren verechnet haben !

Es sei denn ein möglicherweise anwesender Zeuge könnte bestätigen das die Bargeldübergabe zweckgebunden zur Verrechnung auf die Hauptforderung war ! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiho
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

der Besuch war am Freitag und nein es war leider kein anderer Zeuge anwesend. Aber solche hohen Gebühren + Kosten sind doch schon Wucher. Gibt es denn da keine Handhabe?

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja, eben "nur zur Verrechnung auf die Hauptforderung" bezahlen. Wenn Du einfach die geforderte Summe zahlst zeigst Du Dein Einverständnis.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiho
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok wie gesagt war leider nicht dabei, sonst hätte er kein Geld bekommen ohne Aufschlüsselung. Meine Freundin hat sich aber einschüchtern lassen. Aber Einverständnis ohne Aufschlüsselung der Kosten? Wie gesagt sie hat nur eine Quittung bekommen wo am Rand mit draufsteht " incl EOS-Kosten". Da gibt es doch so etwas wegen Inkassokosten dürfen Anwaltkosten nicht übersteigen oder so. Denke mal nicht das ein Anwalt für 71¤ (lt.Inkasso)304¤ Gebühren nimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dürfen geht Immer !

Das Inkassobüro kann soviel Gebühren nehmen wie es lustig ist
Wenn der Schuldner nicht aufmuckt ist dies leider rechtlich einwandfrei.
Es wird auf Unkenntnis spekuliert und die Rechnung geht gelegentlich auf
Der Metzger kann ja auch 10 € für 100 gramm Gelbwurst nehmen
Wer bezahlt der bezahlt !
Marktwirtschaft eben
----------------
Besuch war erst am Freitag !!??

Fax UND (!) email

Gesprächsbestätigung !

- wie mit Ihrem MA am Freitag um ...Uhr vereinbart bestätige ich Ihnen nochmals das ausgehändigtes Bargeld nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung zu verwenden ist.
----------------
Nicht einknicken bei den Hütchenspielern

Lg
thehellion


-- Editiert von thehellion am 07.01.2007 21:46:04

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