Gebühr für Suchmaschine

8. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
franky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühr für Suchmaschine

Hallo,
es gibt im Internet eine Suchmaschine in der man sich eintragen kann (www.Alphago.de) nur viele Einträger übersehen das eine Gegenlink-Url funktionieren muß sonst wird man zur Kasse gebeten.
Als erstes kommt ein Nachnahme-Paket in Höhe von 158,92 DM, welches schon viele annehmen!
Ich tat es nicht und bekam jetzt eine Rechnung in Höhe von 168,92DM in die Androhung es an einem Inkassobüro abzugeben!
Der Inhaber ist telefonisch nicht zu erreichen!
Und die AGB werden meißtens übersehen!
Wie sollte ich mich verhalten?
Frank

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43 Antworten
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#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Frank,

ich habe mir mal die AGB`s von alphago.de angeschaut.
Nach meiner Ansicht bist Du nicht an diesen Vertrag gebunden.
Bei dem Vertrag über die Registrierung Deiner URL handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag (vorausgesetz Du hast keine geschäftliche URL angemeldet).
Da sogar laut AGB das deutsche Recht Anwindung findet, greift hier das Fernabsatzgesetz. Danach hast Du ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Diese Frist beginnt nicht, bevor man über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Dies ist zumindest in den AGB`s nicht geschehen. Das Widerrufsrecht erlischt aber 4 Wochen nach Vertragsschluss.
Ich bin mir hiermit aber nicht 100% sicher, zumal es eine Bestimmung gibt, nach der das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verbraucher die Dienstleistung selbst veranlasst hat. Diese Regelung könnte hier greifen!!

Selbst wenn Dein Wiederrufsrecht schon erloschen ist - wegen Vertragsschluss vor über 4 Wochen oder eben genannter Bestimmung - würde ich es mit einem Widerruf einfach mal versuchen.

Widerrufe schriftlich den Vertrag. Berufe Dich dabei auf Dein (zumindest angebliches) Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz und aufgrund der fehlenden Widerrufsbelehrung in den AGB`s! Fordere zur Löschung der URL auf.

Ein Versuch ist es zumindest Wert.
Viel Erfolg!

P.S.: Ansonsten erstmal nicht zahlen! Abwarten, ob die Rechnung wirklich an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird, oder ob dies nicht eine leere Drohung ist. Sollte die Zahlungsaufforderung vom Inkassobüro doch kommen - und Du willst Dich nicht auf einen Prozess einlassen - dann schnell noch auf die jetzt vorliegende Rechnung online zahlen und auf Zahlungsüberschneidung berufen - funktioniert fast immer und man spart die Gebühren des Inkassounternehmens.
Dann einfach unter Lehrgeld buchen!

Gruss Neil

neil@agino.de

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#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn Kosten in AGB versteckt sind, kann es sich um "überraschende Klauseln" handeln, die unwirksam sind. Ich würde keine Mark zahlen.

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
franky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure schnelle Antwort,
habe heute auch schon mehrere E-Mail erhalten von Leuten die darauf reingefallen sind.
Auch von jemand der trotzdem er einen Relink gesetzt hat die Nachnahme und Rechnung mit Inkassoandrohung bekommen hat.
Bei dem Suchmaschinenbetreiber scheint es sich um einen ***** ******** zu handeln!
Mit freundlichem Gruß
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drhase25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind auch darauf reingefallen. Schaut mal unter

http://www.richterverein.de/gaestebuch/alphago.htm

Peter Kurz Alphago.de ist schon seit längerem bekannt.

http://home.t-online.de/home/Ewald.Hack/3.htm

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#5
 Von 
brabra
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Für mich nimmt die Alphago-Geschichte kein Ende. All meine Versuche, den Betreiber dieser unseriösen Suchmaschine zu kontaktieren, wurden misachtet. Auf Faxe und e-mails bekam ich keine Antwort, ans Telefon geht auch keiner und einen Anrufbeantworter gibt es nicht! Jetzt habe ich diese Rechnung per mail bekommen:

http://www.hgb-leipzig.de/~inacle/alphago.html

Kann solch eine "elektronische Drohung" überhaupt Gültigkeit haben!? Es gibt so viele Geschädigte, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man gegen diesen ******** nicht vorgehen kann! (Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat das Verfahren eingestellt, da ihm Betrug nicht nachgewiesen werden konnte.)

