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Anwalt zum Festpreis » Mietrecht » Kündigung

Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug

Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Daimlerstr. 24 G , 65197 Wiesbaden, Tel: 0611 - 42 00 510, Fax: 03212 - 4 14 16 18
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 140
Onlineanfragen möglichFür Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug enthält folgende Leistung:

Preis 
€99,00 
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Zum Festpreis erhalten Sie ein anwaltliches Kündigungsschreibens an den Mieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters.


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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Sascha Christian Federenko, LL.M.
Kleiner Griechenmarkt 40, 50676 Köln, Tel: 0221 - 78 80 58 0, Fax: 0221 - 78 80 58 10
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Fachanwalt Erbrecht
Bewertungen: 17
Onlineanfragen möglichFür Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug enthält folgende Leistung:

Preis 
€175,00 
inkl. MwSt. 
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Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, dann ist die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses für den Vermieter oftmals von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

Der Vermieter kann in einem solchen Fall das Mietverhältnis u.U. außerordentlich fristlos kündigen und die Räumlichkeiten an einen solventen Mieter vergeben.

Bei Wohnraum ist in diesem Zusammenhang jedoch zu beachten, dass die Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 BGB unwirksam wird, wenn der Vermieter innerhalb einer gesetzlichen Frist hinsichtlich der Mietrückstände befriedigt wird. Da der Vermieter den Mietvertrag mit dem insolventen Mieter in der Regel nicht fortsetzen möchte, gilt es diese Folge auszuschließen.

Für einen Festpreis prüfe ich, ob der Mietvertrag wegen Zahlungsverzug außerordentlich fristlos, sowie ordentlich, d.h. mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann. Bei Vorliegen der Voraussetzungen fertige ich ein detailliertes Kündigungsschreiben als wirksame Voraussetzung für eine evtl. erforderliche Räumungsklage. Zudem wird der Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung, sowie zur Zahlung der Mietrückstände aufgefordert.

Darüber hinaus berate ich Sie gerne über die weitere Vorgehensweise, falls der Mieter das Mietobjekt nicht räumt und die Mietrückstände nicht ausgleicht.


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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Guido Matthes
Bewertungen: 478
Onlineanfragen möglichFür Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug enthält folgende Leistung:

Preis 
€95,00 
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Sie erhalten zum Festpreis ein anwaltliches Kündigungsschreiben von einem Fachanwalt für Mietrecht bei Zahlungsverzug Ihres Mieters.

Sollten die Voraussetzungen für eine Kündigung noch nicht vorliegen, erhalten Sie alternativ eine anwaltliche Abmahnung zur Einhaltung der Zahlungspflicht des Mieters.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vermieter von Wohnraum.


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