Frist Polizeiliches Führungszeugnis

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
elschaddai
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Frist Polizeiliches Führungszeugnis

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich wurde vor ca 3,5 Jahren wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, zu 8 Monaten Freiheitsstrafe auf 3,5 Jahren Bewährung verurteilt. Die Frist von 3,5 Jahren Bewährung ist schon bald um. Was passiert dann? Ist dann auch die Eintragung im Führungszeugnis gelöscht? Ich finde widersprüchliche Angaben dazu: z.B. das alles unter einem Jahr nach 3 Jahren gelöscht wird. Aber was bedeutet das in meinem Fall konkret den ich habe ja 3,5 Jahre auf Bewährung bekommen?

Vielen Dank für Antworten,

ElSchaddai

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

das alles unter einem Jahr nach 3 Jahren gelöscht wird. Aber was bedeutet das in meinem Fall konkret den ich habe ja 3,5 Jahre auf Bewährung bekommen? Tja, da haben Sie den Kern des Problems erfaßt. Eigentlich wird nach 3 Jahren gelöscht. Praktisch muß dafür aber die Strafe erledigt sein. Und die ist nicht nach 3,5 Jahren erledigt, sondern dann, wenn Ihnen der formelle Erlaß der Strafe mitgeteilt wird. Und das wird Monate später passieren.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
elschaddai
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Lässt sich den nicht (mit dem Anwalt), der formelle Erlass erwirken?
Ich bin seit dem nichtmehr Straffällig geworden.

Vielen Dank,

ElSchaddei

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Lässt sich den nicht (mit dem Anwalt), der formelle Erlass erwirken? Der erwirkt sich von ganz allein. Sie können ja so 2 bis 3 Monate nach dem Ende Bewährung mal freundlich (schriftlich) anfragen, wann der Erlaß denn so erwarten wäre - vielleicht geht es dann schneller. Ein Anwalt ist da überflüssig.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
elschaddai
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe eben nocheinmal mein Urteil herausgesucht und musste nicht schlecht staunen.
Tatsächlich sind es 8 Monate auf 3 Jahre Bewährung, nicht 3,5
Was ändert sich da für micht, bzw. ändert sich überhaupt etwas?

Viele Grüße,

Elschaddai

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Was ändert sich da für micht, bzw. ändert sich überhaupt etwas? Die Bewährungsfrist ist also schon vor 6 Monaten abgelaufen? Dann sollten Sie natürlich sofort anfragen, wo der formelle Erlaß bleibt. Denn erst dann ist Ihr FZ sauber. Und nach 6 Monaten ist es wahrlich nicht zu früh, um da mal nachzuhaken.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

.

Mal ganz allgemein zu dem Thema:

Dauer bis zum Straferlass (Beschluss) nach Ablauf der Bewährungszeit...

...soweit es unseren Landgerichtsbezirk hier, bzw. die 7 untergeordneten Amtsgerichte angeht.

Ein eigenes Tätigwerden bereits 1-2 Wochen vor Ablauf der Bewährungszeit beschleunigt den Vorgang hier signifikant. Denn zunächst fragt das zust. Gericht bei der StA an, ob (ggf. in Form neuer, lfd. Verfahren) Widerrufsgründe möglich erscheinen. Die Anhörung der StA ist zwar im Gesetz nicht explizit vorgesehen, die st. Rspr. und Lit. [2 Ws 167/98 OLG Hamm mVa. BGH NStZ 1993, 235 ; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178 ; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 56 g Rn. 1 mwN] gehen jedoch dahin, zumal der StA das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde [§ 311 StPO ] gegen den Erlassbeschluß zustünde. Im Idealfall liegt zum Ende der Bewährungszeit also die Stellungnahme der StA vor, so dass das Gericht direkt den Beschluß abfassen kann, so das man -wenn man es geschickt angestellt hat und es keine Widerrufsgründe gibt- ca. 2 bis 3 Wochen nach Ablauf der Bewährungszeit den Beschluß über den Straferlass im Briefkasten hat.

Läßt man die Sache einfach laufen, ist es hier in der Regel so, dass die StA -als Vollstreckungsbehörde- irgendwann mal den Straferlass bei Gericht beantragt. In dem Fall kann es tatsächlich -auch hier- mehrere Monate dauern, bis man des Beschluß bekommt, wobei dann auch noch mal 1 Woche Rechtsmittelfrist ablaufen muß. Und erst dann verschwindet der Eintrag aus dem Führungszeugnis.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"



-- Editiert !!Streetworker!! am 09.01.2015 19:58

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