Ich suche DRINGEND weitere "Opfer", die sich mit mir in Verbindung setzen - vielleicht können wir gemeinsam vorgehen!?
sonderbarbara@gmx.de
Mailt mir!!!!!!

Und die Frage an die Rechtsexperten: Welche Methoden kann man noch anwenden, um dem Kerl das Handwerk zu legen!?

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#6
 Von 
Wiederer Sabine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

So, jetzt hat es einen weiteren erwischt.
Habe mich letztes Jahr im August, wie so viele aus versehen auf diese Seite gemeldet. Das Nachnahme-Paket habe ich bezahlt, nachdem ich anfangs nicht wußte, um was es sich eigentlich handelt. Die Nachnahme kam am 01.10, am 10.10 habe ich einen Brief hinterhergeschickt: "Ich bitte Sie um Löschung des Eintrages, da es sich hierbei um ein Missverständnis handelte und um Zu-rücküberweisung des von mir bezahlten Betrages." Habe natürlich nichts darauf gehört. Hätte man das rechtlich besser formulieren sollen?
Jetzt kommt diese berühmte Rechnung per mail.
Habe dann bei der Staatsanwaltschaft angerufen, die meinten man soll einen Strafantrag stellen, der kostet mal vorab nichts.
Aber wie schon von vielen gehört, kommt dabei nichts raus.
Ich werde diese Rechnung nicht bezahlen, aber was passiert, wenn er von seinem Inkasso"recht" gebrauch macht.
Wäre es sinnvoll zu einem Rechtsanwalt zu gehen?
Lt. den AGB´s "Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform". Kann man ihm daraus nicht einen Strick drehen? Kann man da nicht genauso handeln wie im Versicherungsrecht. Er ist verpflichtet, einem vorab mitzuteilen, daß sich an den Gebühren etwas ändert und wenn er dies versäumt, was er ja mit der Rechnungstellung getan hat, kann man vom Vertrag zurücktreten?
Sich in dieser Angelegenheit zu einer Interessensgemeinschaft zusammenzuschließen ist wahrscheinlich nicht unsinnig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe mir die AGB auch angeschaut. Leider habe ich nur die Fassung mit Gültigkeit ab dem 02.04.02 gesehen, die alten AGB sind wohl schon nicht mehr über die Website veröffentlicht. Die aktuellen AGB haben aber in mehreren Punkten wohl keinen Bestand gegenüber einer rechtlichen Prüfung. Der Verwender (also Alphago) muß die korrekte Miteinbeziehung der AGB nachweisen, wenn es denn zum Prozeß kommen sollten. Natürlich ist es schwer hier im Forum einen allgemeinverbindlichen Rat zu erteilen. So wie ich die Lage aber einschätze, sollte zunächst nicht auf die Forderungen von Alphago eingegangen werden. Schlecht sieht es dagegen für die aus, die selbst Ansprüche gegen Alphago geltend machen wollen, ob der Betreiber die Forderungen erfüllen wird, ist doch eher unwahrscheinlich. Ob Ansprüche von einzelnen Geschädigten dann gerichtlich in Erfolg versprechender Weise durchgesetzt werden können muß wohl im Einzelfall geprüft werden. Vorab sollte aber zunächst ermittelt werden ob der Websitebetreiber nicht evtl. schon im Schuldnerverzeichnis geführt wird, so daß jede Geltendmachung von Forderungen ohnehin unwirtschaftlich verlaufen würden.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben,

viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
franky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
der Kampf geht in die nächste Runde.
Alle Verfahren wurden eingestellt, nachdem ich mich mit vielen im Internet zusammengeschlossen habe, werden Viren an andere versendet mit meiner Absender-Adresse mit Text:
This is a new game
this is a new work, you are my first player!
Daraufhin bekomme ich natürlich Drohungen von den Betroffenen und Virenangriffe!
Ich habe natürlich nie ein Virus versendet!
Also Vorsicht an alle die gegen diesen Herren kämpfen!
Ein guter Virenscanner gehört dann zur Grundausstattung!
CU Frank

