GEZ war gerade da...

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Horse9
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ war gerade da...

Moin

Ich erkläre kurz den Sachverhalt:
* Wohne seit 4 Jahren in der Wohnung
* Seit 1.9 bis 1.3 einen neuen Mitbewohner (übergangsweise, danach kommt der alte zurück)
* besitze kein TV (bzw. einen sehr alten der unangeschlossen noch im zimmer liegt aber auch entsorgt werden soll)
* kabelanschluss ist abgemeldet
* bin student (kein bafög)
* bin selbstständig
* mehrer PCs vorhanden (job, teilweise nicht meine)

Ich habe jegliche GEZ briefe aus dem ersten Jahr in der Wohnung ignoriert. siether kam auch nichts.


heute kam ein typ an "ndr bla bla" er fragte mich nach meinem namen was ich glaube ich auch bestätigte, dann fragte er wieso hier nichts gemeldet ist und ich sagte ich sei student.

er meinte dann was von wegen wir können das jetzt hier regeln oder ver gerichtsverfahren ich hab daraufhin die tür geschlossen.

meine frage ist nun, kann ganz unverhofft wirklich ein gerichtsverfahren sattfinden? wie hätte ich bessere reagieren sollen? und ist ggf. der neue mitbewohner "schuld" das dieses leidige thema überhaupt wieder in wallung kommt?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

@Horse9
Da du dem guten Herrn an der Tür zu keinerlei Auskunft verpflichtet bist,hast du eigentlich nix zu befürchten.

Auf die Drohungen dieses Vollpfostens brauchst du nix zu geben,das ist Standard in diesem Gewerbe ,muß allerdings nicht unbedingt den Erfolg bringen,die Bürger einzuschüchtern.

Rein rechtlich gesehen bist du diesem Verein nur zur Auskunft verpflichtet,wenn du Geräte zum"Empfang bereithälst",den TV-Schrott,den du da noch stehen hast,solltest du also besser schnell entsorgen.

Achte in Zukunft drauf,wer vor deiner Tür steht und Einlaß wünscht,lasse die,die du nicht kennst,draußen stehen und paß auf Post auf,die dich in Zukunft erreichen wird,nicht alle Briefe sind "entsorgungswürdig",denn mitunter steckt darin ein Gebührenbescheid,dem du widersprechen solltest.
Oder du machst es dir noch einfacher und läßt alle Briefe diesen Absenders mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" wieder zurückgehen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Der Fernseher und die PC - sofern es deine sind - sind gebührenpflichtig.

Nun wird sehr warscheinlich eine Zwangsanmeldung kommen, wenn er richtig gut drauf ist für die letzetn 5-10 Jahre rückwirkend.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
Horse9
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm etwas uneinig die Meinungen.

Was hat es mit der Zwangsanmeldung genauer auf sich und wie sollte ich bei sowas am besten vorgehen? komplett dagegen oder mit gutem willen zukünftig doch was zahlen (wegen pc)? Wie soll der Kerl mir irgendwas nachweisen?

Mal ernsthaft ich schaue einfach kein TV und höre rein Radio. Ich bin im Netz und das wars. Selten mal via Zattoo DMAX und der Sender ist ja bekanntlich privat.

Ich hab die grünen briefe damals schon geöffnet aber was bedeutendes stand nicht drin.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Alleine das bereithalten lässt die Gebührenpflicht entstehen.


Der Büttel füllt eine Anmeldung aus und das wars. Sein Wort reicht der GEZ.

Einem Gebührenbescheid sollte man widersprechen, per Einschreiben-Rückschein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
hast schon alles "richtig" gemacht!
Der Fernseher wäre Gebührenpflichtig, es spielt keine Rolle ob dieser Angeschlossen ist oder nicht... Aber min. für einen PC müsstest du die Rundfunkgebühr entrichten!
Als Student kannst du dich Befreien lassen.
Die Drücker drohen gerne mit Bußgeld, Gericht, Polizei - alles heiße Luft!
Zwangsanmeldungen gibt es - hierzu muss aber der Drücker auch Anhaltspunkte haben.
Die Schergen der GEZ laufen Regelmäßig die Gebiete ab und vergleichen diese mit ihren Unterlagen.
Ich habe noch nie GEZahlt!

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#6
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

wie hätte ich bessere reagieren sollen?

