Geldstrafe zu Sozialstunden

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
SG1Freak
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe zu Sozialstunden

Hallo, ich habe schon viele Beiträge hier gelesen und vielleicht habe ich es auch überlesen, aber meine Frage wird bestimmt schnell zubeantworten sein: ich hab eine anzeige wegen ladendiebstahls am hals: 18 jahre,ersttäterin, Wert 30,00€!
Da ich nicht glaube, dass das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wird, ist meine Frage ob und wie ich die Möglichkeit habe wenn ich eine Geldstrafe bekomme die in Sozialstunden umwandeln zu lassen. Hätte ich Geld gehabt,hätte ich folglich nicht geklaut.
Ich wäre dankbar wenn mir jemand von den professionellen Admins helfen könnte.
Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SG1Freak
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

P.S. es handelt sich um ladensiebstahl bei C&A

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hierzu genügt in der Regel ein formloser Antrag an die Staatsanwaltschaft unter Darlegung der finanziellen Verhältnisse.



-----------------
"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SG1Freak
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort. ich brauch hierfür aber keinen anwalt oder? denn ich habe kein geld deshalb würd ich sogar einen tag im knast vorziehen ;(

danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Nein, hierzu brauchst Du keinen Anwalt, nur ehrlich und offen muß die "Bitte" (der Antrag nebst Unterlagen) schon sein. :)



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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Da Du mit 18 zu 99% sowiso noch nach Jugendrecht geahndet werden wirst, ist die Verhängung einer Geldstrafe eh unwahrscheinlich.

Gängige Verfahrensweise wäre hier (von vornherein) eine Einstellung nach §§ 45 , bzw. 47 JGG mit Sozialstunden als Auflage.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SG1Freak
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antworten!
wie viele sozialstunden wären denn dass?
ich weiß, dass kann man nicht so leicht sagen aber vielleicht meldet sich ja einer bei dem das gleiche vorgekommen ist?!
Danke schon mal

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Das kann man wirklich nicht sagen. Selbst wenn "hier bei jemandem das gleiche vorgekommen ist" kann bei Dir trotzdem ein anderes Ergebnis herauskommen, da evtl. Vorstrafen, sowie Tatmotivation, Tatbegleitumstände und Nachtatverhalten von entscheidener Bedeutung für das Strafmaß, bzw. die Höhe der Auflage sind.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich schliesse mich meinem Kollegen an. Richtig, die Anzahl der Sozialstunden ist Ermessenssache und somit nicht einheitlich.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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