Hallo zusammen,
ich liege derzeit noch im Streit mit meinem alten Vermieter bzgl. der Renovierungskosten für die alte Wohnung.
Soweit mir bekannt ist, kann der Vermieter bis zu 6 Monate nach Auszug solche Kosten geltend machen. Ich als ehemaliger Mieter haben jedoch 12 Monate Zeit um meine Kaution zu verlangen.
Meine Frage ist nun: Was bedeutet geltend machen in dem Zusammenhang? Ist es ausreichend, wenn der Vermieter selbst sich meldet, oder muss bis zu diesem Zeitpunkt Klage erhoben werden?
Lieben Gruß
Dennis
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