Geld zurück bei Unfall auf dem Weg zum Hotel
Mehr zum Thema: Reiserecht, Hoteltransfer, Urlaub, Pauschalreise, Minderung, UnfallUnfall bei Transfer vom Flughafen zum Hotel ist Reisemangel
Der Bundesgerichtshof hat in zwei aktuellen Entscheidungen vom 6. Dezember 2016 (Az.: X ZR 117/15 und 118/15) entschieden, dass bei einer Pauschalreise ein Unfall während der Fahrt vom Flughafen zum Hotel einen Reisemangel im Sinne des § 651c Abs. 1 BGB darstellt. Kann der Reisende verletzungsbedingt die weiteren Reiseleistungen nicht mehr wahrnehmen, so muss ihm der Reiseveranstalter den Reisepreis erstatten. Zur Begründung führten die Richter an, dass die Fahrt vom Flughafen zum Hotel bei Pauschalreisen Teil des geschuldeten Reiseerfolgs darstellt und es dem Veranstalter offensichtlich nicht gelungen ist, die Reisenden unversehrt zum gebuchten Hotel zu bringen und sie in den Genuss der weiteren Reiseleistungen zu bringen. Sie können daher den Reisepreis zurückverlangen. Der Veranstalter ist auch dann zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet, wenn ihn kein Verschulden am Unfall trifft.
Achtung: Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Reisemängeln ist ausgeschlossen, wenn der Reisende seine Ansprüche nicht spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht hat (§ 651g Abs. 1 BGB). Nach Ablauf der Frist, können die Ansprüche nur noch erhoben werden, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde.