GEZ Befreiung

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mrichter73
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
GEZ Befreiung

ich habe folgendes problem, ich bin in der Ausbildung erstes lehrjahr, meine Mutter ist von der GEZ befreit, nun fordert die GEZ mich auf Gebühren zu entrichten, ich hab allerdings gehört das es gilt wenn ein Haushalt befreit ist und ich in diesem lebe brauche ich auch keine gebühren zu zahlen, zumale mein azubi gehalt nicht einmal 400 € netto übersteigt, ich wäre für eine antwort sehr dankbar.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berlin-Girl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe auch davon gehört, dass man als azubi generell keine GEZ zahlen muss... Solange du in einem Haushalt wohnst, der befreit ist (oder auch zahlt, ist egal), hast du als "Mitbewohner" damit nichts zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Einfach nicht anmelden bzw. schnell wieder abmelden. Aus Ihrer Frage wird nicht klar, ob Sie überhaupt angemeldet sind und was die GEZ Ihnen genau zugeschickt hat.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
nun fordert die GEZ mich auf Gebühren zu entrichten


Auf welcher Grundlage macht die GEZ das bzw was steht da in dem Schreiben drin?

Gebühren kann man ja nur für angemeldete Geräte entrichten, also hätte die GEZ ja erstmal nachfragen müssen, welche Geräte da überhaupt in Frage kommen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.730 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen