Gemeinde baut Straße auf Privatgrund

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Toni1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)
Gemeinde baut Straße auf Privatgrund

Hallo,

ich habe aktuell folgenden Sachverhalt und fange etwas weiter vorn an:

Die Gemeinde hat seit Jahren geplant eine kleine Straße hinter meinem Grundstück zu erneuern, ein Stück weit zu verbreitern und den Abwasserkanal hineinzulegen. Da die Straße auch viel von den Landwirtschaftsbetrieben genutzt wurde, kam es mehrfach vor, dass die großen Maschinen Teile meines Holzzaunes beschädigt haben. Und da so ein kleiner Holzzaun dem Fahrer einer Landmaschine nicht mal auffällt, habe ich den Zaun eben ein Stück weiter in mein Grundstück hinein gesetzt.

Nun begannen die Straßenbauarbeiten und die Baufirma hat einfach direkt vor meinem Zaun "abgestochen" und die Straße neu gebaut. Bereits vor den Baumaßnahmen war ein Teil der alten Straße (Ein Streifen von 30 bis 100cm) meinem Grundstück zuzuschreiben.
Nun hat die Baufirma weitere ca. 50 - 70cm (auf einer Länge von knapp 60m) von meinem Grundstück abgeknapst und damit die Straße verbreitert. (geplant war die Verbreiterung ausschließlich auf der anderen Straßenseite)
Nachdem es nun noch Ärger wegen anderer Maßnahmen gibt, bin ich nicht mehr gewillt das Ganze so hinzunehmen.

An einer Stelle ist die Straße nun so gestaltet, dass sie so weit auf mein Grundstück reicht, dass, wenn ich es absperren würde, kein Fahrzeug mehr in die dahinter liegende Siedlung kommen würde.

Mir geht es auch gar nicht darum, anderen Anwohnern das Leben schwer zu machen, mir geht es darum, dass die Gemeinde das Stück Land neu vermisst und den Teil, den sie ohne meine Einwilligung hat bebauen lassen, abkauft. Genauso wie ich es ja auch mal gekauft habe.

Vielen Dank schonmal für Antworten, wie man vorgehen kann.

PS: Ich habe der Gemeinde bereits angezeigt, dass ich mit dieser "Enteignung" nicht einverstanden bin

Verbaut?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Schöne Geschichte, hast Du auch eine Frage?

Ich vermute, dass Du während der Bauphase natürlich Deinen "Nachbarn" darauf aufmerksam gemacht hast, dass er grade auf Deinem Grundstück baut, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toni1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Wie bereits im Topic zu sehen ist es kein Nachbar, sondern die Gemeinde selbst.
Und die Frage wäre: was kann ich dagegen tun bzw. ist es rechtens, dass die auf mein Grundstück bauen ohne vorherige Genehmigung? (Wissentlich, dass dir auf mein Grundstück bauen, denn ich habe es während der Bauphase angesprochen, dass die zu weit ausgebaggert haben)

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

So ein Bauabschnitt ist ja nun nicht in ein paar Stunden erledigt.
Was konkret hat man wann wie bei wem zu Abwehr unternommen?
Irgendeine einstweilige Verfügung erwirkt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Toni1983):
denn ich habe es während der Bauphase angesprochen


Besser als ansprechen wäre etwas schriftliches gewesen, möglicherweise mit Hilfe eines Anwalts.

Den sollten Sie spätestens jetzt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Toni1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Also ich wohne nicht selbst in dem Haus und habe es erst mitbekommen, als die Asphaltdecke aufgebracht wurde. Daraufhin habe ich es bei der Gemeinde und auch dem Bauunternehmen angesprochen (bis eine einstweilige Verfügung durch gewesen wäre, hätte die Asphaltdecke trotzdem gelegen) und es hieß, man werde sich da dann schon einig. Und da es nun eben auch an anderer Stelle Schwierigkeiten gibt, an der man mir gesagt hat, es würde unbürokratisch gelöst und es funktioniert eben nicht, bin ich nicht mehr bereit unbürokratisch darauf zu vertrauen, dass Absprachen noch irgendwas zählen.

Mir ging es darum, ob hier evtl. jemand etwas Ähnliches (Überbau vom Privatgrundstück durch die Gemeinde) hatte und wie man vorgehen sollte ohne das man gleich einen Anwalt nehmen muss (Widerspruch o.ä. formulieren)

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich würde auch zu einem Anwalt raten, da du anscheinend noch mit den redest und abgebügelt wirst. Ab sofort aus Beweisgründen nur noch schriftlich kommunizieren. Ansonsten würde ich Gemeinde erstmal schriftlich mit gerichtsfestem Zustellnachweis mit angemessener Frist auffordern den Ursprungszustand wieder herzustellen. Andernfalls rechtliche Schritte androhen. Da diese wahrscheinlich nicht unerhebliche Mehrkosten für die Gemeinde bedeutet, wird man wohl eine gemeinsame Lösung finden wollen. Hier sollte du dir auch deine Ziele überlegen. Denkbar wäre das die Gemeinde die Fläche abkauft, das dürfte im Endeffekt billiger sein, als die Straße neu zu machen. Es ist halt die Frage ob du das möchtest und ob ihr euch über den Preis einig werdet. Irgendwelche utopischen Preisvorstellung sollte man allerdings nicht haben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toni1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Alles klar. Danke erstmal für die Antworten.
Werd der Gemeinde schriftlich eine Frist setzen, um auf den Widerspruch der Bebauung zu reagieren. Sollte da nichts sinnvolles bei rumkommen, muss ich wohl oder übel doch einen Anwalt bemühen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Toni1983):
Werd der Gemeinde schriftlich eine Frist setzen, um auf den Widerspruch der Bebauung zu reagieren.


Schon das würde ich einen Anwalt machen lassen. Sie selbst könnten durch ungeschickte Schreiben Ihre Position verschlechtern. Es geht hier je nach örtlichen Grundstückpreisen leicht um einen fünfstelligen Betrag.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
ich würde mich auch von einem Anwalt beraten lassen. Das spart viel Zeit und Ärger. Der Anwalt kann Dich vernüftig beraten und den Schriftverkehr mit der Gemeinde übernehmen. Am Ende des Tages wirst du einen Anwalt brauchen, um Deine Interessen durchzusetzten. Ich habe leider ähnliche Erfahrungen hier mit der Stadt gemacht. Ich habe auch erst selber mit der Stadt kommuniziert und das halt viel Zeit und Kraft gekostet. Dann habe ich es an einen Experten für Baurecht gegeben und hatte meine Ruhe. Das Geld für einen Anwalt ist meistens gut investiert.

Viele Grüße
Michael

Signatur:

Neue Mandanten mit einem Eintrag im Anwaltsverzeichnis finden: www.verzeichnis-anwalt.de

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Kindness
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Zusammen,

Bitte um Info wie das bitte ausgegagen ist.

Ähnlicher Fall.
Die Stadt hat die Straße -ohne Zustimmung- auf das Grundstück gebaut das ich erworben habe.
Im Grundbuch steht nichts davon.

Ist es legitim den Rückbau zu fordern?

Gruß und Dank im Voraus
M

-- Editiert von User am 19. Juni 2023 11:18

4x Hilfreiche Antwort

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