Hallo,

besser wäre es gewesen, wenn Du Dir von dem GEZler den Dienstausweis hättest zeigen lassen, dann den Namen usw. abgeschrieben hättest und ihm anschließend Hausverbot erteilt hättest. Das Ganze natürlich, ohne auch nur die kleinste Auskunft zu geben. Das Hausverbot hat den Vorteil, daß nicht nur der GEZler nie mehr wieder kommen kann, sondern auch kein Kollege von ihm. Häufig probieren die es nämlich einfach ein paar Wochen später nochmal, in der Hoffnung dabei dann Frau, Schwester, Opa oder sonstwen anzutreffen, der ihnen dann bereitwillig ein Anmeldeformular unterschreibt. Mit dem Hausverbot hast Du Dir diese Drücker ein für allemal vom Hals geschafft.

Gruß Ebi

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#7
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

@horse9
zuersteinmal sollte geklärt sein,ob der GEZler Zutritt zu deiner Wohnung hatte bzw irgendein Gerät hat sehen können.

Ein bloßer Internetanschluß rechtfertigt keinerlei Gebührenpflicht,nur das "Vorhalten entsprechender Geräte"

Fassen wir also mal zusammen:
Der Schnüffler hat keinen Einblick in die Wohnung gehabt,konnte nix erkennen.
Er meldet dich "Zwangsweise" an,du bekommst nen Gebührenbescheid.
Diesem solltest du energisch widersprechen,da der Schnüffler keinerlei Beweise in Händen hält,er hat keinen Einblick in die Wohnung gehabt und alles beruht auf einer Vermutung. Ich sehe keine Probleme,dass dem Schnüffi der GEZ dieser Drop im Halse stecken bleibt und er dran erstickt.
Die GEZ ist in der Beweispflicht,si emuß dir beweisen,dass du Geräte vorhälst,kann sie das nicht,kann sie von dir nix an Gebühren verlangen.

Erstmal heißt es abwarten,was kommt,GEZler sind gern etwas rauhbeiniger,drohen,was das Zeug hält,was geben mußt du darauf nicht,ist alles nur heiße Luft.
Geh mal auf www.gez-boykott.de und les dich da schlau,was genau ein GEZler für Rechte hat und was du gegen solche Gestalten tun kannst und darfst.

Falls du ne Rechtschutzversicherung besitzt,würde ich diese schon mal Kontakten und mir dort einen Rat holen,falls der Gebührenbescheid von der GEZ eintrudeln sollte.

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#8
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Hoffentlich hast du kein Auto mit Radio?
Nachweisbar selbständig tätig? Dann werden die etwas hartnäckiger und möglicherweise erfolgreicher vorgehen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Horse9
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Woow. danke für die ganzen antworten schon mal!

Also generall noch kurze eckdaten:
Ich studiere noch immer, anfangs mit Bafög und seit 09/2009 ohne Bafög.
Meine selbtständigkeit "überwiegt" 'natürlich' nicht, sondern das Studium steht auf 'platz 1'.


Der Typ kann keinen Anhaltspunkt haben:
- Er war nicht 1cm in der Wohnung (dann hätt ich ihn sofort gekickt)
- Er kann keinen Fernseher/Radio o. irgendwas anderes Gebührenpflichtiges sehen.

@ kalki
danke, werd die site die tage mal lesen.
ich werde auch die briefe ggf. via empfänger unbekannt zurückgehen lassen.

@ seufz
Ich besitze kein Auto

- Ich werde als einzige maßnahme meinen 32/34 cm (ja cm, niucht zoll) Fernseher auf den Dachboden stellen.

Danke nochmal, bin schon mal bisschen beruhigter. Erstmal heißt es also weiter abwarten.

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#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Bist du nicht in der Lage den freundlichen Herren zu erklären weder TV noch Radio, Handy oder PC zu besitzen. Oder was alles an und er konnte das hören...
Dann wird es schwer mit dem Boykott.

Mein Rat wäre die WG doch zu vergrößern und einen einziehen zu lassen der das alles besitzt. Dem könnte man das dann alles zuschustern.

Das der nach einem halben Jahr ohne die Miete zu zahlen, ohne sich anzumelden wieder verschwunden ist. Pech.

Uwe

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#11
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
kann ganz unverhofft wirklich ein gerichtsverfahren sattfinden?

Eher nicht, ein Genührenbescheid könnte aber durchaus unverhofft erscheinen. Gegen diesen könnstest du Widerspruch einlegen.
quote:
...fragte er wieso hier nichts gemeldet ist und ich sagte ich sei student.

Dies war natürlich eine flasche Antwort. Denn auch Studenden
dürfen(müssen) wenn sie keine Vorraussetzung für eine Befreiung haben, Rundfunkgebühren Zahlen sobald sie Geräte besitzen die Rundfunkprogramme empfangen können.
quote:
Geh mal auf www.gez-boykott.de...

Unsinn, da wird dir in keiner weise egeholfen.
Gehe lieber mal auf [URL]http://www.gez.de[/URL,
denn da steht drin was Falsch und was Richtig ist"

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#14
 Von 
seventy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht noch ein Tip von mir:

Du musst etwas aufpassen:

1. Selbst ein noch so kleiner nicht funktionierender auf dem Dachboden stehender Fernseher zwingt Dich zur Zahlung der Gebühren.

2. Du hast Pc und hörst Radio müsstest also diese 5,00 noch was zahlen.

3. Die GEZ darf grds. nicht nicht deine Wohnung, um sich umzuschauen, es sei denn, es besteht ein Verdacht, dass du doch etwas unangemeldetes im Haus hast.

4. Der Verdacht entsteht bereits, wenn Du über einen längeren Zeitraum über keine Gebühren zahlst, das heißt du guckst kein Fernseh, hörst kein Radio, hast kein Pc (auch für PC musst diese 5,00 € noch was zahlen). Das glaubt die keiner.
> Es könnte also sein, dass irgendwann mal die GEZ mit Polizei da steht und das zurecht.

5. Wenn du nun einfach diese 5,00 noch was zahlst, lassen die dich meist in Ruhe, wenn nicht, brauchst du dir auch keinen Kopf machen, es besteht kein Verdacht mehr, dass du etwas unangemeldetes im Haus hast.

6. Wenn es mal für dich einen ganz dummen zufall gibt, und man irgendwie in deine wohnung kommt - mit Polizei oder ohne -, dann sagst Du: "Ich habe den Fernsehr/Radio erst seit gestern".

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#15
 Von 
guest-12317.01.2011 14:37:55
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
es besteht ein Verdacht, dass du doch etwas unangemeldetes im Haus hast.


die haben grundsätzlich den verdacht....

quote:
> Es könnte also sein, dass irgendwann mal die GEZ mit Polizei da steht und das zurecht.


ja ne is klaar :) , träum weiter... ohner richter kein durchsuchen... bulizist darf nicht so in dein hüttchen rein, es sei es wäre gefahr in verzug und das ist mit sicherheit in zusammenhang mit der gez nicht gegeben!

quote:
6. Wenn es mal für dich einen ganz dummen zufall gibt, und man irgendwie in deine wohnung kommt - mit Polizei oder ohne -, dann sagst Du: "Ich habe den Fernsehr/Radio erst seit gestern".


das wäre weise.... nur esel würden jetzt sagen das die ihre kiste schon 3 jahre haben oder länger...

fakt: du mußt i.d.r. alles angeben, kann aber nicht überprüft werden was du da sagst. da du student bist kannste dir mit sicherheit hierdrauf ein reim machen.
habt nicht immer soviel schis.s. vor der gez... versteh ich garnicht. ich hab mein 10 jähriges gez vera.r.s.c.h jubiläum gerade gefeiert... unser gez scherge weiß auch welches auto ich fahre, aber das gehört mir doch nicht, nein nein... :wipp:
überprüfen kann er es nicht...


lg^^





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"

Im ewigen Gedenken."

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#17
 Von 
Horse9
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. ;)

Bisher kam auch nix mehr.
Klar hab ichn PC aber das wars dann auch (sogar wirklich).

Studenten müssen übrigens nicht zahlen wenn sie Bafög bekommen. Das war mal bei mir der Fall.

Aber ich mach mir da jetzt auch keinen kopf mehr drum.

Fernseher ist aufn dachboden und da kommt keiner hin und ob das jetzt anmeldepflciht wäre oder nicht ist mir echt egal. Das Eigentum zur anmeldung sozusagen verpflichtet ist einfach mal grundsätzlich dumm (geregelt?!), dann müsste Media Markt usw. ja Grundsätzlich auch GEZ für jeden lagernden Fernseher zahlen.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12320.01.2011 16:41:56
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Studenten müssen übrigens nicht zahlen wenn sie Bafög bekommen. Das war mal bei mir der Fall.


Studenten mit BAFÖG können sich befreien lassen. Das ist ein kleiner entschiedener Unterschied.

Und bei Mediamarkt ist, wie bei Privatpersonen übrigens auch, nicht jeder Fernsehen zu bezahlen.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Horse9
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Erfolgreich war das Studium aber offenbar nicht.


falsch, soeben meine letzte Prüfung abgelegt.

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