Früher aus dem Mietvertrag?

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)
Früher aus dem Mietvertrag?

Hallo liebes Forum,

ich wende mich an euch, da ich auf der Suche nach einem Rat bezüglich meines "Problems" bin.

Meine Freundin und ich sind zum 1.10 in eine 2 Zimmer Wohnung in Hamburg eingezogen. Bis auf ein paar Kleinigkeiten, wovon der Großteil behoben wurde, ist die Wohnung i.O.

Das größte Problem allerdings stellen jetzt neue Erkenntnisse dar. Über die ersten Nächte haben wir gemerkt, dass sie Scheiben stark anlaufen. Ursachen gesucht und behoben. Es wird keine Wäsche mehr getrocknet in der Wohnung. Morgens und Abends stoßlüften und Tagsüber heizen, so wie es von der Hausverwaltung auch geraten wurde.

Wenn es am morgen dazu kam, dass eine Scheibe nur wenig angelaufen war, dann war das wie im Lotto zu gewinnen. Momentan laufen, egal, was wir machen, die Scheiben über Nacht so stark an, dass wir morgens gute 10 Minuten damit beschäftigt sind alles zu trocknen.

Jetzt war der Hausverwalter noch mal hier und hat alle Mängel notiert.

- Schimmel im Bad (kleine Punkte überall verteilt)
- Schimmel im Schlafzimmer (schon etwas mehr)
- Fenster in der Küche und im Schlafzimmer laufen sehr stark an. (Im Wohnzimmer tun sie das nicht, da hinten dran ein verglaster Balkon ist)
- Backofen hat Probleme
- Türen schließen nicht richtig.


Im Schlafzimmer muss die Fensterbank neu versiegelt werden und der Schimmel, der sich darunter befindet, beseitigt werden. Im Bad stand der Gedanke im Raum, die Wand herauszureißen(da wir kein Fenster haben) um der Feuchtigkeit während dem Duschen mehr Zirkulation zu bieten.

Nun haben wir eine Wohnung besichtigt, welche uns sehr sehr gut gefällt und größer, gleich viel kostet und solche Probleme nicht haben soll. Moderner ist sie obendrein auch noch.

Wenn solche Renovierungsarbeiten bevorstehen, habe ich ein "Recht" auf eine evtl. vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag?
Oder eventuell aufgrund des Schimmels? Momentan habe ich starke Kopfschmerzen, ich weiß nicht, ob es am Schimmel liegt.

Wir würden uns nur ungern die Wohnung durch die Lappen gehen lassen.

Wenn jemand einen Rat oder einen Tipp für mich hat bin ich dankbar. Werde nächste Woche noch zur Rechtsberatung meiner Universität gehen, aber wäre um eine kleine Vorinfo von euch dankbar!

Mit freundlichen grüßen und besten Dank fürs durchlesen!

Kevin Malz

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat:
Morgens und Abends stoßlüften und Tagsüber heizen, so wie es von der Hausverwaltung auch geraten wurde.


Macht Ihr nachts die Heizung komplett aus ?

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#2
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein, machen sie nicht aus. Schließlich lüften wir ja vorher Abends. Aber wir haben beides ausprobiert. Absolut keine Chance. Die Fenster laufen mit und ohne Heizung an.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von fb431889-93):
Wenn solche Renovierungsarbeiten bevorstehen, habe ich ein "Recht" auf eine evtl. vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag?

Nein. Wenn die Wohnung objektiv unbewohnbar wäre, so gäbe es ein Recht auf eine fristlose Kündigung. Dafür muss der Schimmelbefall gesundheitsgefährdend sein und das hört sich bisher nicht so an. Und noch gibt es ja keine Renovierungsarbeiten.

Einzigen Ansatzpunkt sehe ich, wenn bereits beim Vormieter nachweisbar diese Probleme aufgetreten sind und euch dies verschwiegen wurde. Dann sind wir nämlich bei arglistiger Täuschung des Vermieters und das könnte dann eine Anfechtung des Mietvertrages rechtfertigen. Das sind aber ziemlich scharfe Geschütze, die nur in Ausnahmefällen funktionieren werden.

Es steht euch im Übrigen frei die andere Wohnung zu mieten und dann für einige Monate 2 Mieten zu zahlen. Ja ich weiß, dass dies eine hohe Belastung darstellt. Auf Dauer könnte sich das aber auszahlen. Und vielleicht lässt ja der aktuelle Vermieter mit sich reden und ihr könnt die Kündigungsfrist etwas verkürzen. Immerhin ist er dann auch euch als aus seiner Sicht Problemmieter los.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

Es steht euch im Übrigen frei die andere Wohnung zu mieten und dann für einige Monate 2 Mieten zu zahlen. Ja ich weiß, dass dies eine hohe Belastung darstellt. Auf Dauer könnte sich das aber auszahlen. Und vielleicht lässt ja der aktuelle Vermieter mit sich reden und ihr könnt die Kündigungsfrist etwas verkürzen. Immerhin ist er dann auch euch als aus seiner Sicht Problemmieter los.


Das mit der Anfrage auf eine vorzeitige Entlassung werde ich auf jeden Fall versuchen. Vielleicht beharrt der Vermieter nicht auf seine vertraglichen Rechte.

