GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Stefan Kleinert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?

Guten Tag,

heute stand eine Dame von der GEZ vor meiner Tür. Da ich alle Geräte ordnungsgemäß angemeldet habe, dachte ich auch, ihr offen Auskunft geben zu können. Leider falsch, denn die Dame fand einen Tatbestand, nach dem ich nun doch noch mal nachzahlen darf.

Sachverhalt:

Seit April 04 nutze ich einen Dienstwagen, für den ich privat natürlich keine GEZ-Gebühren zahlen muss. Meine Geräte im Haushalt sind seit April 2004 ebenfalls ordnungsgemäß gemeldet.
Dummerweise habe ich auf die Frage, ob ich VOR dem Dienstwagen einen Privatwagen genutzt habe, mit JA geantwortet.

In der Zeit, in der ich den Privatwagen genutzt habe, habe ich allerdings nicht in einem eigenen Haushalt gewohnt, sondern die Zeit zwischen Studium und neuem, festem Job im Haushalt meiner Eltern überbrückt. (Ca. 1,5 Jahre). Bis April 2004 hatte ich auch alle Geräte bei der GEZ abgemeldet.

Die Dame wollte jetzt sehr genau wissen, wo ich gewohnt habe, und wann ich mich von meinem Studienort abgemeldet habe. Auch die Auskunft habe ich ihr gegeben. (leider .... - die übliche Überrumpelung)

Mir war jetzt schon klar, dass ich mich mit jeder weiteren Auskunft nur noch tiefer reinreite und habe offen gelassen, ob ich Fahrzeughalter war, und wann ich mich im alten Studienort abgemeldet und in der neuen Stadt angemeldet habe.

Die Dame drückte mir dann ihre Visitenkarte in die Hand (Beauftragtenbüro der GEZ) und sagte, dass sie mit mir einen neuen Termin machen müsste, sobald ich die Info habe. (In einer Woche, legte sie fest)

Unterschrieben habe ich nichts.

Die Frage:

Muss ich der GEZ nachweisen, wie lange ich Halter des Fahrzeugs war, wann ich mich aus dem Studienort abgemeldet und hier in der neuen Stadt angemeldet habe, damit sie mir für die Zeit zwischen Studienende und neuem Job die Gebühren aufdrücken kann?

Inwieweit kann die GEZ auf solche Daten zurückgreifen? Die müssten dann ja beim Kraftfahrzeugbundesamt erfragen, wer Halter eines bestimmten KFZ war. Dürfen die das?

Sollte ich einen neuen Termin mit der Dame vereinbaren, um die Karten auf den Tisch zu legen, oder einfach abwarten, bis die GEZ sich meldet?

Gibt es irgendeinen Weg, aus diesem Schlamassel rauszukommen? Da ich ja nichts unterschrieben habe, kann ich ja immer behaupten, dass ich meine Angaben widerrufe.

Würde mich über Hinweise sehr freuen.

Vielen Dank,

S. Kleinert

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24 Antworten
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#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Du hattest ein Auto, na und?
Hattest du vielleicht ein Autoradio da drinnen - bestimmt nicht!

Der Dame musst du gar keine Auskunft geben, schicke sie wieder fort, wenn sie noch einmal kommt.
Sie hat kein Recht und lediglich die Pflicht, zu verschwinden, wenn du sie dazu aufforderst.

Du musst vor allem nichts über die Vergangenheit sagen, wo du gewohnt hast, wo du hingezogen bist, was du gemacht hast, du musst gar nichts sagen oder beweisen.

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#2
 Von 
Stefan Kleinert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hhmm. Klingt natürlich wie eine einfache Lösung des Problems. Vielen Dank erstmal für die Antwort!

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Übrigens ist die Dame keine Mitarbeiterin der GEZ, sondern Freiberuflerin, die auf Provisionsbasis arbeitet. Deswegen wird von solchen Leuten gerne das Blaue vom Himmel heruntergelogen, es geht ja wirklich um ihr Geld.