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Barbara Lorenz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, liebe Forumsmitglieder und Rechtskundige, auf meiner Suche nach einer Lösung für eine von mir erhaltene Rechnung von Alphago, nach dem hier geschilderten Schema..., bin ich via (seriöser!!!) Suchmaschine hier gelandet und froh darüber. Ich habe wiederholt versucht, auf der Alphago-Site das Impressum dort erfolgreich anzuclicken, wurde aber immer wieder herausgeschmissen, bzw. die Seite war gar nicht erst aufrufbar. Gibt es nicht evtl. sogar ein gesetzliches Muß für gewerbliche Betreiber von Internetseiten, daß Verantwortliche/E-Mail-Adresse zum Kontakt/ Besitzer der Firma, die die Seite betreibt, geannt sein müssen, ansonsten alles an Forderungen, was von dort ausgeht, nichtig wäre? Was im Falle der von mir bei Suchmaschine Alphago eingetragenen geschäftlichen Seite noch als origineller Neben"gag" zu nennen wäre, ist die Tatsache, daß die Seite, die ich im August 2001 eingetragen habe, seit kurzem (ohne mein Zutun) nicht mehr erreichbar ist, somit der Link von der Suchmaschine dorthin nutzlos ist und auch kein Gegenlink zu Alphago funktionieren kann.
Würden Sie an Alphago auf die Rechung (die ich per Mail erhalten habe) überhaupt antworten, oder im obigen Sinne auf die Leute zugehen - mit Hinweis auf das mangelhafte Impressum und das Nichtmehrvorhandensein der eingetragenen Seite?
Ich wäre für Tips sehr dankbar! Glück auf, Barbara Lorenz

Wort-Bild-Lebens-Kunst mit Goldeffekt und Silberglanz

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Barbara Lorenz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal Barbara Lorenz: Nun ist es mir gelungen, bei Alphago ein Impressum anzusehen, nachdem der Link von der Alphago-Site auf "Linkliste/Impressum" geklappt hat, und ich entdecke dort zwar den gleichen Namen, der auch auf der Rechnung steht, aber eine andere Adresse.

So steht es auf der Rechnung:
"Adresse für Schecks/Barzahlung:(per Einschreiben)
Peter Kurz
Schlossberg 19
D-75175 Pforzheim
Germany"

Und so lautet die Adresse auf der Linkliste (Deutsche Toplinks)/Impressumseite von Alphago (ULR: http://212.184.71.242/impressum.htm):

"So erreichen Sie www.autoresale.de!
Adresse:
Online Zeitung
Peter Kurz
Postfach 48 09
76031 Karlsruhe
Deutschland - Germany"

Ist das o.k.? Verwirrend für mich. Beste Grüße, Barbara Lorenz

Wort-Bild-Lebens-Kunst mit Goldeffekt und Silberglanz

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
didibatz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute ich habe mich auch bei dieser "Suchmaschiene",
besser Geld oder Dummensuchmaschiene eingetragen
und bis heute auf diese bloede E-Mailrechnung nicht reagiert.
Auf dem Formular der Suchmaschiene kann man alles eintragen,
nur bei der Homepagebeschreibung ist ein Limit von 50
Zeichen vorgegeben..
Ich habe mich schon als George Bush (Bill ans weisse Haus)
eingetragen..Also worauf wartet Ihr noch müllt Ihm die
Mistmaschiene zu.
Kind Regards George

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
didibatz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,
die Site von Alphago ist seit einer Stunde nicht mehr im
Netz.
Kind Regards George

