Hallo zusammen,
würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Habe zwischen 2006 und 2008 folgende Straftaten begangen :
Raub
Körperverletztung
2x Trunkenheitsfahrt
2 Bewährungen verliefen paralell da nicht tateinschlägig.
1. 10 Monate auf 2 Jahre ist eim März 2010 ausgelaufen.
2. 6 Monate auf 4 Jahre läuft noch bis 2013.
Wann kann ich damit rechnen das mein Führungszeugnis wieder sauber ist ?
Danke im vorraus
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Wann kann ich damit rechnen das mein Führungszeugnis wieder sauber ist ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
3 Jahre nach dem letzten Urteil, 2012 also.
Gruß vom mümmel
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Danke für die schnelle antwort
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Die Antwort von Mümmel ist nicht ganz richtig.
Die 3jahresfrist gilt nur dann, wenn beide Verurteilungen zu Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht
erfolgt sind. Und selbst dann ist das Führungszeugnis erst mit Ablauf der letzten Bewährung und Straferlass, also in 2013
, wieder sauber, wegen § 37, Abs. 2 BZRG
.
War die 2. Verurteilung (oder beide) nach Erwachsenenrecht, gilt für Verurteilung 2 nicht die 3jahresfrist aus § 34(1)1b BZRG
, da schon eine weitere Freiheits- oder Jugendstrafe im BZR steht. Vielmehr gilt dann die Frist aus § 34(1)3 iVm.(3) BZRG
= 5 Jahre plus Strafdauer. Das Führungszeugnis wäre dann erst 2018/19 sauber (halt 5,5 Jahre nach dem letzten Urteil)
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
@ Streetworker,
2018/19 kann aber auch nicht stimmen. Letztes Urteil 2009, plus 5 Jahre und 6 Monate: Das wäre dann 2014/15 - wir wollen den TE ja nicht völlig entmutigen...
Gruß vom mümmel
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Huch, stimmt, ich hatte die 5 Jahre jetzt auf 2013 aufgeschlagen. 2014/15 ist natürlich richtig.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
@ Streetworker du hast mir für einen kurzen Moment alle Hoffnungen geraubt
Alle strafen fielen unter das Erwachsenenstrafrecht und somit ( wenn ich alles richtig verstanden habe ) wäre mein Führungszeugnis 2014/2015 wieder sauber. Kann man also nach ´Verurteilungen gegen Erwachsene stets sagen dass die Eintragungen erst nach 5 Jahren nach der letzten Verurteilung gelöscht werden ?
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quote:<hr size=1 noshade>wäre mein Führungszeugnis 2014/2015 wieder sauber. <hr size=1 noshade>
Ja, wenn nichts neues mehr dazu kommt.
quote:<hr size=1 noshade>Kann man also nach ´Verurteilungen gegen Erwachsene stets sagen dass die Eintragungen erst nach 5 Jahren nach der letzten Verurteilung gelöscht werden ? <hr size=1 noshade>
Nein. Es gibt im Führungszeugnis 3 Fristen:
3 Jahre, 5 Jahre und 10 Jahre.
Die 10 Jahre gelten für Sexualdelikte bei Strafhöhe von mehr als 1 Jahr.
Die 3 Jahre gelten für aufzunehmende Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, sowie erstmalige andere kurze Freiheitsstrafen (über 3 Monate bis 1 Jahr) zur Bewährung.
Alles andere, was nicht in die beiden o.g. Kategorien fällt, fällt unter die 5 Jahresfrist (zzgl. Dauer der Freiheitsstrafe)
Lesen Sie mal § 34 BZRG . Dort ist es genau erklärt.
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