Hallo,
ich habe zwar viele Fragen, aber ich fange mal mit dieser an. Ich gründete mit einem Partner eine GbR. Die Verteilung sollte 50% Verlust und Gewinn ausmachen. Nun kündigte mein Partner hinterließ ein erhebliches Minus-Kapitalkonto, während ich ein Plus-Kapitalkonto aufweise. Im Gesellschaftsvertrag steht, das die Kapitalkonten mit jährlich 10% verzinst werden sollen. Die Gesellschaft ist auch noch nicht ordentlich auseinandergesetzt. Wird das Kapitalkonto mit Zins und Zinseszins errechnet? Oder nur die Summe des Kapitalkonto mit jährlich 10%. Gilt Kündigung oder Auseineinandersetzung der GbR?
Sorry, sind doch zwei Fragen draus geworden.
Schon mal Danke im voraus.
GbR Kapitalkonto
6. Januar 2017
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Frage vom 6. Januar 2017 | 02:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
GbR Kapitalkonto
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#1
Antwort vom 13. Januar 2017 | 15:53
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Ist der andere Gesellschafter dir gesellschaftsrechtlich nicht zum Ausgleich des neg. Kapitalkontos verpflichtet? Und wenn kein Ausgleich, dann erhöht das neg. Kapitalkonto ja seinen steuerpflichtigen Aufgabegewinn..
Die Kündigung führt zur Auflösung der Gesellschaft und damit zur Auseinandersetzung.
Die Verzinsung betrifft aber nur deinen entnahmefähigen Gewinn (handelsrechtlich Fremdkapital) oder? Wird verzinst wie ein normales Darlehen
#2
Antwort vom 13. Januar 2017 | 19:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank. Im Vertrag steht...die Kapitalkonten werden jährlich verzinst mit 10% ...also auch das Negativkonto?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Januar 2017 | 14:30
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Ja, es handelt sich dann auch eher um ein Darlehenskonto..
#4
Antwort vom 20. Januar 2017 | 23:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke, genau um diesen Punkt geht es.
Und jetzt?
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