Gefärhliche Körperverletzung?!

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Gefärhliche Körperverletzung?!

guten morgen zusammen

also folgendes problem.

Person a wollte sich von person b trennen und dies ging über mehrere tage. am neujahrstag eskalierte die situation dann. person b wollte die wohnung nach mehrmahliger aufforderung nicht verlassen. das ganze ging eine weile hin und her. Bis es dann soweit kam das person b der person a eine druckerpatrone an den kopf geworfen hat. woraufhin person a sie dann am arm gepackt hat und sie aus diesem raum geschoben/gestoßen hat wären person b auf auf person a eingeschlagen hat ( 5-6 schläge). Später am abend ging es dann nochmal rund und person b ging auf die person a los. person a hat zum schutz versucht person b mit ausgestrecktem arm auf distanz zu halten. allerdings hat person a dabei an den hals gefasst, aber nicht zugedrückt oder gar gewürgt. nun hat person b erst bei der Polizei angegeben das es kein würgen war und dann später angegeben das sie doch husten musste. Nun wird gegen person a wegen gefährlicher körperverletzung ermittelt.

Meine frage ist nun womit muss person a rechnen ? person a ist nicht vorbestraft und ist bisher nie negativ aufgefallen.

Vielleicht auch noch nützlich zu wissen: in der dokumentation des einsatzes steht das person a nur wegen leichter vors. kv angezeigt wurde.

Ist etwas verwirrend.

bin für antworten sehr dankbar

Lg Piko

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7 Antworten
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#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Für gef. Körperverletzung ist bei Erwachsenen eine Miindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vorgesehen, die in diesem Fall aber aller Voraussicht nach zur Bewährung ausgesetzt werden würde. Wie alt ist denn Person A?
Da es sich hier um Beziehungsstreitigkeiten handelt, könnte es durchaus möglich sein, daß die Sache im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs erledigt wird. Auch einen minderschweren Fall könnte man hier durchaus annehmen, so daß es vielleicht auch nur zu einer Geldstrafe mit 40-60 Tagessätzen kommen könnte.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo herr Wilke, person a ist 23 und person b 21

was mich stutzig macht ist die aussage der KHK´in das man sich keine sorgen machen sollte und sie auch nicht sagen könne warum im computer steht das gegen person a wegen gefährlicher körperverletzung ermittelt würde.

Was ich vielleicht vergessen hab zu erwähnen ist das bei person a mehrere bilder von den verletzungen gemacht wurden (am auge durch die drucker patrone, am arm durch einen bis und am finger eine kleine blutende wunde) jedoch bei person b garkeine. Es waren an dem abend wohl auch keinerlei verletzungen bei person b erkennbar. es wurden aber schmerzen im rechten oberarm festgehalten die aufgrund eines festen zupackens entstanden sind.

Wie sollte sich person a denn jetzt am besten verhalten ? abwarten was ihr vorgeworfen wird und dann versuchen das ganze zu erklären und hoffe das ein gutes ergebnis dabei rum kommt oder was sollte er tun ?


Vielen Dank

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Es ist ne Geldfrage: Wenn Person A sehr daran gelegen ist, daß es zu einer Verfahrenseinstellung kommt und alles so glimpflich wie möglich ausgeht, sollte sich A an einen Rechtsanwalt wenden.
Wenn A es ohne Anwalt machen will, ist es am sinnvollsten, wenn A in jedem Fall geständig ist und möglichst nichts beschönigt. Und dann eben darauf hofft, daß der Vorfall klein genug für eine Verfahrenseinstellung oder zumindest für einen minderschweren Fall war.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen dank für die rasche antwort.

Das hab ich mir schon irgendwie gedacht. Typisch deutscher staat. Ich person a trägt verletzungen davon und hat auch noch die anzeige gegen sich am laufen und person b die "nur" nen blauen fleck am oberarm hat bekommt wahrscheinlich nichts und kann ihr leben ganz normal weiter leben. Denn der mann ist ja das starke geschlecht und der mann ist ja wenn der übeltäter.

Naja ich werd abwarten was passiert und es wenn erwünscht gerne hier schildern.

nochmals vielen dank

Lg Piko

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

ich weiß nicht, wie der Kollege Bewährungshelfer auf 40 bis 60 TS Geldstrafe kommt - im minderschweren Fall der gef. KV gibt es mindestens 3 Monate Haft, was dann evtl. durch eine Geldstrafe von mindestens 90 TS ersetzt werden kann.

Gruß vom mümmel



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#6
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

des wird ja immer besser...

langsam glaub ich das es besser wär dazu nichts zu sagen und einen anwalt zu beauftragen.
ich kanns echt nicht mehr verstehen, da geht person b auf person a los und person a bekommt die anzeige wegen gefährlicher körperverletzung. wo ist das denn noch gerecht ? ich mein okay, person a hätte auch auf sich einschlagen lassen können aber muss man sich das wirklich gefallen lassen ?

Ich hoffe das die khk´in das ähnlich sieht wie person a und es eventuell als notwehr dagelegt werden kann. denn person a hat schließlich eine bisswunde und eine schwellung am auge (durch die druckerpatrone)

naja abwarten ist da wohl das beste

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

tja, ein Anwalt könnte hier nicht schaden, muß aber selbst bezahlt werden und die Kosten werden nur bei Freispruch erstattet, nicht aber bei einer Verfahrenseinstellung.

Gruß vom mümmel

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