Insolvenzrecht
Liebe/-r Experte/-in,bevor ich meine jetzige Ehefrau kennenlernte entstand bei mir ein Schuldenberg.Jedoch aber nicht durch Verschulden meiner JETZIGEN Frau,SONDERN durch mein Verschulden und den von meiner DAMALIGEN Ehefrau.Den Antrag für Insolvenzverfahren
unterschrieb ich NUR.Meine jetzige Ehefrau-hat mit den Schulden,nicht das GERINGSTE zu tun.Vor 2Tagen bekam ich die Anfrage vom Insolvenzgericht,ich sollte die Gehaltsabrechnungen von meiner JETZIGEN Ehefrau vorlegen.Muß ich das?Ich dachte,
dass ich Allein damit zu tun habe,und die EHEFRAU von DAMALS,aber nicht doch jemand,wer nicht mal weiß-was es überhaupt für Schulden kam.Aus dem Grunde deutete ich es damals beim Insolvenzverwalter an.Ich ALLEIN STEHE beim Unterschreiben vom Antrag da,weil die "Andere Person",die so zu sagen das ALLES mitverschuldet hat,ist nicht da.Und eben,da meine JETZIGE Ehefrau nicht das geringste damit zu tun hat.
Meine Frage.Muß ich die Gehaltsabrechnungen vorlegen?Meine lege ich regelmäßig vor.Aber die von einem Menschen,welcher nicht mal wissen kann,um was es sich dabei handelt.Da habe ich doch kein Recht darauf.Oder?Im Voraus danke ich Euch recht herzlich und guten Abschluß.Jörg
-----------------
""
Gehaltsabrechnungen
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
meiner Meinung nach gibt es 2 Gründe, warum du die Gehaltsabrechnungen deiner jetztigen Ehefrau vorlegen sollst:
Prüfung einer Kostenstundung
Prüfung des Wegfalls einer Unterhaltsverpflichtung.
Legst du die Gehaltsabrechnungen nicht vor, wird das zu deinem Nachteil ausgelegt.
Mit den Schulden an sich bzw. der Rückzahlung der Schulden hat deine jetztige Ehefrau nichts zu tun.
-----------------
" "
Eventuell sollte die Frau mal bei dem Anforderer nachfagen, wofür diese Unterlagen benötigt werden?
Mit der Begründung, das hier datenschutzrechlich sensible Daten von einer unbeteiligten Dritten verlangt werden.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Selbst wenn der Fragensteller nicht unbedingt die Lohn- und Gehaltsabrechnungen seiner jetzigen Ehefrau vorlegen muss, muss er doch angeben, inwieweit sie eigenes Einkommen hat. Wie Bummelbiene schon schrieb, denkbare Gründe wären Prüfung der Kostenstundung oder Bestehen einer Unterhaltspflicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen