Hallo!
Fall:
- Klage in 2002 eingereicht mit Streitwert X
- Klage reduziert zwei Monate später auf Streitwert Y
- das Gericht hat dann einen Kostenbescheid zu Y geschickt (also den niedrigeren Wert)
- *nach* der Klagereduzierung wurde die Klage der Gegenseite zugestellt
- dann wurde der Gerichtskostenbescheid aufgehoben, dann zu zahlen entsprechend dem ursprünglichen Wert X
- 2004 Urteil: Verloren. Im Urteil steht der niedrige Streitwert X
Nun meine Frage:
- Wie wird die endgültige Gerichtsgebühr berechnet? Anhand X oder Y oder eine Mischung daraus?
- Falls nach Y? Gibt es Geld zurück vom Gericht?
- Wo ist das gesetzlich geregelt? Paragraph, Literaturverweis, o.ä
Danke!!! Eilt!!!
Gerichtskosten nach Streitwertreduzierung - Elt -
7. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2005 | 14:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten nach Streitwertreduzierung - Elt -
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten