Gerichtskosten Hartz IV

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)
Gerichtskosten Hartz IV

Hallo, folgender fall:

Person a und b verletzten Person unter anderem mit einem Totschläger! Werden auch diesbezüglich verurteilt! Nun möchte Person c gerne auch Schmerzensgeld geltend machen! Dieses wurde vor dem Landgericht auch verhandelt und Person c wurde eine Summe von 8000 Euro zugesprochen!

Nun sind aber die Angeklagten a und b nicht in der Lage Schmerzensgeld zu bezahlen, da sie Hartz IV Empfänger sind!

Desertieren hat Person c nun Post vom Landgericht bekommen, dass Person c die Gerichtskosten tragen müsse, weil Person a und b jetzt privatinsolvenz angemeldet haben!

Ist das so rechtens? Denn Person c vermutet nie wieder Geld zu sehen und setzt somit ganz schön viel Geld für das verfahren in den Sand!

Wenn das so geht! Sorry dann kann man nur sagen Armes, Armes Deutschland! Wo ist da bitte die gerichtigkeit! Person a und b die Person schwer verletzt haben müssten nur Sozialistinnen ableisten und haben einen Monat im Jugendarrest gesessen und kommen jetzt weil sie privatinsolvent sind damit davon? Hallo geht's noch!!?die können auch von deren Hartz IV mal was Abdrücken!!!

-----------------
""

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wäre vielleicht ganz schön, wenn Du die deutschen Interpunktionsregeln beachten würdest. Denn diese permanenten Ausrufezeichen sind einfach nur nervig. Danke.

Nun zur Sache. Hier ist zwischen Zivil- und Strafrecht zu unterscheiden. Das Strafgericht ist nicht dazu da, Deine zivilrechtlichen Ansprüche durch zu setzen. Es ist dazu da, dem Strafanspruch des Staates Genüge zu tun. Das ist hier (es handelte sich wohl um ein Jugendstrafverfahren) geschehen.

So, nun zur zivilrechtlichen Seite. Du hast die Klage erhoben, quasi das Gericht beauftragt. Damit bist Du kostentechnisch in der Lage, dass Du quasi als "Zweitschuldner" haftest, wenn bei den Tätern derzeit nichts zu holen ist. Also, für die Gerichtskosten und Deinen eigenen Anwalt in Vorlage gehen musst. Ich denke mal, dass bei den Tätern in dem Alter wohl auch kaum davon ausgegangen werden konnte, dass die jetzt einen 5-stelligen Betrag (denn so viel wird es sein, inkl. Gerichtskosten) begleichen können. Wovon? Einem nackten Mann kann man nun mal nicht in die Tasche greifen.

Jetzt das für Dich Positive. Die Insolvenz ist in diesem Fall nicht geeignet, eine Schuldenbefreiung herbei zu führen, da Deine Forderung ihren Ursprung in einer kriminellen Handlung hat. Du hast jetzt einen Titel, kannst also 30 Jahre gegen die Täter zivilrechtlich vorgehen. Hättest Du diesen Titel nicht erwirkt, dann könnte die Forderung nach 3 Jahren verjährt sein. Und das wäre doch erst recht ein Ärgernis.

Du hast Dich mit der Vorgehensweise also völlig richtig verhalten. Ob Du Deine Forderung überhaupt beim Insolvenzverwalter anmelden musst, das weiß ich nicht genau. Ich meine, dass nein. Aber vielleicht kann Dir da Dein Anwalt weiter helfen.

Noch abschließend ein Wort. Gerechtigkeit - die wird im Verhältnis Staat/Bürger erwartet. Im Zivilrecht - und um das geht es hier, geht es letztlich nur um Rechtsfrieden. Da herrschen andere Regeln.

Viel Erfolg!

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Das ist ja schön und gut, aber warum zur Hölle können die nicht was von ihrem Geld bezahlen? Wenn diese Personen Mist gebaut haben, sollen sie auch gefälligst dafür gerade stehen! Dann muss deren Hartz IV Satz halt gekürzt werden!

Ja es war Jugendstrafrecht obwohl der eine 20 und der andere 21 war.
Ich find es echt geil, weil ich jetzt mir leicht verarscht vorkomme! Ich lag mehrere Wochen zu Hause, konnte 2 Wochen nichts essen und die kommen jetzt so davon? Und ich darf, auch wenn es zivilrechtlich ist, jetzt das Gericht bezahlen, wo mir doch ein immenser Schaden zugefügt wurde!

Ich finde es nach wie vor eine Frechheit und Ungerechtigkeit!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Dann muss deren Hartz IV Satz halt gekürzt werden! Dafür fehlt es aber an der gesetzlichen Möglichkeit. Insofern müssen Sie sich schon an die im Bundestag vertretenen Parteien wenden, wenn Sie eine Änderung erreichen wollen.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Dann muss deren Hartz IV Satz halt gekürzt werden!


Der Hartz-IV-Satz soll das Existenzminimum sichern (in Wahrheit liegt er noch deutlich darunter).

Muß man davon was abgeben, fehlt es logischerweise an Geld zur Sicherung der Existenz, was den Betreffenden damit ebenso logisch in die Kriminalität treiben würde. Und genau deswegen sind die H4-Sätze unpfändbar (in Wahrheit liegt die Pfändungsgrenze sogar noch deutlich höher).

Warum aber sollte der Staat (= wir alle) die Kriminalitätsgefahr erhöhen, nur weil eine Person gerne entschädigt werden möchte?

quote:
kannst also 30 Jahre gegen die Täter zivilrechtlich vorgehen


Effektiv sogar noch länger - jede Vollstreckungshandlung läßt die 30 Jahre neu los laufen. Man muß also nur alle 3-5 Jahre den Gerichtsvollzieher zur Pfändung schicken und das verjährt frühstens mit dem Tod des Schuldners (wenn die Erben das Erbe ausschlagen).

