Hallo Forumsgemeinde,
wir besitzen einen Pachtgarten, den wir abgeben möchten. Wir haben eine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen aufgegeben worauf sich jemand gemeldet hat, der im weiteren Schriftverlauf auch schriftlich bestätigt hat, dass er den Garten 100%ig nehmen wird. Bei einem nachfolgendem Besichtigungstermin haben wir sogar per Handschlag die Übernahme für 100€ besiegelt (leider war ich allein so das es keine weiteren Zeugen gibt) , d.h. dass die Gartenlaube samt Inventar wie gesehen übernommen wird. Wir haben den Garten dann 2 Monate reserviert und heute sollte es zur Vertragsunterzeichnung kommen. 2h vorher sagte man uns dann plötzlich ab.
Kann ich nun auf Einhaltung des vorher vereinbarten Kaufvertrages pochen oder ggf. auf Schadenersatz für die entstehenden Kosten des nun von uns weiter zu bewirtschaftenden Gartens klagen? Uns entstehen jetzt z.B. Bewirtschaftungskosten, Fahrtkosten, Pacht und ggf. Abrisskosten, falls sich kein neuer Nachpächter findet.
mfg
Markus Wähler
Garten Kaufvertrag mündlich
9. Januar 2016
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Frage vom 9. Januar 2016 | 15:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garten Kaufvertrag mündlich
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#1
Antwort vom 13. Januar 2016 | 16:34
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Bei einem nachfolgendem Besichtigungstermin haben wir sogar per Handschlag die Übernahme für 100€ besiegelt
Immobilienverkäufe bedürfen der notariellen Beglaubigung.
Oder geht es um Verpachtung? Du schreibst einmal von "Kaufvertrag" und dann von "Nachpächter".
#2
Antwort vom 13. Januar 2016 | 17:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Prinzipiell geht es um Verpachtung. Der Kaufvertrag bezog sich auf das was in dem Garten steht, also Laube, Geräteschuppen plus Inventar. Das Land ist nicht zu verkaufen, sondern nur zu verpachten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2016 | 12:58
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Laube und Schuppen dürften als Immobilien gelten, also gilt das oben Gesagte.
Bei der Verpachtung dürfte es ohne Zeugen schon schwer sein, zu beweisen, auf welchen Preis man sich geeinigt haben will, sodaß es schon deswegen sinnfrei wäre, auf einem mutmaßlichen Vertrag zu bestehen.
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