Gemeinsames Haus mit Kindern - Frau ist ausgezogen

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
lala3098
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Haus mit Kindern - Frau ist ausgezogen

Hallo,

meine Frau ist ausgezogen und hat sich eine Wohnung genommen, sie kommt jeden Tag in unser gemeinsames Haus um die Kinder zu versorgen.
Nun will ich aber das wir uns ganz trennen bzw. danach nach dem Trennungsjahr Scheiden lassen.
Nun meine Frage wie gehe ich am besten vor will das Haus übernehmen bzw. darin Wohnen bleiben.
Was sind meine Rechtlichen Möglichkeiten weil sie Ausgezogen ist?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo lala3098,

die rechtlichen Möglichkeiten sind weniger das Problem als vielmehr die finanziellen.

Diese Fragen ergeben sich spätestens wenn die unterhaltsrelevanten Fragen erörtert werden und dann wiederum stellt sich die Frage ob und was dann an Möglichkeiten verbleibt.
Wer soll wo mit wem leben?
Wer ist wem gegenüber in welchem Umfang zu Barunterhalt verpflichtet?
Wieviel Einkommen verbleibt wem, um das Haus zu halten?

Zumindest so pauschal, wie deine Frage gestellt ist, lässt sie sich nicht abschließend beantworten.

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo lala3098,

um das Haus übernehmen zu können wird üblicherweise dem Miteigentümer der Wert seines Anteiles ausgezahlt.

Solltet ihr beide im Darlehensvertrag stehen, wird deine Frau wohlbegründet darauf bestehen, aus dieser Verpflichtung entlassen zu werden, wenn sie ihren Anteil am Haus abtritt. Das wäre dann Verhandlungssache mit der Bank.

Natürlich kann das Haus auch in gemeinschaftlichem Eigentum verbleiben.

Dann ist es üblich, dem Miteigentümer einen finanziellen Ausgleich für den Wohnwert der allein genutzten Immobilie zu leisten, während dieser wohl dann entsprechend seinen Teil zu Kreditraten bei trägt.

Schlussendlich ist alles Verhandlungssache und sollte möglichst klar und schriftlich geregelt sein.

Bei wem die Kinder künftig leben werden ist dabei tatsächlich eine ebenso relevante Frage, wie die nach den eventuell vorhandenen Kosten von Kreditraten und auch den laufenden Unterhaltskosten für das Haus.


Grüße



-- Editiert von Haselstrauch am 04.01.2009 10:01

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