Wie sieht es denn mit einer Mietminderung aus? Wie lange muss ich dem Vermieter nun Zeit geben, diese Mängel zu beheben?
Wie stark die Miete reduziert werden darf, muss ich anhand bereits vorhandener Gerichtsurteile entscheiden, richtig?

Mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von kddiego):
Wie lange muss ich dem Vermieter nun Zeit geben, diese Mängel zu beheben?

Mietminderung entsteht qua Gesetz aus § 536 BGB ab dem ersten Tag, an dem die Tauglichkeit der Wohnung reduziert ist. Der Mieter hat nur die Pflicht, den Vermieter über den Mangel zu informieren. Mietminderung geht also auch rückwirkend, solange der Mieter seiner Pflicht zur Mängelanzeige nachgekommen ist. Zusätzlich ist noch § 536b BGB zu beachten.

Ob das die Bereitschaft des Vermieters zur vorzeigen Vertragsaufhebung steigert, wage ich aber mal zu bezweifeln. Ebenso habe ich keine Aussage darüber getroffen, ob die beschriebenen Mängel überhaupt eine Mietminderung rechtfertigen. Das musst du selber einschätzen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Katharina91123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Als mietrechtlich ist das nicht genug, um fristlos zu kündigen. Habe hier eine Übersicht gefunden, mit allem was man aus Mieter-Sicht bei der Kündigung beachten muss, vielleicht hilft euch das weiter:
https://kautionsfrei.de/blog/wohnung-k%C3%BCndigen-was-ist-zu-beachten

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Katharina91123):
Als mietrechtlich ist das nicht genug, um fristlos zu kündigen. Habe hier eine Übersicht gefunden, mit allem was man aus Mieter-Sicht bei der Kündigung beachten muss, vielleicht hilft euch das weiter:
https://kautionsfrei.de/blog/wohnung-k%C3%BCndigen-was-ist-zu-beachten


Das ist auf jeden Fall eine gute Zusammenfassung. :)

Hier in der Dropbox könnt ihr euch gerne mal die von Schimmel befallenen Stellen anschauen.
Die großen Stellen sind am Fenster im Schlafzimmer, die anderen im Bad. Die kleinen Punkte sind alles kleine Schimmel Flecken.
Reichen diese, um eine Mietminderung vorzunehmen? Wie kürze ich denn die Miete, wenn mein Vermieter ein SEPA Mandat hat? Er zieht das Geld einfach ein. Kann ich das irgendwie kürzen?

Eine weitere Frage: Wir hatten Schimmel an der unteren Schaniere zum Balkon am Laminat. Mir wurde mal so salopp gefragt, dass man bei Verdacht, darauf bestehen kann, dass das Laminat angehoben wird, um zu kontrollieren, ob sich dort bereits Schimmel ausgebreitet hat?

Und zum aktuellen Fall. Noch haben wir keine Rückmeldung über unsere "Traumwohnung"... Also müssen wir erst mal hier bleiben. Vor allem in Hamburg.. Da eine Wohnung zu finden, ist nicht wirklich leicht...

Liebe Grüße und vielen Dank, an all diejenigen die sich die Mühe machen zu antworten!


-- Editiert von kddiego am 12.01.2016 23:48

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

So stark wie die Scharniere schon angerostet sind, scheint mir die Wohnung schon länger ein Feuchteproblem zu haben.

Das ändert aber nichts daran: Der Mieter muss das Vorhandensein des Mangels beweisen.

Das bedeutet (zunächst) auf eigene Kosten - je nachdem was man beweisen will:
- Laminat anheben zwecks Nachweis Mangel=Schimmel auch unter dem Laminat
- Gutachten/Laboruntersuchung Raumluft zwecks Nachweis gesundheitsgefährdende Schimmelbelastung durch Schimmel (z.B. zur Vorbereitung einer fristlosen Kündigung), denn nicht jede Schimmelart und nicht jede (geringe) Konzentration ist gesundheitsschädlich.

Je nachdem ist der Einsatz (die Verfahrenskosten und die Kosten der Beweiserbringungen) um ein mehrfaches höher als die 1-2 Monatsmieten oder der Minderungsbetrag, um den es eigentlich geht.

Evtl. ist es sinnvoller einfach einen Luftentfeuchter einzusetzen, als sich um den Minderungsanspruch bzw. dessen angemessene Höhe zu streiten - z.B.
https://www.trotec24.com/maschinen/luftentfeuchtung/luftentfeuchter-ttk-40-e.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)

Alles klar liebes Forum. Dann sind soweit alle meine Fragen beantwortet worden! Vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben.

Um nochmal auf das Thema zu kommen. Wenn es nach mir ginge, würde ich am liebsten die Wohnung hier auch behalten. Aber die Umstände machen es nicht wirklich angenehm hier zu wohnen. Jeden Morgen das Problem mit den Fenstern und weitere kleine Probleme. Aber :) Wenn sich was anderes findet zu einem passenden Zeitpunkt, dann wird sich dafür auch eine Lösung finden lassen!
Wie gesagt. DANKE an euch :)

Grüße aus Hamburg
Kevin

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