-- Editiert TheCat am 10.01.2014 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


[Ironie an]
Wie sollten den Schuldturm wieder einführen.
[Ironie aus]

Aber in der Sache ist die Kritik von daddeln nicht unberechtigt.
Die Kombination aus Sozialleistungen und Pfändungsfreigrenzen macht es kriminellen Tätern (meiner Meinung nach zu) einfach, sich berechtigten Ansprüchen langfristig zu entziehen.

Früher sagte man, dass man ja Teller waschen gehen kann, wenn man eine Restaurantrechnung nicht bezahlen konnte.

Aber es ist müßig darüber zu diskutieren.
Der Ball liegt im Feld der Politik.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
in die Kriminalität treiben würde.


Dass die Straftäter nicht oder zu leicht bestraft werden,
ermutigt diese gerade zur Wiederholungstat.
Straftaten bringen ihnen Vorteile oder zumindest Spaß, die sonst nirgendwo zu erfahren sind.

Dann bekommen sie noch Betreuer, Bewährungshelfer gestellt, die ihnen nicht ihre Pflichten beibringen, sondern nur ihre vermeintliche Rechte, sogar mit Lügen verteidigen.
Dadurch fühlen sich die Straftäter in ihren Taten bestätigt, gefördert, nutzen diese Situation aus, werden Selbstherrlich und rücksichtloser.

Die Betreuer sehen in ihrem Beruf nicht die gesellschaftliche Verantwortung, sondern nur das Geld, das sozusagen durch die Straftäter ihre Taschen füllt.

Dass die Gesellschaft den Bach runter geht, interessiert den Verantwortlichen anscheinend kaum.

Die Löhne von abgeleisteten Sozialleistungen, wer bekommt sie ?!


Gegen die "Minderbemittelten" lohnt es sich eine Klage praktisch nicht. Außer Spesen nichts gewesen.
Deshalb werden auch darauf verzichtet. - Und dies, ist für die Straftaten wiederum eine Ermutigung.

-- Editiert icecycle am 11.01.2014 10:40

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Die Löhne von abgeleisteten Sozialleistungen, wer bekommt sie ?! Niemand, und zwar weil solche Löhne schlichtweg nicht existieren.



-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Dass die Straftäter nicht oder zu leicht bestraft werden


Bitte nicht das Thema verwässern. Es ging um Kostenerstattungsansprüche bei zivilrechtlichen Klagen, nicht um Strafrecht.

quote:
Die Kombination aus Sozialleistungen und Pfändungsfreigrenzen macht es kriminellen Tätern (meiner Meinung nach zu) einfach, sich berechtigten Ansprüchen langfristig zu entziehen.


Trotzdem bleibt ihnen ja noch die Chance, für ihre Straftaten in den Knast zu gehen. Nur weil man zivilrechtlich effektiv nicht haftet, bedeutet das ja nicht, daß Handeln keine Konsequenzen hat.

Und zu den Pfändungsgrenzen: da der Hartz-IV-Satz eh gering ist, würde es dem Geschädigten auch nicht viel bringen, wenn der zu 100% pfändbar wäre. Was macht man bei 50.000 EUR Schaden, wenn man nur 395 EUR/Monat pfänden kann und dann ist der Schuldner bei Null? Dann bleibt nur wieder der Ruf nach dem Staat als Zahlmeister.

-- Editiert TheCat am 13.01.2014 11:12

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Was macht man bei 50.000 EUR Schaden, wenn man nur 395 EUR/Monat pfänden kann und dann ist der Schuldner bei Null? <hr size=1 noshade>

Man freut sich, dass gut 10 Jahre lang jedes Jahr knapp 10% des Schadens ausgeglichen werden.
Viele Geschädigte bekommen nichts und wären heilfroh, wenn wenigstens 395 EUR/Monat hereinkämen, um den Schaden zu lindern.

Ich weiß zwar nicht in was für einer finanziell komfortablen Situation du bist, aber wenn ich einen Schaden von 50000 Euro hätte, könnte ich es mir nicht leisten auf 395 € monatlich zu verzichten (weil es mir ja angeblich ohnehin nicht viel bringen würde).

Nach der Logik kann ich ja auch aufhören, Steuern zu zahlen, denn die paar Hundert Euro monatlich, die ich zahle, bringen ja auch nichts - angesichts der Staatsverschuldung in Billionenhöhe.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Man freut sich, dass gut 10 Jahre lang jedes Jahr knapp 10% des Schadens ausgeglichen werden.


Nach 10 Jahren hat man selbst bei nur 4% als Berechnungsgrundlage schon knapp 25.000 EUR Zinsen - IOW ist nach 10 Jahren erst die Hälfte des Schadens bezahlt...

quote:
aber wenn ich einen Schaden von 50000 Euro hätte, könnte ich es mir nicht leisten auf 395 € monatlich zu verzichten (weil es mir ja angeblich ohnehin nicht viel bringen würde)


Ich sage ja nicht, daß es nichts bringt, aber wenn ich 50.000 EUR Schaden habe, dann hilft es mir wenig, wenn ich in 10 Jahren vielleicht mal die Hälfte davon (s.o.) zurück bekomme. Sicher ist das besser als nichts, aber ein echter Ausgleich ist das nicht. Vor allem, wenn ich das, was die 50.000 EUR wert war, täglich brauche (denke z.B. an einen größeren Schaden am Haus).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen