Gebrauchtwagenkauf - kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen?

28. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
ronny
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf - kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen?

Ich habe mir letzte Woche von Privat einen VW Bus gekauft. Der Verkäufer erklärte mir, er hätte allerhand neu machen lassen. Vergaser, Batterie, Benzinpumpe etc. Außerdem erklärte er mir, dass der Wagen ein wenig Öl verliert, was ich ihm nach dem Ansehen des Motors auch durchaus geglaubt habe. Da ich keine Kompetenz in Sachen Autokauf besitze habe ich ihm vertraut und das Auto nach einer Probefahrt gekauft. Jetzt war ich in der Werkstatt und habe mich aufklären lassen. Der Motor verliert nicht "ein wenig" Öl, sondern masiv. So gut wie alle Dichtungen müßten erneuert werden, der Motor läuft nur auf drei Zylindern, die Vergaser sind alles andere wie neu, die Batterie ist uralt, allgemein ist das Auto in schlechtem technischem Zustand. Eine Reperatur würde gute 1500€ kosten, was fast dem Kaufpreis entspricht... Ich fühle mich betrogen, insofern der Verkäufer vorsätzliche Falschaussagen machte wie: die Vergaser neu, Baterrie neu etc.. Ich habe das Auto unter Ausschluß von Gewährleistungen gekauft mit dem Zusatz " Der Käufer ist über den technischen und den optischen Zustand informiert". Jetzt will ich wissen, inwiefern das relevant ist wenn der Verkäufer vorsätzlich Falschaussagen macht und bewusst Mängel verschweigt: Wie das ein Zylinder nicht arbeitet. Habe ich rechtlich die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten und mein Geld zurückzuverlangen? Ich fühle mich total geprellt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn er arglistig was verschweigt, gibt es keine verjährung. Wenn er ein händler ist lass es Reperieren, schliesslich hat man nun ein ein bis zwei jahren gewähleistung. Und da die fehler eindeutig vor dem kauf schon bestunden haben muss er es richten. (als händler, wenns ein privater keine ahnung)

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Unter Privaten ist auch weiterhin ein Kauf unter Ausschluss der Gewährleistung möglich.
Natürlich betrifft dies nicht arglistig verschwiegene Mängel. Theoretisch hat der Käufer nach Deinem Vortragen einige Mängel arglistig verschwiegen (zumindest bezüglich Batterie, Vergaser und Zylinder).
Problematisch ist die Beweislage: Da der Kaufvertrag den Passus "..über technischen und den optischen Zustand informiert" enthält, müsstest Du (meiner Ansicht nach) beweisen, dass der Verkäufer tatsächlich behauptet hat, dass Vergaser, Benzinpumpe und Batterie neu sind. Solange dies nicht im Vertrag festgehalten wurde, bräuchtest Du dafür schon einen Zeugen.
Bei der Frage des Ölverlustes müsste der Verkäufer schon nachweislich was von Autos verstehen - ansonsten kann er genauso wie Du behaupten - er hat den Ölverlust gesehen, über diesen aufgeklärt und mehr weiss er nicht! Genauso liegt es wohl mit dem Zylinder - wenn Du es bei einer Probefahrt nicht gemerkt hast, dann muss er es auch nicht merken.

Du kannst es ja trotzdem mal mit einer Wandlung versuchen - ihm einfach die Vorwürfe vortragen - vielleicht lässt sich der Verkäufer ja einschüchtern und wandelt freiwillig.

Beim nächsten Autokauf vielleicht einen mitnehmen, der was von Autos versteht...

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