Gerichtskosten nach Streitwertreduzierung - Elt -

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
nur_so
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten nach Streitwertreduzierung - Elt -

Hallo!

Fall:
- Klage in 2002 eingereicht mit Streitwert X
- Klage reduziert zwei Monate später auf Streitwert Y
- das Gericht hat dann einen Kostenbescheid zu Y geschickt (also den niedrigeren Wert)
- *nach* der Klagereduzierung wurde die Klage der Gegenseite zugestellt
- dann wurde der Gerichtskostenbescheid aufgehoben, dann zu zahlen entsprechend dem ursprünglichen Wert X
- 2004 Urteil: Verloren. Im Urteil steht der niedrige Streitwert X

Nun meine Frage:
- Wie wird die endgültige Gerichtsgebühr berechnet? Anhand X oder Y oder eine Mischung daraus?
- Falls nach Y? Gibt es Geld zurück vom Gericht?
- Wo ist das gesetzlich geregelt? Paragraph, Literaturverweis, o.ä

Danke!!! Eilt!!!

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