Gebrauchtwagenkauf - darf er Auto solange behalten bis die Sache geklärt ist?

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thegreen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf - darf er Auto solange behalten bis die Sache geklärt ist?

Habe vor ca einem Monat einen Gebrauchtwagen über Mobile.de von einem Händler gekauft.
Vor ca einer Woche war an dem Auto die Zylinderkopfdichtung + Kühler defekt.
Zum Auto bekamen wir eine extra Gebrauchtwagengarantie und uns wurde versichert das wir das Auto in jeder Vertragswerkstatt reparieren lassen können

Laut Gebrauchtwagengarantie sollen wir 70% selbst bezahlen, da ich damit nicht einverstanden war wollte ich die Reperatur über die Gewährleistung vom Gebrauchtwagenhändler durchführen lassen.

Nach einigem hin & her bot der Händler mir an das Auto hier abzuholen und zu reparieren.
Jetzt ist die Reperatur abgeschlossen, ich solle das Auto abholen aber ca 500 - 700€ selbst zahlen.

Kann das sein?
Kühler + Kopfdichtung kosten bei einem Online-Ersatzteilehändler zusammen ca 400€

Er will nun seinen Anwalt einschalten
Muß mir der Händler das Auto nach einer gewissen Zeit wieder zur Verfügung stellen oder darf er es solange behalten bis die Sache geklärt ist?

mfg
M

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

sie haben sich also auf die 70% Regelung eingelassen.
Bedenken sie, das nicht nur der Kühler und die Kopfdichtung benötigt wird, sondern auch noch Kopfschrauben, diverse andere Dichtungen und vorallem neues Kühlemittel. Trotzdem erscheint mir die Rechnung etwas hoch. Ich würde mir die Rechnung vorab faxen lassen und kontrollieren. Im Normalfall tragen sie nur die 70% von den benötigten Ersatzteilen ( ist bei uns jedenfalls so). Der Arbeitslohn wird zu 100% von der Garantie übernommen.
Verbessern sie mich, wenn ich hier falsch liege.

Gruß doko

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#2
 Von 
Thegreen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber der Händler muß doch die Kosten übernehmen? Laut Gewährleistungsrecht

Muß mir der Händler das Auto nach einer gewissen Zeit wieder zur Verfügung stellen oder kann er es solange "behalten" bis die Sache geklärt ist?

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#3
 Von 
Thegreen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

von den 70% wurde beim Verkauf nichts gesagt.

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#4
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>Nachtrag:

von den 70% wurde beim Verkauf nichts gesagt. <<

Sie haben doch eine Gebrauchtwagengarantie bekommen und dort sicherlich die Garantieurkunde unterschrieben. In den Garantiebedingungen ist explizit die Kostenbeteiligung aufgeführt. Sicher ist es ärgerlich, wenn ein Verkäufer Sie nicht noch einmal über die Selbstbeteiligung aufklärt, aber Sie können sich durch Ihre Unterschrift auch nicht darauf berufen.
Die recht hohen Kosten, die Ihnen nun in Rechnung gestellt werden, lassen mich beim Fahrzeug ein älteres Baujahr vermuten, bei dem es eine Obergrenze bei der Abdeckung von Schäden gibt.
Technisch sieht es für mich so aus, dass der Kühler von Anfang an beschädigt war. Ein Haarriss ist oft nicht zu erkennen, breitet sich jedoch recht schnell aus. Sie können davon ausgehen, dass der Schaden bereits bei Gefahrenübergang (Kauf) angelegt war und der Händler somit zu 100% für die Reparatur des Kühlers aufkommen muss. Bei der Zylinderkopfdichtung wird das nicht so sein. Hier wird dem Händler der Beweis leicht fallen, dass dieses Bauteil durch Nichtbeachtung der Kontrollanzeigen (Temperaturanzeige und Warnleuchte) beschädigt wurde. Die Behebung dieses Schadens kann sogar von der Gebrauchtwagengarantie aus genannten Gründen abgelehnt werden (was ich persönlich nicht glaube).
Fazit: Die Reparatur des Kühlers inklusive Betriebsflüssigkeit muss der Händler übernehmen. Die ZKD-Reparatur sollte der GW-Garantie im Rahmen der Garantiebedingungen in Rechnung gestellt werden.

Viele Grüße,
W.H.

PS: Das Ganze beruht natürlich auf Ferndiagnose und meiner dazugehörigen Erfahrung.


-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

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#5
 Von 
Thegreen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bevor die Reperatur durch den Gebrauchtwagenhändler erfolgt ist, hat sich der Vertragshändler die Sache angesehen.

Er meinte das der Zeiger nie in den roten Bereich kommen konnte da sich im Kühlsystem ein Luftpolster aufbaut...etc.

ist doch merkwürdig?
also müßte der Gebrauchtwagenhändler 100% seiner Reperatur kostenlos durchführen

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