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#4
 Von 
Stefan Kleinert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat mich allerdings auch schon gewundert. Sie kommt von einem "Beauftragtenbüro der GEZ", hatte aber keine eigene Visitenkarte sondern nur die ihrer "Chefin" , die allerdings in ihrem Hauptberuf , Google sei Dank, ein "Trainingsinstitut für zeitgemäße Korrespondenz" leitet. Ist also schon etwas komisch alles.

Die sind aber top ausgestattet die Leute, mit PDA und online Verbindung zur GEZ Datenbank, mit der sie überprüfen können, wer wann wo wie lange Gebührern gezahlt hat. Hat mich schon beeindruckt.

Wie ist es denn generell? Kann die GEZ überprüfen, wann man wo, wie lange gewohnt hat und ob man Halter eines KFZ war?



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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Kleinert,

gegenüber der GEZ sind Sie auskunftspflichtig. Dieses ergibt sich aus §4 Abs.5 RfgebStV. Sollten Sie diesem nicht nachkommen, so kann dieses als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Solange Ihr Status in der GEZ-Datenbank noch nicht abgeklärt ist, werden sich die GEZ-Mitarbeiter weiterhin an Sie wenden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#6
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Richtig, "auskunftspflichtig" ist man aufgrund der zititerten Passage aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag schon.

Allerdings:

1) Die Auskunft kann auch schriftlich gegenüber der GEZ erteilt werden. Niemand ist verpflichtet, sich mit (dazu noch freien) Außendienstmitarbeitern der GEZ einzulassen.

2) Außendienstmitarbeiter haben kein Zutrittsrecht zu den Wohnräumen ohne Einverständnis des Wohnungsinhabers.

3) Teilt der Betreffende wahrheitsgemäß mit, er besitze keine Rundfunkempfangsgeräte, heißt das: Ende vom Lied, da er seiner Auskunftspflicht genügt hat und kein GEZ-Kunde ist. Das Gegenteil wäre von der GEZ zu beweisen (was allerdings manchmal schon deshalb funktioniert, weil beim Öffnen der Haustür gleich der Klang der Tagesschau entgegenschallt). ;)

Zusammenfassend haben GEZ-Außendienstmitarbeiter an der Haustür dieselben Rechte wie der klassische Staubsaugervertreter. Es sind insbesondere keine "Amtsträger" einer Behörde mit hoheitlichen Befugnissen.

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#7
 Von 
Clothilde
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe mal einen sehr interessanten Bericht über einen ehmaligen "GEZ-Gebühreneintreiber" gelesen, war höchst interessant, zu was für Mitteln die greifen, um an Infos zu kommen (Umfragen am Telefon etc.) Der Mensch zahlt übrigens selber keine GEZ-Gebühren - er wird schon wissen, warum :-D
Ist sicherlich eine unangenehme Sache, aber mach dir nicht zu große Sorgen.
Im übrigen finde ich es ziemlich mies, dass sie gerade bei denen, die sowieso brav ihre Gebühren zahlen, auch noch versuchen, auch nur nen Cent mehr rauszuschlagen - der Ehrliche ist ja bekanntlich immer der Dumme und bei der GEZ wohl ganz besonders.
Bei meinen Eltern, die seit hunderten von Jahren brav ihre Gebühren zahlen, standen sie vor kurzem auch mal vor der Tür. Die waren allerdings schlauer und haben den Herrn ohne jegliche Auskunft direkt wieder heraus zitiert :-)

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#8
 Von 
Stefan Kleinert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich warte jetzt erst mal ab, was passiert, wenn ich mich nicht melde. Gestern war die Tante zwar wieder im Haus, wollte aber diesmal meinen Nachbarn nerven, der wiederum schlauer (weil vorgewarnt) war.

Da Ihre Behauptung, JEDES Auto sei gebührenpflichtig, da dort immer ein Autoradio drin sei, offenbar falsch ist, brauche ich mir wohl auch keine Sorgen machen.

Mich nervt genau diese Sache an, dass bei Leuten, die ohnehin ihre Gebühren zahlen, noch nach Lücken gesucht wird, wo man evtl. in den letzten Jahren irgendwann mal hätte zahlen müssen, aber nicht getan hat, um auch die letzten Euro noch rauszuquetschen. Und dann auch noch mit diesen komischen Geheimdienstmethoden. Die brauchen sich über ihren schlechten Ruf wirklich nicht wundern.

