Garantie bei Gebrauchtwagenkauf!?!?!?

3. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Levent
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie bei Gebrauchtwagenkauf!?!?!?

Hallo!

Und zwar geht es um folgendes: Eine sehr gute Freundin kaufte sich vor ca. 2 Wochen einen gebrauchten VW Passat. Nun hatte sie gestern einen Getriebeschaden, der sich auf 500€ Reparaturkosten belaufen wird.
Ich bin mir eigentl. ziemlich sicher, dass ich was von einer neuen Rechtssprechung gehört hätte, dass selbst ein privater Verkäufer eine Garantie gewähren muss!?!? Ist das korrekt? Wenn ja, muss er den Schaden voll übernehmen oder kann die Käuferin sogar vom Kaufvertrag zurück treten?!?

Für die Antworten bedanke ich mich schon mal herzlichst im vorraus.

Mfg,
Levent...

P.S. Will nicht zu viel verlangen, aber vielleicht hat ja jemand einen Gesetzesabschnitt oder gar ein Urteil? ;-) Muß aber nicht sein! ;-)))

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8 Antworten
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#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Levent,

auch für gebrauchte Fahrzeuge müssen die Händler seit dem 01.01.02 mindestens ein Jahr Gewährleistung einräumen, ohne daß es auf Laufleistung oder Alter ankommen soll. Geschuldet wird jedoch lediglich eine „vertragsgemäße Beschaffenheit“. Der Verkäufer hat dadurch die Möglichkeit den Zustand für gebrauchte Fahrzeuge vertraglich festzuhalten und somit eine generelle Haftung wie bei Neuwagen einzuschränken.
Der bekannte Zusatz in Kaufverträgen „Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ soll nach der neuen Gesetzeslage nur noch für Privatleute untereinander und beim Handel unter Gewerbetreibenden möglich sein.

Von daher käme es darauf an, ob irgenwelche Einschränkungen der Gewährleistung im Vertrag bzw. in den AGB vorhanden sind.

§§ 437 , 475 II BGB

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Hibschenberger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe mir vor 3 Tagen bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen gekauft, mir wurde schriftlich bescheinigt, das der Wagen einen 1a Zustand hat. 2 Stunden vor dem Kauf hat der Wagen von der DEKRA neu Tüv erhalten. Nun sind die Bremsscheiben sowie die Beläge abgefahren (Wir sind nur 5 km gefahren). Ich habe von einem Bekannten gehört, das bei einem KFZ das im 1a Zustand verkauft wird die Verschleißteile zu 80% OK sein müssen.
Dieser Händler gab uns auch 2 Jahre Garantie,
da ich kein Mechaniker bin, habe ich auch beim Kauf nicht gesehen das die Bremsen defekt sind.
Darf ich diese Reparaturkosten vom Verkäufer zurück verlangen?

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Mit Verschleißteilen ist das so eine Sache. Wie sie dem oberen Forumseinstrag entnehmen konnten, müssen Händler auch für Gebrauchte eine Gewährleistung von einem Jahr auf Mängel einräumen, die bereits bei Übergabe des Fz. angelegt waren.
Angesichts der vernachlässigenswerten Kilometerlleistung nach Verkauf wird man das in Ihrem Fall wohl annehmen können. Insofern würde ich an Ihrer Stelle den Händler zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) unter angemessener Frist auffordern.

Das vorgenannte gilt natürlich nur, sofern die Gewährleistung, z.B. für Verschleißteile, nicht ausgenommen wurde. Denn der Händler schuldet nur einen vertragsgemäßen dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand.
Erstaunlich ist mal wieder, wie wenig aussagekräftig die TÜV-Abnahme ist.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
Gather
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe über einen VW-Golf (Jahreswagen) einen dreijährigen Leasing-Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag ist nun ausgelaufen und ich möchte das Fahrzeug zum Rückkaufwert, den die Leasing-Gesellschaft berechnet hat, kaufen. Auf der Rechnung, die der vermittelnde Autohändler ausstellt, steht Garantie gemäß beiliegenden Garantie-Bedingungen. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass es sich hierbei um einen "Standard-Satz" handle und selbstverständlich keine Garantie enthalten sei. Ich habe die Übernahme für einen Gebrauchtwagen-Kauf gehalten und bin von der gesetzlichen Garantie ausgegangen. Ist das richtig, oder kann die Leasing in diesem Fall die Garantie tatsächlich ausschließen?

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#5
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich habe gerade selbst meinen beruflich genutzten Leasingwagen für Privat zum Restwert erworben. Von daher kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, das die neue 1-jährige Gewährleistung hierauf Anwendung findet. In meinem Fall hat die LeasingG sogar explizit auf die neue Rechtslage hingewiesen.

Bitte unterscheiden Sie ansonsten zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und der ansonsten freiwilligen Garantie des Herstellers oder Verkäufers. Letztgenannte richtet sich nach den zugrunde liegenden Garantiebedingungen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#6
 Von 
Knoll
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich möchte auch mein Leasingfahrzeug privat zum Restwert übernehmen. Mein Händler sagte mir, daß ich für die einjährige Gewährleistungspflicht 750,- EUR zu zahlen habe und er dazu verpflichtet ist diese Gewährleistung zu geben. Abgesehen davon, daß mein Leasingfahrzeug nachweislich Werkstattgepflegt ist, finde ich diese Summe sehr überhöht. Ist das überhaupt rechtens?


-----------------
"miche76"

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#7
 Von 
Büdinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vor 6Wochen einen Skoda Octavia BJ 09/2000 gekauft. Nun ist der Zünder vom Airbag kaputt und muss ersetzt werden Kosten 600Euro. Wir haben eine First Class (Jaguar) Versicherung beim Kauf agbeschlossen, jedoch weder die Versicherung noch der Händler will für den Schaden aufkommen, da es sich nicht um ein Verschleißteil oder um die Steuereinheit des Airbags handelt. Ich weiß nun nicht weiter - bitte um Antwort. Vielen Dank!
I. Büdinger :(

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#8
 Von 
ChrisR.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben 07/03 einen Gebracuhtwagen gekauft. 11/03 war nun die Lichtmaschine völlig kaputt und musste für 300 Euro ersetzt werden. Auf Anfrage sagte der Händler, er müsse die Reperatur nicht zahlen. Aber es gibt doch ein Gesetz nachdem er das doch muss, oder nicht?

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