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
didibatz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo hier noch mal der Dagobert
die gute Suchmaschiene ist mal drin und dann wieder nicht
ich habe Ihr ein paar Javascripts in die Beschreibungen
kopiert vieleicht hat Sie jetztbVerdauungsstörungen..
Zudem habe ich die Site eines der größten Computerblätter
der Welt dort registriert,mal gucken was Die zu der Rechnung sagen(hi hi)
Regards Dagobert

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

never ending story :)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ambrosius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
jetzt versendet er Massenviren mit anderen Mailendungen!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
didibatz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Boww was für Vieren verschickt er denn???
Müllt ihm die Suchmaschine zu oder schickt soviele Anfragen das
der Server zusammenbricht.
Mein Tipp an Herrn Kurz verkaufen Sie zollfreie
Zigarretten im Internet zur Zeit das Bombengeschäft..
Regards Dagobert Duck Entenhausen

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
didibatz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier das Impressum dieses Miniganoven
Impressum Peter Kurz Mother****er
Groups Erweiterte Groups-Suche Groups search result 2 for peter kurz Search Result 2 Von:Simon Kissel (scamp@untergrund.net) Betrifft:Re: [UBE] Neuer Suchmaschinenzugang Newsgroups:de.admin.net-abuse.mail View: Complete Thread (3 articles) / Original Format Datum:2001-09-20 18:55:04 PST > Laut teleauskunft.de: > > Kurz Peter, 75175 Pforzheim, Schloßberg 19, (0 72 31) 14 04 20 > > Da kommt allerdings nur "dieser Anschluß ist vorübergehend nicht > erreichbar". Ripe sei Dank hier eine funktionierende Rufnummer: person: Peter Kurz address: Schlossberg 19 address: 75175 Pforzheim address: GERMANY phone: +49 7231 359012 fax-no: +49 7231 359012 e-mail: info@porno-berlin.de nic-hdl: PK10214-RIPE mnt-by: DENIC-P changed: auto-direct@denic.de 20010812 source: RIPE Ich hab da eben mal angerufen. Die Person am anderen Ende der Leitung wollte ihren Namen nicht nennen. Er sei nicht Peter Kurz, dort sei "die Firma Peter Kurz". Hab mich ne Weile mit ihm unterhalten. Er wirkte etwas müde und leicht dümmlich - irgendwie hat das Telefonat Spaß gemacht ;) Es kamen ein paar Ansätze von den üblichen Ausreden - dies sei ein Newsletter, den eingetragene Kunden erhalten würden. Auf meine Frage, wieso sie den dann über einen Mailserver in Polen und mit gefälschten Adressen verschicken, wusste er nicht so recht Antwort. Einen Namen oder eine Gesellschaftsform hat die Firma nicht - sie heiße einfach nur "Peter Kurz". Ich glaube nicht wirklich, daß das Gewerbeaufsichtsamt von dieser Firma schonmal was gehört hat ;) Ich habe ihm gegenüber angekündigt, im Laufe des Tages dann nochmal anzurufen um seinen "Chef" zu sprechen. Darauf freue ich mich jetzt schon .. ©2002 Google
Kind Regards Dagobert

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
brabra
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe auf seine e-mail-Rechnung so geantwortet:

"Hiermit widerrufe ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag.

Nach dem Fernabsatzgesetz besteht ein Widerrufsrecht. Aufgrund der in den AGBs fehlenden Widerrufsbelehrung besteht das Widerrufsrecht weiterhin.

Meine URL ist umgehend aus ihrer Suchmaschine zu entfernen."

Daraufhin seine freche und unprofessionelle Antwort:

"So so,
dann lesen Sie bitte mal den ersten Absatz Vertrag: unter
http://www.alphago.de/agb.htm
mit freundlichen Grüßen
Alphago-Team"

Ganzschön dumm, der Mensch. Glaubt sich schlau, weil er in einer juristischen Grauzone agiert. Allerdings kann er nicht einfach die AGBs im Nachhinein ändern. Ich habe die alten AGBs gespeichert und ausgedruckt, dort fehlt der Passus zum Widerrufsrecht. Mein Anwalt hat das Vorgehen des Kurz müde belächelt. Meine letzte mail lautet wie folgt:

"Werter Herr Kurz,

Die rückwirkende Einbeziehnung von AGBs ist unwirksam.

In der jetzt eingestellten Form sind die AGBs ebenfalls unwirksam.

Meine URL ist umgehend aus ihrer Suchmaschine zu entfernen."

Ich hätte Lust, ihm das Handwerk zu legen - drum besteht weiterhin das Angebot, sich unter sonderbarbara@gmx.de mit mir in Verbindung zu setzen um gemeinsam juristisch vorzugehen.

Viele Grüße von brabra

P.S. Über die IP lässt sich zurückverfolgen, von welchem Rechner aus ein Eintrag gemacht wurde - auch bei Call by Call??? Deswegen ist die "Zumüll-Strategie" (auch wenn sie mir gefällt) vielleicht mit Vorsicht zu genießen? Wenn der jetzt nachweislich Viren verschickt, ist das gewiss ein Anklagegrund.

P.P.S. Dagobert: hast du schon mit seinem "Chef" gesprochen? Immer, wenn ich dort anrief, ging keiner ran. Der hockt alleine in seinem Kämmerlein und strickt sich seine krummen Dinger, das ist gewiss!!

Schreib mir doch mal per e-mail ...

sonderbarbara@gmx.de

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
didibatz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Barbara,
Deine Mailadresse wurde leider von GMX nicht akzeptiert.
Wenn Du die www.alphago aufruftst musst Du über einen
Proxiserver reingehen der annomysiert deinen Zugang
http://www.metaspinner.de/
dies ist der Link für den Proxi
Überigens der Mann der immer ans Telefon geht ist der Chef
er gibt es nur nicht zu..
Geb doch mal auf der Suchmaschine den begriff Alphago ein,dann
kannst Du gucken was ich Ihm schon alles reingeschrieben habe.
Kind Regards Dagobert

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
didibatz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Urkunden im Internet
elektronisch abgegebene Erklärungen stellen keine definitionsgemäßen
Urkunden nach § 126 BGB dar und besitzen im Prozess daher nur stark
abgeschwächte Beweiskraft.
Dagegen erfüllt ein nach dem Signaturgesetz beglaubigtes Dokument
die Schrifterfordernisse und kann als Beweis dienen.
Kind Regards Dagobret

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Helmut Irsigler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

dieser Peter Kurz oder wie er auch immer heisse, hat mich nun schon zwei mal geärgert. Vor etwa 7 Monaten erhielt ich ebenfalls ein NN Paket über 360 DM. Zum Glück habe ich es nicht angenommen. Den Absender habe ich jedoch notiert P.Kurz, Schlossberg, Pforzheim. Da ich in der Nähe wohne, bin ich hingefahren..... Keiner zu sprechen.

Gestern habe ich einen Brief erhalten, in dem ich zur Bestätigung meines Suchmaschineneintrages aufgefordert wurde, den ich nie getätigt habe...

Nun jedoch unter der Adresse www.eutopa-club.com

Hat gegen diesen ******** nicht eine Sammelklage Erfolg ????



Grüsse Helmut

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Helmut,

Sammelklagen sind typisch für die USA, aber im deutschen Rechtssystem nicht (oder noch nicht) vorgesehen...
Aber ein kleiner Tip für alle, die mit der Suchmaschine zu tun haben... Ich wette 1000:1, dass die Seite weder mit dem TDG noch mit dem Fernabsatzgesetz konform ist und sämtliche "Verträge" (haha) widerrufen werden können...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Haaf DeLuxe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich zitiere:

"Geb doch mal auf der Suchmaschine den begriff Alphago ein,dann kannst Du gucken was ich Ihm schon alles reingeschrieben habe"

Ja ich habe das ausprobiert bei alphago.de habe
ich den suchbegriff alphago eingegeben.
da tat sich eigentlich gar nichts !
Was habe ich falsch gemacht ?