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#9
 Von 
Christian Herziger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Rönner,

wie Sie bestimmt gelesen haben geht es um den Gebühreneintreiber. Diesem Gebühreneintreiber ist man zu nichts verpflichtet. Und da SIe schon mit Paragrafen anfingen, das kann ich auch. Was man beim Bund nicht so alles lernt, nur schöne sachen.

Diese Gebühreneintreiber sind Freiberufler und haben einen Vertrag auf Profisionsbasis. Der von diesen Personen gezeigte "Dienstausweis" ist nur eine Art Angestellten Pass. Ein Dienstausweis benötigt ein Dienstsiegel der ausgestellten Behörde.

Desweiteren macht sich der Gebühreneintreiber schon mit der Aussage, er wäre "Beamter" zum erstem mal Strafbar. 2. die Aussage "Man wäre ihm zur Auskunft verpflichtet und man müsse ihn in die Wohnung lassen", ist "Nötigung". Zu dem kam es dazu, dass dieser Herr schon mal den Fuß in Tür und Rahmen stellte.

Also Strafbar gemäß:
§ 132 StGB Amtsanmaßung
§ 240 StGB Nötigung
und falls der Fuß in der Tür steht § 123 StGB Hausfriedensbruch

Daraus ergibt sich für mich immer § 127 StPO .

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#10
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

HAHAHA,

ja die Sache mit dem Radio im Auto hatte ich auch schon mal.....

Unsere Geräte waren alle von meinem Freund damals angemeldet... doch ich hatte ein Auto.
Demzufolge klingelt der Herr von der GEZ an unserer Tür um mich wegen meinem Auto dran zu kriegen.
Fakt war... mein Radio war einige Wochen zuvor gestohlen worden und ich hatte kein neues eingebaut (War ein Cabrio und das Verdeck hatte RV, nach dem 2. Radiodiebstahl wollte ich kein neues mehr...)

Ganz entspannt hab ich ihn dann zu meinem Auto geführt wo er vergeblich nach einem Radio suchen durfte.... der Ausdruck in seinem Gesicht war wirklich einmalig :-D

Also nicht unterkriegen lassen, natürlich hattest du kein Radio.... unglaublich dass man selbst als zahlender Kunde nicht sicher ist...

LG
Vader

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#11
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Christian Herziger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Anmerkung, mit dem was mein beim Bund lernt bezog sich ja eigentlich auf die Paragrafen. Und eine Behörde ist eine staatliche Einrichtung. Ein Beispiel ist da die Polizei. Im übrigen hat die GEZ keine Angestellten für den Außendienst. Die GEZ beschäftigt sogenannte Freiberufler für den Außendienst, welche für jeden Auftrag eine bestimmte Provision erhalten. Freiberufler bieten in einer bestimmten Branche ihre Dienstleistung an. Sich als Beamter Auszugeben (aber keiner zu sein) ist Strafbar gemäß § 132 StGB (Amtsanmaßung). Was die Nötigung angeht. Nötigung bedeutet jemanden zu einer Handlung zwingen bzw. Übereden unter Benennung einer Handlung oder auch Übels. Durch die Aussage eines Gebühreneintreibers er wäre ein Beamter sind die Betroffenen schon eingeschüchtert. Das in Kombination: "Sie sind verpflichtet mich herein zulassen (oder ähnliches)" ist Nötigung und die davor besagte Amtsanmaßung. Seit wann hat man als Freiberufler einen Beamtenstatus? Außerdem bin ich kein Profi, sondern nur jemand, der Tipps geben wollte.

-- Editiert am 10.08.2010 17:09

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#13
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Tipp von mir: Jeder vernünftige Browser (Firefox, Opera) hat eine Rechtschreibprüfung eingebaut. Würdest du die benutzen, hätte der rechtsoderlinks seinen Beitrag wohl etwas kürzer gestaltet.

