Hi alle zusammen
also ich habe mir einen BMW gekauft auf den ersten blick noch recht gut in schuss der verkäufer versicherte mir auch das alles in bester ordnuung ist, checkheftgepflegt und er hat auch neue bremsen gemacht. so der verkäufer machte den kaufvertrag fertig mit der angabe hat folgende Vorschäden/mänge: Optische Mängel.
weiter unten schreibt er Verkauft ohne Garantie u. Gewehrleistung in einem schlecht lesbaren fehlt Bastlerfahrzeug
hab ich nicht drauf geachtet hatte nur noch das auto im kopf und so :-( .
aber wie ist die rechtslage bei einem Händler der jedoch als mängel nur optische mängel angibt .... ich meine das auto rollt ja hab ihn ja probe gefahren, kann ihn allerdings aus zeitlichen gründen erst am freitag abholen gehen.
Vereinbart hatten wir es nicht das es ein bastlerfahrzeug ist. hab halt wie gesagt den vertrag überflogen und halt die mängel gelesen -.-
kann mir einen vllt sagen wie das jetzt genau ist Garantie oder nicht
weiß halt nicht kann man einfach Garantie ausschließen und vorallem muss dennoch der Mängelbericht vollständig sein ?
gruß chris
-----------------
""
-- Editiert am 05.01.2010 02:43
Gebrauchtwagenhändler ohne Garantie
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hier dürfte eine unzulässige Umgehung der Gewährleistung vorliegen.
Im Ersntfall dürfte dann jedoch nur ein Anwalt weiterhelfen, da sich diese Konsorten gerne sträuben.
Man hat eine Gewährleistung von 24 Monaten, real betrachtet jedoch nur 6 Monate, da man als Käufer nach 6 Monaten nachweisen muss, das man einen Gewährleistungsfall hat.
Verschleiß unterleigt übrigens nicht der Gewährleistung.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Ja das hab ich auch schon gelesen .... das halt verschleißteile kein Garantie fall sind, will ich ja nicht .... will eig nur ein Fahrzeug das rollt und bei nem gewissen Alter darf ja auch ruig mal was drankommen
Wie gesagt das einzigste was mir halt bedenken mach ist, das er reinschreibt keine Garantie und Gewärleistung ( Bastlerfahrzeug ) aber bei mängel nur Optische mängel angibt, hab etwas im inet rumgeforscht, meinens wissens müssen dann selbst bei mängel Angaben alles drin stehen oder ?
Hab den Brief schon auch schon auf mich umgeschrieben muss im jedoch noch 2500€ geben. Soll ich ihm nen zusatzvertrag auf den Tisch knallen oder sowas, vllt ein schrieben in dem er mir nochmals versichert das dass Auto trotz allem Technisch einwandfrei ist wie er es mir gesagt hat ? Wenn ja wie könnte man sowas schrieben ?
Oder was soll ich nuun machen ?
Gruß chris
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
der Zusatz "Bastlerfahrzeug" und die Angabe von lediglich "optischen Mängeln" hilft dem Händler nichts, wenn tatsächlich kurz nach dem Kauf technische Mängel auftreten.
Das heißt: der Sachmängelhaftungsausschluß des Händlers ist Ihnen gegenüber unwirksam, wenn Sie das Fahrzeug als Privatmann gekauft haben.
Von einer Sachmängelhaftung kann ein Händler nur diejenigen Schäden ausnehmen, die er im Kaufvertrag schon explizit genannt hat. Wenn er also z.B. schreiben würde "Motor und Getriebe mit hoher Laufleistung und nur kurzer Restnutzungszeit", dann würden Sie sich mit der Sachmängelhaftung sehr schwer tun, wenn zwei Wochen nach dem Kauf diese Bauteile komplett ausfallen.
Optische Mängel wären Kratzer, Beulen und vielleicht auch ramponierte Stoßfänger oder vergeigte Felgen. Auch das Interieur kann mit einer solchen Beschreibung schon reichlich heruntergekommen sein. Aber: die Technik des Fahrzeugs muß noch einwandfrei funktionieren.
Gruß Senatorman
-----------------
""
danke euch .... ich muss sagen mir ist dank euch irgendwie eine riesen last von der Schulder gefallen, ich meine gut an dem ganzen bin ich auch etwas dran schuld -.-
Ja ich bin Privatkäufer und kannte mich was das angeht mit Keine Garantie geben und so nicht aus ...
Also kein zusatzschrieben machen oder so .... kann ich getrost rest bezahlen oder soll ich ihn nochmals auf was aufmerksam machen.
Bei schadensfall erst versuchen Privat zu klären oder einfach direkt zum Anwald gehen.
Also ich muss sagen ich finde das Auto Optisch noch top gut diese angabe macht aber denke ich mal jeder allein aus dem Grund das ich nachher nicht wegen Kratzer oder so kommen kann. aber wie gesagt mir wurde mündlich versichert das Auto sei top und als mängel hat er auch nichts eingetragen
auch im internet stand nichts über erhebliche Mängel so sah das Angebot aus bzw. die beschriebung:
M Paket, Sportsitze, Alufelgen, Alcantara Leder, Radio CD, Sportlenkrad, NSW, ABS, Alu, Zentralveriegelung, Gepflegtes Zustand, Scheckheftgepflegt!!! 1 Hand, Bremsen Neu Festpreis !!!!
gruß chris
-----------------
""
-- Editiert am 05.01.2010 09:11
Hallo,
aus meiner Erfahrung geb ich nur zu bedenken: wenn der Händler im Vertrag schon klarmachen will, daß es sich bei dem angeblich so gepflegten BMW um ein Bastlerfahrzeug handelt, bei dem er von Sachmängelhaftung eigentlich nichts mehr wissen will, würde ich das Fahrzeug vor dem Kauf ganz genau anschauen. Am besten bei einer der Prüforganisationen (TÜV, Dekra, GTÜ usw.) einen gründlichen Gebrauchtwagencheck machen lassen. Das kostet ca. € 100,--, kann aber immer noch viel billiger sein, als das Fahrzeug zu kaufen und sich hinterher den Wolf zu ärgern.
Denn ein BMW wird richtig teuer, wenn Reparaturen an Fahrwerk oder Elektronik kommen! Ist schlecht, wenn man dann wegen der Reparaturkosten erst prozessieren muß und man eigentlich kein Geld hat, um das Auto zunächst mal zu reparieren...
Gruß Senatorman
-----------------
""
ja da hast du vollkommen recht Senator, war auch von mir etwas überstürzt nuja die zeit zurückdrehen kann ich leider auch nichtmehr.
Er hat mir halt gesagt das fahrzeug ist top etwas Blauäugig meiner seits, naja ich werde nun einfach mal hoffen das mit dem Auto alles in bester ordnung ist, und wenn erhebliche mängel sind werde ich ihn wieder sehen, den ich denke mal als Händler sollte er sienen Kunden sagen was sie sich kaufen ob Bastler oder nicht, ein Bastler oder schrott Auto kann für ihn ja auch einfach nur bedeuten, das an dem Fahrzeug noch einiges gemacht werden muss, oder man machen kann vllt xD. Aufjedenfall hat er mir versichert das auto hat keine besonderen Mängel und schafft auch locker den Tüv nochmal also gehe ich davon aus wenn er mir keinen wichtigen mängel aufschreibt dies auch stimmt ob bastler; schrott oder sonstiges
Gruß chris
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten