Gerichtsvollzieher - Ratenzahlung

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Ratenzahlung

Hi,

wenn der Gerichtsvollzieher eine Forderung von etwa 500 Euro (genauer Betrag unbekannt) eintreiben will, sind dann 6 Monatsraten das Maximum?

Gibt es keine Möglichkeit außer der eidesstattlichen Erklärung, wenn der GV 100 Euro pro Monat verlangt und dies nicht zu finanzieren ist?

Also, keine längere Frist oder andere Möglichkeiten, z. B. geringere Rate (z. B. 85 Euro)? Oder ist das Entscheidung des GV?

Und wenn die eidesstattliche Erklärung abgegeben wird, folgt dann normalerweise automatisch die Lohn- oder Kontopfändung?

Und wie kann man auf unverschämten GV reagieren? Kann man sich beschweren bzw. in Schranken weisen? Was muss man sich gefallen lassen (geht nicht um Tätigkeit, sondern Verhalten, z. B. Ausfragen, in privaten Unterlagen schnüffeln, beleidigen, u. ä.)? Auskunft muss nicht gegeben werden, aber was muss man denn sagen? Und: Er darf schauen, ob wertvolle Sachen in Schränken oder Schubläden sind, richtig? Aber er darf doch nicht in offene Post oder Ordner schauen (z. B. um an Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen o. ä. zu kommen)?

Danke im Voraus für die Antwort.

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