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#14
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Christian Herziger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

dann lies die StGBs

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-- Editiert am 10.08.2010 17:56

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#16
 Von 
Christian Herziger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es muss doch immer wieder irgendwelche Profil-Neurotiker geben die sich 1. über irgendwelche versehentliche Rechtschreibfehler aufregen und sich 2. über sachliche Beiträge aufregen und dieses dann als dümmliches Stammtischpallaver darstellen.

Ich habe nur gesagt was im Strafgesetzbuch steht. Dies nicht wortwörtlich, aber Sinngemäß.

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#17
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Christian Herziger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine die Paragrafen die im Strafgesetzbuch stehen.

Und sollte ich mich unverständlich ausgedrückt haben, beide Aussagen in Verbindung ergeben erst die Amtsanmaßung. Die alleinige Aussage man sei Beamter ist nicht Strafbar. Es geht darum dieses Amt unbefugt auszuüben. Und wenn man sagt "Ich bin Beamter, Sie sind verpflichtet mich herein zu lassen", dann versucht man ein Amt auszuüben, welches man nicht begleitet. Und die Nötigung trifft erst danach zu.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Christian Herziger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt ist es kein GEZ-Mitarbeiter, sondern ein Freiberufler.

Und das Amt ergibt sich doch aus der alleinigen Aussage: "Sie sind verpflichtet mich herein zu lassen".

Wer darf denn das sagen? Da gibt es doch einige oder ?

Beispielsweise:

- ein Gerichtsvollzieher mit Gerichtsbeschluss.
- ein Polizist mit Gerichtsbeschluss oder bei Gefahr in Verzug
- ein Feldjäger mit Beschluss, sollte ein Soldat sich Widerrechtlich dem Grundwehrdienst entziehen

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#20
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Nur weil einzelne wenige Beamte "hereingelassen werden müssen", wird damit die Aussage "ich bin Beamter, Sie müssen mich hereinlassen" noch keine Amtsanmaßung. (Wäre denn die halbwahre Aussage eines verbeamteten Lehrers "Ich bin verbeamteter Lehrer, Sie müssen mich hereinlassen" etwas anderes?)

Denn welches Amt sollte denn damit ausgeübt werden? Ist das nicht eher sowas wie "Lassen Sie mich Arzt, ich bin durch"?

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Christian Herziger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht dabei nur um die Ausübung eines Amtes nicht um welches Amt.,

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Christian Herziger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich es hier mit einem Studierten zu tun habe, gebe ich klein bei. Aber dies nur in Aussage nie im Handeln

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es geht dabei nur um die Ausübung eines Amtes nicht um welches Amt. <hr size=1 noshade>


Dieser Satz ergibt keinen Sinn.

Wenn du jemanden wegen §132 StGB verurteilen willst, wirst du ihm schon konkret vorwerfen müssen, welches Amt er sich angemaßt haben soll. Was würdest du als StA da sagen? "Der Angeklagte hat sich irgendein Amt angemaßt; welches genau, weiß ich nicht oder halte ich für egal."? Das wäre dann so ein bissl wie ein Mord ohne Leiche, n'est-ce pas?

Was wäre denn dann für dich von den folgenden Fällen Amtsanmaßung, mal unterstellt, die äußernde Person ist kein Beamter:

1. "Zeigen Sie mir Ihren Ausweis."
2. "Zeigen Sie mir Ihren Ausweis, ich bin Beamter."
3. "Zeigen Sie mir Ihren Ausweis, ich bin verbeamteter Lehrer."
4. "Zeigen Sie mir Ihren Ausweis, ich bin Polizist."
5. - 8. Die obigen Aussagen jeweils ergänzt um "Sie sind dazu verpflichtet."

Jetzt bin ich mal gespannt.

(Tip: den §132 StGB erfüllen nur zwei von acht.)

(Tip 2: relevant ist ohnehin nur die erste Alternative von §132 StGB , da weder das Verlangen nach Vorzeigen des Ausweises noch das Verlangen nach Zutritt zur Wohnung "nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden" dürfen. Damit sind eher Dinge gemeint wie "den Verkehr regeln" oder "Führerscheine ausstellen".)

-- Editiert am 11.08.2010 14:12

-- Editiert am 11.08.2010 14:12

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