Gefangen im Inkasso-Albtraum der Deutschen Bahn

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Gefangen im Inkasso-Albtraum der Deutschen Bahn

Aktueller Bericht aus der WELT

http://www.welt.de/wirtschaft/article136217847/Gefangen-im-Inkasso-Albtraum-der-Deutschen-Bahn.html

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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30 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Schade dass er nicht dieses "Es hat System" näher durchleuchtet hat

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Schade, dass der Autor auch kein Wort über die rechtlichen Rahmenbedingungen verloren hat.

Der Fahrgast (= Autor) hatte ein gültiges Ticket, konnte dies aber nicht vorzeigen. Also ein Fall des §12, Abs. 1b der Eisenbahnverkehrsordnung.
Dafür ist das erhöhte Beförderungsentgelt fällig.

Nun gibt es noch den §12, Abs. 3 der Eisenbahnverkehrsordnung, nach der sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7€ reduziert, wenn der Fahrgast das Ticket innerhalb von 1 Woche nachträglich vorzeigt.
Das nachträgliche Vorzeigen ist also keine Holschuld der Verkehrsunternehmens sondern eine Bringschuld des Fahrgasts.

Dieser ist der Fahrgast nicht nachgekommen. Trotzdem wurde hier von seiten des Verkehrsunternehmens nachträglich angeboten, das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7€ zu reduzieren. Darauf ist der Fahrgast - warum auch immer - nicht eingegangen.

Die Eisenbahnverkehrsordnung ist übrigens keine Idee der DB, sondern ein Bundesgesetz. Für Beschwerden wäre also der lokale Bundestagsabgeordnete der richtige Ansprechpartner.

Die "Welt" war mal ein große, ernstzunehmende, überregionale Tageszeitung.
Heute merkt man halt, dass sie aus dem gleichen Verlag kommt, wie die "Bild"-Zeitung.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Dieser ist der Fahrgast nicht nachgekommen

Vermutlich weil der Schaffner Blödsinn erzählt hat. Aber beweise das einmal....

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe genau das selbe problem..
bahnticket nicht dabei gehabt, nachzeige frist versäumt, mahnungen an die falsche adresse gesendet..
mittlerweile etliche inkasso briefe von infoscore bekommen, eine gewisse rechtsanwaltskanzlei "haas&koll" hat sich jetzt ebenfalls eingeschaltet.
ich weiß nicht, was ich tun soll? soll ich die unverschämt hohe gesamtschuld begleichen oder hartnäckig bleiben? habe infoscore bereits einen einwohnermeldebescheid zugeschickt, um zu beweisen, dass die mahnungen der deutschen bahn, bei mir nie angekommen sind - jedoch keine reaktion.
ich bitte dringend um hilfe!

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Alles abzüglich der Infoscore Inkassokosten zweckgebunden überweisen

Inkassokosten sind grundsätzlich nicht zusätzlich zu den RA Kosten zu zahlen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#6
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

sie wollen jetzt mittlerweile 139€ von mir haben!
soll ich weiter versuchen kontakt aufzunehmen oder ignorieren?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
mahnungen an die falsche adresse gesendet..


Woher hatte denn das Verkehrsunternehmen diese falsche Adresse?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

frage ich mich auch! bin seit 1 1/2 jahren offiziell umgezogen..

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Wurden den die Mahnungen an die Adresse geschickt, die zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle aktuell war?

Und noch viel wichtiger:
- Hast du bei der Fahrkartenkontrolle deine Adresse angegeben?
- Hast du bei der Fahrkartenkontrolle einen Beleg bekommen?
- Wenn ja: Hast du den noch?
- Wenn ja: steht da was zu den Zahlungsmodalitäten drauf? (Z.B.: Bis wann zu zahlen ist?)

Wenn man nämlich bei der Kontrolle schon eine Zahlungsaufforderung mit einem konkreten Zahlungsdatum bekommt, dann kommt es auf die Mahnungen gar nicht mehr an. Dann könnte man sich mit dem Argument "keine Mahnung bekommen" nicht mehr retten.

Aber völlig losgelöst davon: Rechtsanwaltskosten und(!) Inkassokosten gleichzeitig sind nicht durchsetzbar. Wenn ein RA beauftragt wurde, dann sind die Inkassokosten nicht mehr erstattungsfähig.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
frage ich mich auch! bin seit 1 1/2 jahren offiziell umgezogen..


Woher hat das Verkehrsunternehmen Deinen Namen?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

die mahnungen wurden an die adresse meiner eltern geschickt..habe die mahnungen dann nur per zufall nach 2 monaten erhalten, als meine mutter mir die bei einem besuch mitgebracht hat. das ganze mit dem rechtsanwalt ist ja auch sehr dubios, habe jetzt noch eine sms von denen bekommen!

