Führerscheinentzug Cannabis -Existenzbedrohung

31. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Angler123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Führerscheinentzug Cannabis -Existenzbedrohung

Erst mal Hallo an alle hier und schon vorab vielen Dank für jegliche Antworten.

Zur Sache:

Canabisfund außerhalb Straßenverkehrs nach absolut willkürlicher Hausdurchsuchung, Strafverfahren wurde bereits eingestellt, gegen Abgabe 3er Urinkontrollen.

Blut wurde jedoch am Tage der HD abgenommen und der Wert war schockierend hoch, 170 ng/ml . Die Führerscheinstelle schreibt mir heute, ich "Führerscheinentzug" wegen den hohen Werten, ich könne bis zum 12.02. Stellung nehmen. Dieser hohe Wert kam folgendermaßen zustande: Ich hatte für 2 Wochen Urlaub in Amsterdam gemacht, und dort täglich wie ein wilder geraucht. War mein Junggesellen -Abschieds - Urlaub.... Und am Tage der Rückkehr sind sie dann bei mir Zuhause eingelaufen.

Vorher hatte ich nur gelegentlich Konsum ca. 1x im Monat.

Ich bin Selbstständig in unserem Familienbetrieb und absolut auf den Führerschein angewiesen, um zu Kunden zu fahren etc.

Es würde unseren Kleinbetrieb direkt gefährden.

Auch meine werdende Familie, da meine Hochschwangere Frau direkt auf mich angewiesen ist.

Habe keine Vorstrafen in Sachen Cannabis oder anderer Drogen, auch keine Punkte in Flensburg etc. Und im Auto das auch durchsucht wurde, haben die Herren nichts gefunden. Gibt es eine Möglichkeit über den Anwalt dem Herren der Führerscheinstelle klar zu machen, welchen Schaden er mir und meiner Familie anrichten würde. Ich wäre bereit eine MPU abzulegen, Urinkontrollen über Jahre was auch immer, nur der Führerschein ist Existenziell wichtig.

Danke schon vorab für eure Hilfe.
Thomas

-- Editiert Angler123 am 31.01.2015 22:00

-- Editiert Angler123 am 31.01.2015 22:02

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es würde unseren Kleinbetrieb direkt gefährden. <hr size=1 noshade>

Besser den als irgendwelche Unschuldige denen Du mit Drogen vollgepumt im Auto begegnest. Findest Du nicht?



quote:<hr size=1 noshade>Auch meine werdende Familie, da meine Hochschwangere Frau direkt auf mich angewiesen ist. <hr size=1 noshade>

Keine Sorge, der Staat wird da unterstützend helfen. Einschränken muss man sich dann aber schon mal ein wenig.



quote:<hr size=1 noshade>Vorher hatte ich nur gelegentlich Konsum ca. 1x im Monat. <hr size=1 noshade>

Das ist doch wohl eher regelmäßig. Nur weil es größere Abstände sind wird da nicht ein "gelegentlich" draus.
80-85 ng/ml entsprächen dem Kriterium für „regelmäßigen Konsum". Du hast die Ziellinie mit dem doppelten überquert ...



quote:<hr size=1 noshade>Und am Tage der Rückkehr <hr size=1 noshade>

Der mit dem Zug erfolgte?



quote:<hr size=1 noshade>Gibt es eine Möglichkeit über den Anwalt dem Herren der Führerscheinstelle klar zu machen, welchen Schaden er mir und meiner Familie anrichten würde. <hr size=1 noshade>

Natürlich kann es versuchen.
Man kann auch das Geld sparen und selbst eine Liste schreiben mit den Nachteilen die man ohne Führerschein hat.

Beide Schreiben (mit und ohne Anwalt) wird die Führerscheinstelle dann mit einer Variante meiner ersten Anmerkung vergleichen.

Man muss kein Hellseher zu sein um die Antwort zu kennen ...


Die Methode "Tränendrüse" wird also nicht zum Ziel führen.
Ziel kann es hier nur sein, das man die "Junggesellen-Abschieds-Urlaub" Geschichte glaubwürdig untermauert, z.B. durch entsprechende Drogenscreenings (am besten in Form eines Urinscreenings).
Dazu sollte man sich tatsächlich unverzüglich fachlicher Unterstüzung (Anwalt, Mediziner) bedienen, damit das bis zum 12.02. schon in die Stellungnahme einfließen kann.



quote:<hr size=1 noshade>Ich wäre bereit eine MPU abzulegen <hr size=1 noshade>

Um die wirst Du wohl nicht herumkommen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 01.02.2015 01:42

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#2
 Von 
Angler123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Harry,danke für deine Antwort vorab.

Ich würde nie mit Drogen im Blut Auto fahren. Habe ich nie gemacht. Immer mindestens §3tage nach dem Konsum gewartet.

Die Heimreise war über einen Freund, welcher ein Anti Raucher ist.

