Gaststätte - Mietminderung und nun Kündigung

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
MR671
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Gaststätte - Mietminderung und nun Kündigung

hallo an alle....

hatte schon mal vor längerer Zeit zu dieser problematik etwas geschrieben, möchte jedoch , da sich das ganze immer noch hinzieht, noch einige fragen los werden.

zum thema:
also wie gesagt, im august kneipe mit einrichtung übernommen und mietvertrag ausgefertigt. nach kurzer zeit stellte sich raus das die Heizanlage nicht funktioniert und beim vermieter wurde der mangel angezeigt aber keine weitere reaktion seitens des vermieters..

nun wurde der vermieter vor längerer zeit per einschreiben aufgefordert die mängelbeseitigung vorzunehemen und bis dahin eine kürzung der nettomiete um 20 prozent vorgenommen wird. keine reaktion auf das schreiben, angeblich nicht erhalten. es kam zum gespräch und man wollte sich einigen und erneut über die höhe des mietzinses verhandeln.... zu den bereits bekannten mängeln kamen undichtigkeiten am dach hinzu und es rgnete auf den zigarettenautomat und den aufgestellten billardtisch der nicht unser eigentum ist, sondern dem aufsteller gehört. es kam zu einer besichtigung durch den vermieter der mündlich eine reparatur der undichtigkeiten zusagte. seitdem nichts mehr gehört bis er heute stillschweigend eine kündigung in die gaststätte brachte und zu einer stellungnahme nicht bereit war. wir zahlten den geminderten mietzins jeden monat in bar gegen quittung. uns ist leider keine bankverbindung bekannt und auf unsere anfrage wann der vermieter denn mal im haus sei (hat dort ein büro) wurden immer termine zur übergabe der miete vereinbart aber nicht eingehalten von seitens des vermieters. wir sollten laut mietvertrag 990 euro zahlen, was wir auch im september und oktober getan haben und erst nach fristsetzung die miete für november und dezember auf 531 euro herabgesetzt haben. für januar konnte der mietzins noch nicht entrichtet werden weil der vermieter erst heute das erste mal anzutreffen war und dabei nur die kündigung übergab und wortlos ging. nun steht in der kündigung (fristlos) das gekündigt wird zum 31.1.10 und gebeten wird die rückständigen beträge umgehend zu überweisen. das kann ja wohl so nicht richtig sein.

uns entsteht der eindruck das der vermieter sich darauf beruft das einschreiben nie erhalten zu haben, aber auch das spielt keine rolle denken wir weil es ja bereits ein gespräch gab und wir erklärt haben warum der vermieter nur den geminderten betrag erhält und es sollte ja auch eine neue verhandlung stattfinden zwecks der miethöhe. zudem hat der vermieter sich ja auch visuell von den mängeln überzeugt und eine reparatur mündlich zugesichert. eine kopie des schreibens (was angeblich nie ankam) wurde auch vorgelegt, fand aber kein interesse beim vermieter.

unsere frage: wie verhalten wir uns richtig? der kündigung erst mal in schriftlicher form widersprechen? gleich gegen die kündigung klagen? wie schützen wir uns gegen etwaige maßnahmen seitens des vermieters.....(abdrehen des wassers oder ähnliches) und wie stehen die chancen den gaststättenbetrieb aufrecht zu erhalten bis alles geklärt ist. was kann uns alles erwarten wenn sie auf der kündigung besteht....selbst wenn die kündigung durch ein gericht als unwirksam erklärt wird?

ich danke euch schon mal im vorraus für eure kompetenten antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Den Text kann ja keiner lesen, ist ne Zumutung !

Ausziehen, ist wohl für beide Seiten die beste Lösung !

-- Editiert am 06.01.2010 19:40

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MR671
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

@barni : komisch das du das erst gemerkt hast nachdem du ihn fast durch hattest. spar dir deine blöden kommentare und geh woanders spielen

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

habe ich ja eben nicht durchgelesen, da einem die Augen wehtun.. :sad:

-- Editiert am 06.01.2010 20:10

1x Hilfreiche Antwort

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