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ach, und bei der Kontrolle wurden nicht Deine Personaldaten (Name und Meldeadresse) aufgenommen?

quote:
mahnungen an die falsche adresse gesendet..

quote:
Woher hatte denn das Verkehrsunternehmen diese falsche Adresse?


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei der Kontrolle wurde alles aufgenommen, also meine Meldeadresse und Name..

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und das war definitiv die neue Adresse? Dann würde ich erst mal eine ausführliche Erklärung anfordern, wie sie auf diese falsche Adresse kommen und eine umfassende Datenauskunft gemäß BDSG. Und bezweifeln, dass das alles seine Richtigkeit haben kann.

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#15
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
mahnungen an die falsche adresse gesendet..
Woher hatte denn das Verkehrsunternehmen diese falsche Adresse?


d.h. das Verkehrsunternehmen hat ursprünglich keine Mahnungen an die Adresse gesandt (sondern an eine Falsche), die bei der Kontrolle aufgenommen wurde?


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#16
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

genau, also sämtliche mahnungen gingen an die falsche adresse, obwohl ich den schaffner darauf hingewiesen habe, dass die adresse auf meinem ausweis seit längerer zeit nicht mehr aktuell ist. lediglich dieser kleine aufkleber auf dem ausweis hat gefehlt, offiziell umgemeldet bin ich.

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-- Editiert Franzfranziskus am 19.01.2015 22:31

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und wieso hätte der Schaffner dir glauben sollen? Die falsche Adresse stand also auf deinem Ausweis...

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#18
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

deshalb habe ich ja an das inkassounternehmen meine einwohnermeldebestätigung geschickt..die sind auf den brief jedoch gar nicht eingegangen.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>offiziell umgemeldet bin ich. <hr size=1 noshade>

Dann wäre auch der Ausweis korrigiert.



Hier liegt also die Schuld bei Dir und nicht bei der Bahn.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Dann wäre auch der Ausweis korrigiert.

Ebend drum. In dem Moment, wo man beim Meldeamt ist und sich ummeldet, wird der Perso verlangt, damit das Zettelchen draufgeklebt wird mit neuem Stempel

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#21
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Ausweis hatte ich zu dem Zeitpunkt beim Ummelden nicht dabei..es fehlte also nur das Zettelchen. Also sollte ich die unverschämt hohe Inkassogebühr zahlen?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Den Betrag bzüglich der Infoscore Inkassokosten zweckgebunden überweisen.
Inkassokosten sind grundsätzlich nicht zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Und die Rechtsanwaltskosten sind berechtigt.



Ach ja, und lass den Ausweis schleunigst ändern.






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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 20.01.2015 14:17

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
mahnungen an die falsche adresse gesendet..

quote:
Woher hatte denn das Verkehrsunternehmen diese falsche Adresse?


quote:
frage ich mich auch! bin seit 1 1/2 jahren offiziell umgezogen..


quote:
Bei der Kontrolle wurde alles aufgenommen, also meine Meldeadresse und Name.


Wollen Sie uns eigentlich auf den Arm nehmen?
Sie schreiben, dass Sie nicht wüssten, woher das Verkehrsunternehmen diese "falsche" Adresse hat.
Jetzt stellt sich heraus, dass diese "falsche" Adresse auf dem Ausweis, der bei der Kontrolle vorgezeigt wurde, stand.

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" "

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#24
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ebend drum. In dem Moment, wo man beim Meldeamt ist und sich ummeldet, wird der Perso verlangt, damit das Zettelchen draufgeklebt wird mit neuem Stempel


Naja, das stimmt aber so nicht.
Man kann sich auch unter Vorlage vom Reisepass ummelden. Dort wird dann nichts geklebt.

quote:
Ach ja, und lass den Ausweis schleunigst ändern.


Wer einen Reisepass und einen Personalausweis hat, muss den Personalausweis nicht zwingend ändern lassen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wer einen Reisepass und einen Personalausweis hat, muss den Personalausweis nicht zwingend ändern lassen. <hr size=1 noshade>

Stimmt.
Nur die daraus resultierenden negativen Rechtsfolgen muss man dann durch aus tragen...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Also die Inkassogebühr zahlen, die Rechtsanwaltgebühr nicht?
Ich will hier niemanden auf den Arm nehmen, unverschämt mir hier sowas zu unterstellen..im Prinzip ist es die Schuld des Schaffners, der offensichtlich unfähig war meine von mir genannte Adresse zu notieren. Spätestens das Inkassobüro hätte meiner Meinung nach merken müssen, dass ich umgemeldet bin..mich wundert es, dass die der DB blind vertrauen und nicht überprüfen ob die Adresse noch aktuell ist.

