Geldstrafe für Gina Lisa - ist das gerecht?
Mehr zum Thema: Meinung, Vergewaltigung, Sexualstrafrecht, falsche, Verdächtigung, GeldstrafeHeute hat das AG Tiergarten Gina-Lisa L. zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie eine Vergewaltigung behauptet habe, die es nicht gegeben habe.
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat soeben Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt. 80 Tagessätze zu je 250,00 Euro, insgesamt also 20.000,00 Euro. Ich gehe davon aus, dass Frau Lohfink keine Voreintragungen im Bundeszentralregister hat. Mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen wäre sie dann nicht vorbestraft, ihr polizeiliches Führungszeugnis wäre weiter blütenweiß. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, von der Einlegung eines Rechtsmittels ist aber auszugehen.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Gina Lisa bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet habe. Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass Gina-Lisa gelogen und die Ermittler bewusst in die Irre geführt habe. Opfer einer Vergewaltigung sei sie nicht gewesen.


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Das Verfahren hatte die Debatte um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts angefacht, es war in den Medien extrem präsent. "Nein heißt Nein" ist zu einer Art Schlachtruf geworden; wer dagegen Bedenken äußert, muss sich von Meinungsgegnern fragen lassen, ob er Vergewaltigung und sexuelle Gewalt etwa gut fände.
Als Verteidigerin sind mir durchaus härtere Urteile wegen falscher Verdächtigung bekannt. Die Justiz mag es nicht, wenn man sie - verzeihen Sie den Ausdruck - "verarscht". Wer jemanden fälschlich verdächtigt, riskiert eine Vorstrafe. Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass eine Geldstrafe für eine Frau, die eine erfundene Vergewaltigung anzeigt, nicht angemessen sei.
Den beiden angezeigten Männern drohte durch die Strafanzeige damals eine Haftstrafe. Auch Untersuchungshaft ist beim Vorwurf eines Sexualdelikts immer im Rahmen des Möglichen. Es stand für die Beschuldigten von einst also ziemlich viel auf dem Spiel.
Letztlich dürfte es bei den beiden Verfahren nur Verlierer gegeben haben. Ich hoffe, dass der unabhängige Rechtsstaat nicht dazu gehört.

Wir müssen weg von der geschlechterdiskriminierenden, falschen Voreinstellung, Männer wären immer die Bösen und Frauen immer Opfer.
Dieser Fall zeigt überdeutlich, mit welchen Mitteln Frauen nicht davor zurückschrecken, die Justiz mit zu instrumentalisieren.
Auch deshalb dürfen strafverschärfende Verhaltensweisen nicht durch empfundene Ästhetik abgemildert werden.