Gebrauchtwagen vom Händler - Probleme

12. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Karin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen vom Händler - Probleme

Wir haben am 25.1. den Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen von unserem XXX-Vertragshändler unterschrieben. Der Wagen ist 12 Jahre alt, hatte 99.000 Kilometer und war sonst tip top in Ordnung - die Niederlassung hat nachgewiesen, dass im Dezember rund 2.500 mark an Reparaturen gemacht wurden. Wir bekamen TÜV und AB neu und fuhren eine Woche später am 1.2. damit davon.

Das einzige, was noch zu beanstanden war, war die Lichtershow am Kontrollpaneel unter dem Tacho usw. - alles leuchtete mal nacheinander auf, sobald sich der Wagen warmgelaufen hatte. Machten am vergangenen Freitag Termin bei XXX, heute hätten sie nachgebessert.

Gestern auf der Autobahn plötzlich 10 Sekunden lang ein häßliches Geräusch, Motor setzt aus, es geht nichts mehr, und das nach 15 Minuten Fahrt. Abschleppen, ab in die Niederlassung (wir waren nicht weit weg), erste Diagnose: Motorschaden.

Obwohl sich die Werkstatt noch nicht genauer geäußert hat, was denn jetzt genau das Problem ist, möchte ich wissen, wie ich und mein Mann rechtlich dastehen. Gestern bestand die Vermutung (sowohl bei der Werkstatt als auch bei uns), dass der Motor kein Öl mehr bekam und sich daher "trockenlief". Eine Überprüfung des Ölstandes, der -Leitung und des -Drucks ergab aber keine Probleme (auch keine Überhitzung des Motors). Eine der Reparaturen vom Dezember war eine neue Ölleitung - hierauf haben wir 12 Monate Garantie. Ich habe aber nur Sorge, dass die Niederlassung vielleicht verlangt, dass wir die Reparatur nun zahlen (bei einem evtl. neuen Motor kann das ja in die Tausende gehen - zum Vergleich: der Wagen kostete 3.800 Euro).

Wie stehen wir nun da? Ist der Hersteller/die Niederlassung zur Nachbesserung verpflichtet? Wir sind weniger als 600 km seit Übernahme gefahren, und das ganze passierte 10 Tage danach (am Vortag waren wir ohne jegliche Probleme rund 250 km gefahren).

Können wir notfalls noch vom Vertrag zurücktreten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Mann war vorhin bei der Niederlassung, und hat kurz mit dem Vertriebsleiter, der uns den Wagen verkauft hat, gesprochen. Da gab es zwar noch nichts Neues, allerdings sah er sehr betroffen drein und entschuldigte sich mehrmals für die Unannehmlichkeiten, die wir hatten.

Deutet dies wohl darauf hin, dass die Niederlassung es als ihren Fehler ansieht und daher auch für den Schaden aufkommt?

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#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Nach der Schuldrechtsreform vom 01.01.02 müssen Händler auch für gebrauchte Fz. unabhängig von Alter oder Laufleistung Gewährleistung einräumen, hier jedoch nur für ein Jahr. Der früher häufig verwandte Zusatz, "gekauft wie gesehen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" ist nach neuer Rechtslage nur noch für Privatleute zulässig.

Im Einzelfall bedürfte es aber einer eingehenden Prüfung des zugrunde liegenden Kaufvertrages, da auch nach neuer Gesetzeslage der gewerbliche Verkäufer lediglich vertragsgemäße Leistung schuldet, weshalb der Zustand des Fahrzeugs häufig vertraglich festgehalten wird.

Mit freundliche Grüßen

Scharnhorst

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst, danke für Ihren Tipp, den ich nachverfolgen werde. Sie sagen nur eines nicht: muss denn ein entsprechender Passus oder Hinweis in den AGB des Händlers oder im Kaufvertrag stehen, damit sich der Kunde im Falle eines nachträglich entdeckten Schadens oder Mangels darauf berufen kann? Oder gilt das oben gesagte immer?

Gruss

KG

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#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Auch wenn ich mir nicht ganz sicher bin, wie Ihre Frage zu verstehen ist, so kann ich Ihnen doch mitteilen, daß es sich bei meiner Schilderung um die Gesetzeslage seit dem 01.01.02 handelt.
Der Verkäufer kann seine Gewährleistung nur beschränken, indem er eine Zustandsbeschreibung des Fz. in den Kaufvertrag aufnimmt, um seine Gewährleistung auf diesen Zustand zu einzuschränken.

In der Hoffnung etwaige Unklarheiten ausgeräumt zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst


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#5
 Von 
Karin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst,

Ich danke Ihnen für Ihren Beitrag und insbesondere für den Hinweis aufs reformierte Schuldrecht.

Mittlerweile haben wir einen Anruf von der Niederlassung erhalten und sie haben uns angeboten, einen neuen XXX-Motor einzubauen unter Selbstbeteiligung von 500 Euro. Sie sind sich der neuen Gesetzeslage ebenfalls bewusst, so sagte der Vertreter. Angesichts der immensen Kosten für XXX halten wir dies für ein extrem kulantes Angebot und haben es auch angenommen.

Vielen Dank noch einmal für Ihren Beitrag.

KG

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#6
 Von 
dsengsto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Derek Sengstock
Resedaweg 39
39119 Magdeburg
Tel.: 0391-6214901
Fax: 089-244329723
E-Mail: derek.sengstock@gmx.de



Sehr geehrte Damen und Herren, Magdeburg, 9. Juli 2002

ich habe am 06.04.2002 ein Kraftfahrzeug der Marke Kia vom Typ Besta aus dem Baujahr 12/97 mit einem Kilometerstand von 106 000 km beim Händler gebraucht für 2.950, -EUR erworben. Dies wurde mit einem ADAC-Kaufvertrag schriftlich festgehalten. Am 22.06.2002, bei einem Kilometerstand von 107 000 km, trat ein Motorschaden auf, vermutlich lt. Kfz-Mechaniker ein Motorblockriss, dieser Mangel war mir zum Kaufzeitpunkt nicht bekannt, es handelt sich auch nicht um ein Verschleißteil. Dies bedeutet höchstwahrscheinlich aufgrund der Reparaturkosten einen wirtschaftlichen Totalschaden. Seit dem 1. Januar 2002 gilt die neue, europäische Gewährleistung. Wie sollte ich nun am besten Vorgehen. Gibt es schon vergleichbare Urteile.









Mit freundlichen Grüssen

Derek Sengstock

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