Garantieablehung, selber bezahlen?

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 10x hilfreich)
Garantieablehung, selber bezahlen?

Hallo und ein frohes neues Jahr ;D

Habe bei einem großen Elektronikhändler S***** ein Handy Anfang Oktober gekauft.
Am 29.12 wies das Handy nach dem Aufladen ein Displaydefekt auf in Form von grünen Streifen.
Ich bin direkt zum Elektronikhändler, mich macht jedoch folgender Text im Reperaturauftrag stutzig.

1.
"Kunden darauf hingewiesen dass möglicherweise entstehende Kosten durch Garantieablehnung von dem Kunden zu tragen sind"

2.
Zustand: Gebraucht, keine Beeschädigung ersichtlich.

Frage zu Punkt 1: Heißt es, wenn die Garantie abgelehnt wird, der Schaden direkt reperaiert wird und ich die Kosten sofort tragen muss oder das ich erstmal darüber informiert werde, das der Garantiefall abgelehnt wurde und erst nach meiner Zustimmung die Reperatur durchgeführt wird?

Frage zu Punkt 2:
Ich habe den Reperaturstatus Online abgerufen dort steht jedoch unter Zustand bei Wareneingang:
Gehäuse zerkratzt / Macken



Lieben Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hast du einen Garantieantrag beim Hersteller gestellt oder möchtest du die Gewährleistung beim Händler geltend machen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Du schickst sofort ein Schreiben per Fax und/oder Einwurfeinschreiben an den Händler:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

das am xx.10.2015 gekauften Smartphone ist am 29.12.2015 ein Sachmangel in Form von grünen Streifen aufgetreten. Das Gerät wurde von mir am xx.xx.xxxx zur Nacherfüllung abgegeben. Ich fordere Sie hiermit auf, den Sachmangel im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung bis zum xx.01.2016 (mind. 14 Tage, ggf.Postlaufzeit beachten) zu beheben. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis sowie Kosten für eine Ersatzbeschaffung notfalls gerichtlich geltend machen. Ich weise vorsorglich auf die Beweislastumkehr gemäß §476 BGB und die aktuelle Rechtsprechung des EuGH diesbezüglich hin.

Ich erkläre in aller Deutlichkeit, dass ich keine Abwicklung über die Herstellergarantie und auch keine Kulanzlösung akzeptieren werde. Ich wünsche ausdrücklich eine Abwicklung im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung.

Zudem behalte ich mir vor, meine Wegekosten gemäß §439 Abs. 2 BGB bei Ihnen einzufordern.

Mit freundlichen Grüßen"

Zu den Wegekosten: Du kannst 0,30 €/km fordern. Habe das mal bei einem Elektrofachmarkt gemacht und auch relativ anstandslos erstattet bekommen.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 10x hilfreich)

-bitte löschen-

-- Editiert von derdatedoktor am 04.01.2016 18:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von micbu):
0x Hilfreiche Antwort
Zitie


Die Gewährleistung beim Händler geltend machen.
DAs Gerät wurde bereits abgegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von florian3011):
Dazu dürfte es relativ offensichtlich schon zu spät sein.

Sehe ich nicht so. Natürlich müsste man sich den Reparaturvertrag genau anschauen, aber auch dem BGH ist klar, dass Verbrauch oftmals Garantie und Gewährleistung nicht auseinanderhalten können (vgl. das Urteil zu "keine Garantie" als wirksamen Gewährleistungsausschluss). Und bei Formulierungen, die dazu geeignet sind, dem TE die Geltendmachung der Gewährleistung zu versagen bzw. dem Händler die freie Wahl zwischen Herstellergarantie und Gewährleistung zu überlassen, besteht das Risiko für den Händler, dass diese durch die Inhaltskontrolle fallen.

In jedem Fall macht es dem Händler aber deutlich, dass sich hier jemand über seine Rechte informiert hat. Da er damit zu den < 5% gehört, die das auch tun, wird der Händler es hier in aller Regel nicht auf einen Streit ankommen lassen. Wozu auch, birgt nur ein unnötiges Kostenrisiko. Ist zumindest mal meine Erfahrung.

0x Hilfreiche Antwort

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