So begebe ich Montag zu einem Freiwilligen Urinscreening auf sämtliche Drogen, dessen Ergebnis Negativ ausfällt , und dann mit in den schrieb mienes Anwaltes für die Führerscheinstelle kommt?

Evtl. weiß ja jemand noch mehr, aus vergleichbaren Fällen, o.ä,.

Einen erholsamen Sonntag.. Gruß Thomas

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde nie mit Drogen im Blut Auto fahren. Habe ich nie gemacht. Immer mindestens §3tage nach dem Konsum gewartet. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>Die Heimreise war über einen Freund, welcher ein Anti Raucher ist. <hr size=1 noshade>

Das sind natürlich wichtige Punkte, die davon zeugen, das Du das trennst und entsprechend formuliert in das Schreiben hinein sollten.
Ob man den ersten Satz überhaupt so erwähnen sollte, stelle ich in Frage, das kommt auf die medinzinischen Ergebnisse an. Entscheidend ist, ob sich der monatliche Konsum in irgendeiner Form in den Werten verfestigt hat oder ob man die auch mit dem "Marathonrauchen" erklären kann.



quote:<hr size=1 noshade>Evtl. weiß ja jemand noch mehr, <hr size=1 noshade>

Mit Sicherheit, einfach noch etwas Geduld haben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Angler123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo hat den niemand mehr Rat bei so vielen Klicks, oder wurde schon alles gesagt?

Ich werde mich morgen also bei der MPU Vorbereitung anmelden und einen zusätzlichen Test auf Cannabis abgeben? Oder sollte ich gleich auf alle anderen Drogen Testen lassen, so das der Herr der Führerscheinstelle sieht, das ich absolut Drogenfrei lebe?

Bekommt man die Ergebnisse der UK so schnell das die in den Bief mit rein können, mein Gott bin total verzweifelt.

Thomas

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Die MPU Vorbereitung ist erstmal sekundär. Ohne mind. 6 Monate Abstinenznachweisen brauchen Sie da eh nicht aufschlagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich werde mich morgen also bei der MPU Vorbereitung anmelden <hr size=1 noshade>

Das würde ich erst machen, wenn eine MPU Aufforderung kommt.



quote:<hr size=1 noshade>Bekommt man die Ergebnisse der UK so schnell das die in den Bief mit rein können <hr size=1 noshade>

Das könnte knapp werden. Aber versuchen würde ich es.


Deshalb ja auch der Rat gleich morgen zu einem spezialisterten Anwalt zu gehen. Die verfügen auch über Kenntnisse von entsprechenden Screening-Anbietern.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Angler123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok das mache ich alles so wie von euch beiden vorgeschlagen. Würdet ihr das teurere Screening auf alle Drogen machen, könnte sich das evtl. positiver auf die Entscheidung des Herren der Führerscheinstelle auswirken, wenn er sieht das ich total nüchtern bin ?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


Ist denn der Junggesellen-Abschieds-Urlaub schon (deutlich) mehr als 3 Monate her?
Bei einem ordentlichen Screening ist exzessiver Konsum locker noch nach 3 Monaten im Urin nachweisbar.

quote:<hr size=1 noshade>Blut wurde jedoch am Tage der HD abgenommen und der Wert war schockierend hoch, 170 ng/ml . <hr size=1 noshade>

Beziehen sich die 170 ng auf THC oder THC-COOH?

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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

170 ng THC aktiv halte ich für ein Ding der Unmöglichkeit. So viel kann man gar nicht rauchen. ;-)

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


Doch das geht.
THC baut sich in der Anfangsphase nahezu exponentiell ab.
Wenn zum Zeitpunkt der Blutentnahme der letzte THC-Konsum weniger als 15 Min her ist, sind auch THC-Blutspiegel (aktiv) im dreistelligen Bereich möglich.
Kommt natürlich in der Praxis nicht vor, da man es nicht schafft, den Delinquenten innerhalb von 15 Minuten einem Arzt zuzuführen und eine richterliche Erlaubnis für die Blutentnahme einzuholen.

http://www.uk-essen.de/fileadmin/rechtsmedizin/dokumente/for_tox_vorlesung_web_2008.pdf
(bis Seite 48 vorscrollen)



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#11
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

... und dann noch die Einheit beachten!

Dort werden µg ( 1µg = 1.000 ng) angeführt. 3-stellig in der Einheit ng ist also kein Problem.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Dort werden µg ( 1µg = 1.000 ng) angeführt. 3-stellig in der Einheit ng ist also kein Problem. <hr size=1 noshade>

Aber es wird auch auf L bezogen und nicht auf mL.
1 µg/L ist also das gleiche wie 1 ng/mL.

Die Grafik sagt also aus, dass ca.15 min nach dem Konsum eines Joints mit 3,55 % THC ein Blutspiegel von ca. 150 µg/L = 150 ng/mL erreicht wird.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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