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#27
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich will hier niemanden auf den Arm nehmen, unverschämt mir hier sowas zu unterstellen <hr size=1 noshade>

Naja, wenn du erst schreibst, dass du keine Ahnung hast, woher die die falsche Adresse haben - und dann kommt raus, dass die falsche Adresse auf dem Ausweis steht, den du vorgezeigt hast - dann kann man sich schon auf den Arm genommen fühlen ...

quote:<hr size=1 noshade>Prinzip ist es die Schuld des Schaffners, der offensichtlich unfähig war meine von mir genannte Adresse zu notieren. <hr size=1 noshade>

Du glaubt ernsthaft. ein Schaffner schreibt eine Adresse auf, zu der es keinen Anhaltspunkt gibt, dass die auch stimmt? (Sonst könnte ja jeder bei einer Fahrkartenkontrolle die Adresse "Am Geldspeicher 1, Entenhausen" angeben. Und wenn der Schaffner die aufschreiben müsste, und nicht die im Ausweis, dann kämen ja nie irgendwo Mahnungen an.)

quote:<hr size=1 noshade>Spätestens das Inkassobüro hätte meiner Meinung nach merken müssen, dass ich umgemeldet bin..mich wundert es, dass die der DB blind vertrauen und nicht überprüfen ob die Adresse noch aktuell ist. <hr size=1 noshade>

So eine Adressüberprüfung kostet auch Geld. Geld was der Schuldner (= du) zu erstatten hättest.
Hätte die DB bzw. das Inkassobüro die Adresse überprüft und 10 Euro "Adressermittlungskosten" auf die Rechnung (zusätzlich zu den Anwaltskosten) aufgeschlagen, dann wäre dir das wahrscheinlich auch nicht recht gewesen.

quote:<hr size=1 noshade>Also die Inkassogebühr zahlen, die Rechtsanwaltgebühr nicht? <hr size=1 noshade>

Nach derzeitigem Stand (der sich ja noch ändern kann, falls du noch weitere Informationen nachlieferst) wären berechtigt:
- Hauptforderung (40€)
- Zinsen (ein paar Cent)
- außergerichtliche Mahnkosten der DM (höchstens 3,50€)
- Rechtsanwaltskosten (höchstens 58,50€+MwSt)
- Auslagen des Rechtsanwalts (höchstens 11,70€+MwSt)

Du hast immer noch nicht auf die Frage geantwortet
- Hast du bei der Fahrkartenkontrolle einen Beleg bekommen?
- Wenn ja: Hast du den noch?
- Wenn ja: steht da was zu den Zahlungsmodalitäten drauf? (Z.B.: Bis wann zu zahlen ist?)


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#28
 Von 
Franzfranziskus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

ok..ich danke euch erstmal für die hilfe! war natürlich ne eselei von mir und ich werd das ganze dann wohl begleichen. was mich jetzt nur wundert ist, dass die rechtsanwalt kosten niedriger als die des inkassobüros sind. also soll ich nur die RA kosten zahlen und die des inkassobüros nicht? ich habe bei der kontrolle einen beleg gefunden, danach aber entsorgt.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>also soll ich nur die RA kosten zahlen und die des inkassobüros nicht? <hr size=1 noshade>

Ja

quote:<hr size=1 noshade> ich habe bei der kontrolle einen beleg gefunden, danach aber entsorgt. <hr size=1 noshade>

Schlecht. Wenn man den Beleg noch hätte, und man könnte damit beweisen, dass man keine Zahlungsfrist und keine Zahlungsinformationen hatte, dann könnte man sich jetzt wahrscheinlich alle Kosten bis auf die Hauptforderung (40€) sparen - nach dem Motto "ich wollte ja zahlen - ich wusste aber nicht wo ich das Geld hätte hin überweisen sollen".
In den meisten Fällen stehen aber Zahlungsfristen und Zahlungsinformationen schon auf dem Beleg drauf, den man bei der Kontrolle bekommt. Ob das hier auch so war, kann man nun leider nicht mehr prüfen ...



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 20.01.2015 23:28

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich will hier niemanden auf den Arm nehmen, unverschämt mir hier sowas zu unterstellen..


Doch, Du hast uns auf den Arm genommen. Du hast eine Ahnungslosigkeit vorgespielt und das ist mehr als unverschämt. Das ist auch richtig, Dir so etwas zu unterstellen.

quote:
Woher hatte denn das Verkehrsunternehmen diese falsche Adresse?


quote:
frage ich mich auch! bin seit 1 1/2 jahren offiziell umgezogen..


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-- Editiert Steffen Meier am 21.01.2015 09:56

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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