Hallo, ich hätte eine Frage und hoffe, dass ihr sie beantworten könnt.
Ich bin im Sommer letzten Jahres mit meinem Roller mit 70 km/h (muss sagen, dass es schon leicht den Berg herunter ging) von einem Streifenwager "erwischt" worden.
Erst gab es eine Anklage vom Staatsanwalt wegen Fahrens ohne Führerschein der Klasse M (den ich aber besitze) und Fahren in mindestens 100 Fällen .... da beides aber nicht richtig war, habe ich Einspruch erhoben.. Ich war in dieser Zeit 16 Jahre alt und die "Grünen" haben auch nur meine Angabe, dass die Drossel entfernt wurde... Roller original 55kmh (Peugeot Speedfight2 WRC LC)
Jetzt kam wieder eine berichtigte Anklage (gleich Vorladung für Gericht) -> Nur noch Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Könnt ihr mir nun sagen mit was für einer Strafe ich zu rechnen hab??? Ich hoffe, dass ich die Führerschein sperre umgehen kann, da meine Lehrstelle dann gefährdet ist, da ein Führerschein verlangt wird...
Gruß Chris
Gerichtsvorladung
3. Januar 2006
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Frage vom 3. Januar 2006 | 12:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvorladung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 13:31
Von
Status: Schüler (446 Beiträge, 82x hilfreich)
Wenn du damals die erforderlich Fahrerlaubnis gehabt hast, dann ist der Tatvorwurf nicht haltbar.
Am besten: Führerschein kopieren und vorab schon einmal zum Gericht schicken.
#2
Antwort vom 3. Januar 2006 | 13:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hm,... Hatte halt nur ein Führerschein der Klasse M (also 50ccm Roller) Bin aber mit 70 gefahren. Mit der Anklage haben sie schon recht, aber möchte gerne wissen was ich zu erwarten habe
-- Editiert von Chriz001 am 03.01.2006 13:36:22
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#3
Antwort vom 5. Januar 2006 | 13:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Hi,
Sozialstunden vermutlich. Aber der Führerschein wird auch weg sein. Normalerweise sind so 9 bis 12 Monate FS-Entzug der Tarif.
Gruß vom mümmel
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