Viele Grüzze

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Helmut Irsigler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, wieder mal Post von H.Kurtz....

Nun kam nachdem ich einen Suchmaschineneintrag nicht bestätigt habe, und eigentlich entfernt werden sollte ;-) eine Rechnung von Europa-Club.com.....

Hat man denn wirklich keine Chance solche ******* festzusetzen =

Achja, was soll ich denn mit der Rechnung machen?

Gruss Helmut

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Soso, hat er also seinen namen geändert...

Die Seite ist auch unter .com Namen nicht konform mit den einschlägigen Mediengesetzen.
Was Du mit der Rechnung machen sollst? Keine Ahnung, zahlen jedenfalls nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ExOriLu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Manche Aufrufe zur Schädigung und Wortwahl sowie Konkretisierung könnten die Anwälte veranlassen zu denken, das wir all zu unvorsichtig (wie bei AGB lesen / erfüllen) sind und es nicht Wert sind um sich für uns anzustrengen. Überlegen wir doch, was ist besser: hier was witziges und schönklingelndes zu schreiben oder professionelle Hilfe zu erhalten, so wie Ernst bei Copyright-Problem ?
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=1270

Ich kann eure Gefühle gut verstehen, meine geehrte Lage-Genossen, aber akkumulieren wir uns're Wut (falls das einer nötig hat) für die Finale.

Ich dachte ein Zentrum zu machen für die Ansammlung konkreter(was man hier nicht tun sollte), sachlicher, wichtiger Information, sowie Unterlagen, Konkreten Erfahrungen u.a.m.
http://homepages.compuserve.de/exorilu

Und hier eben allgemein schreiben. Die Anwälte wissen schon, das es sich hier um ein Massenproblem handelt, ich denke, sie lassen uns nicht im Stich.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Helmut Irsigler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, neues von unserem H.Kurz.
Ich glaube er hat dieses Forum so wie ich gefunden. Ich habe in Google die Suchworte ´BETRUG und KURZ´eingegeben.
--
Zitat:Das wird bestimmt spannend, wenn Sie wieder was in alle Foren schreiben
koennen.
Und Ihre Verantwortung fuer Ihr Tun auf andere schieben wollen.
Unseren Rechtsanwalt werden Sie dann auch mal kennenlernen.
--
Mich überkommt ein richtiges Ehrfurchtsgefühl, vor diesem rechtschaffenden Menschen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ExOriLu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag.
Ist es wahr, dass alle Verfahren gegen den bst. Herrn eingestellt wurden?
Und wie ist es mit den Menschen, die nicht geklagt haben, aber bis heute nicht gezahlt haben?
Gab's Inkasso?


Ex oriente lux

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ExOriLu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir vielleicht jemand die AGB-Fassung vor 2.4.2002 zuschicken?
Ich brauche das dringend um mit meinem Anwalt mich von den Herrn abzuwehren.
Bes. interessiert mich Folgendes:
Ob in den AGB vor 2.4.2002 folgende
Erläuterungspassagen vorhanden waren (und in wie fern sie mit den folgenden übereinstimmen):

[Abschnitt Preise und Zahlungen]

1. "(Relink = Link von Ihrer Seite auf unsere Suchmaschine)",
2. "(der Relink muß innerhalb von 3 Tagen, auf der von Ihnen angegebenen URL, gesetzt sein. Er muß auf Ihrer Haupseite selbst
zu finden sein und darf nicht versteckt werden"

Bitte schreibt so schnell, wie möglich
exorilu@compuserve.de


Ex oriente lux

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Helmut Irsigler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich bekomme leider immer noch eMails von diesem Schw$%!§"%§.

Weiss denn jemand, ob seine Faxnummer geht, ich möchte mich gerne bei Ihm bedanken...

Fax 07231-139530

0x Hilfreiche Antwort

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