Gerichts/Anwaltskosten Uh-klage

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nikla
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichts/Anwaltskosten Uh-klage

Hallo und guten Tag,

wer kann mir etwas zu folgendem Problem sagen:

Meine Tochter ist seit Jan. 2006 volljährig. Ich zahle ihr einen Unterhalt, der eine Stufe höher liegt, als in einen dyn. Unterhaltstitel seinerzeit festgelegt wurde.

Mit beginn der Volljährigkeit hat sie einen Anwalt damit beauftragt, mehr Unterhalt von mir zu erhalten.

Nachdem etliche Schreiben hin und her gegangen sind, hatte sie Klage beim zust. Familiengericht eingereicht.

Nach der Klageerwiderung meiner seits, kam der Richter jetzt auf die Idee, meine Tochter und mich auffordern, den Rechtsstreit übereinstimmend für beendet zu erklären, gegen Kostenaufhebung. Er hält den Betrag, um den es jetzt noch gehen könnte, für unwesentlich, und weist auf das verbunden hohe Kostenrisiko für beide Seiten hin.

Nun ich habe meine Zahlungsverpflichtung nie bestritten, nur die Höhe die gefordert wurde.
Ich habe dem Anwalt meiner Tochter alle Belege aushändigt die Angefordert wurden. Die Unterhaltsberechnung die er daraus erstellt hat spottete jeder Beschreibung. Er kam zu dem Ergebnis, dass ich 4 Stufen in der Düsseldorfertabelle hoch gestuft werden müsste.

Meine Tochter, noch Schülerin, hat PKH genehmigt bekommen.

Wenn ich nun dem Vorschlag des Richters zustimme, ohne dass es zu einer Verhandlung kam, welche Kosten kommen da auf mich zu? Gerichtskosten ? wenn ja wofür ? Anwaltskosten, nach welchem Streitwert?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Habe ich das richtig verstanden, dass du dich selber vertreten hast? Bei übereinstimmenden Erklärung beider Parteien die Hauptsache für erledigt zu erklären werden in der Regel (so weit ich weiß) die (Anwalts-)Kosten gegeneinander aufgehoben. Da deine Tochter die Klage eingereicht hat dürfte sie auch mit den ganzen Gerichtskosten belastet werden.

Aber: 100-% tig sicher bin ich mir nicht. Geh doch einfach zum Gericht und frage mal. Die können dir doch Auskunft geben.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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