GEZ und 2 zusammengelegte Wohnungen

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Brandman123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
GEZ und 2 zusammengelegte Wohnungen

Servus,

Da die GEZ die Regeln geändert hat, hier nun mal eine Frage:

Meine Frau und ich haben jewals eine Eigentumswohnung die wir durch einen Durchbruch miteinander verbunden haben (liegen nebeneinander). Bisher haben wir nur ein mal GEZ bezahlt. Nach der Änderung müssten wir 2x zahlen oder nicht?
Ein weiter Punkt ist, das meine Frau ihr Büro (Selbstständig) in meiner Wohnung betreibt.
Die Wohnungen sind aber aus steuerlichen Gründen nicht beim Grundbuchamt zusammengelegt.

Danke für eine Antwort
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Brandman

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32839 Beiträge, 17253x hilfreich)

Sie sehen das ganz falsch: EIN Beitrag pro Wohnung, und Sie haben jetzt ja nur noch eine Wohnung - also zahlen Sie weiterhin einen Beitrag. Das sollte Ihre Frau tun, denn dann ist sie von der Beitragszahlung für das Gewerbe befreit.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 03.01.2013 02:45

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Brandman123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Den Beitrag für das Gewerbe muss sie leider zahlen, PKW läuft auf das Gewerbe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Sie sehen das ganz falsch: EIN Beitrag pro Wohnung, und Sie haben jetzt ja nur noch eine Wohnung - also zahlen Sie weiterhin einen Beitrag.


Ich befürchte, das ist eine momentan doch noch offene Frage.

Wenn nur eine Verbindungstür zwischen beiden Wohnungen existiert, aber beide Wohnungen noch eigene Eingänge besitzen, könnte man u.U. von zwei Wohnungen ausgehen. Und dann fallen 2 Gebühren an.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Wenn nur eine Verbindungstür zwischen beiden Wohnungen existiert, aber beide Wohnungen noch eigene Eingänge besitzen, könnte man u.U. von zwei Wohnungen ausgehen. Und dann fallen 2 Gebühren an.


Bei der Konstellation gehe ich auch eher davon aus, dass es sich weiterhin um zwei Wohnungen handelt und somit auch zweimal der Rundfunkbeitrag fällig ist.


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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Brandman123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Dann wird sich meine Rechtschutz Versicherung aber freuen...dann werde ich wohl klagen muessen

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Dann wird sich meine Rechtschutz Versicherung aber freuen...dann werde ich wohl klagen muessen


Dann bitte nicht vergessen, das Urteil in diesem thread zu posten.
Es würde mich nämlich interessieren, wie ein Gericht die Sachlage sieht.

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""

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

kommt darauf an, wonach sich die GEZ Gebühr richtet:
nach Anzahl der Wohnung oder des Haushalts ?

Wie ist bei leerstehenden Wohnung, also ohne Haushalt, muss etwa der Eigentümer/Vermieter zahlen ?
Dann hat die Gebührenservicefirma aber genug zu tun, bei jedem Mieterwechseln....

2x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wie will die Beitragsservice erfahren oder kontrollieren, ob eine Wohnung bewohnt ist ?

2x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
go367987-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hohl das mal hoch.

Meine Freundin und ich haben in einem Hausflur zwei gegenüberliegende Wohnungen gemietet und nutzen sie gemeinsam mit unserem Kind. In ihrer Wohnung sind die gemeinsam genutzte Küche bzw. Esszimmer und das Kinderzimmer, in meiner Wohnung unser gemeinsames Schlafzimmer. Daneben hat noch jede Wohnung ein Arbeitszimmer bzw. Wohnzimmer und ein Bad.

Ich gehe bisher davon aus dass wir für den Beitragsservice nur eine Wohnung nutzen, bin nach der obigen Diskussion aber nicht mehr sicher. Wier ist denn da die Meinung, oder gibt es schon entsprechende Urteile?

2x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
go367987-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Schade, und warum?
Immerhin liegt das gemeinsame Schlafzimmer in meiner Wohnung und die gemeinsame Küche bzw. Esszimmer in ihrer. Ihre Wohnung hat z.B. kein Schlafzimmer und meine keine Küche.

Nach meinem Gefühl wäre das zusammen eine Wohnung.

-- Editiert go367987-95 am 14.07.2013 13:54

-- Editiert go367987-95 am 14.07.2013 13:54

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
zwei gegenüberliegende Wohnungen gemietet


.................

ohne Worte.......

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""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Man könnte allerdings eine der Türen zumauern ... :devil:

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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