Hallo!
Person A und B leben seit Jahren zusammen in einer Partnerschaft, sind jedoch nicht verheiratet. Nun ergibt es sich,daß Person A einen Job im Ausland bekommt und B mittelfristig nachziehen will. Bis dahin haben sich beide für eine Fernbeziehung entschieden. Das heißt, A zieht aus,meldet sich auch behördlich ab, so daß B faktisch erstmal alleine in der alten (eh auf ihn laufenden) Wohnung zurückbleibt. Natürlich bleiben auch einige gemeinschaftliche Anschaffungen dort zurück (Haushaltsgegenstände etc),d.h. A ist Miteigentümer.
Nun steht eines Tages der Gerichtsvollzieher mit einer Forderung gegen A in der Tür. Muss B ihn reinlassen,wenn A gar nicht mehr dort wohnt ?
Getrennte Lebensführung - Vollstreckung beim Lebenspartner?
6. Januar 2016
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Frage vom 6. Januar 2016 | 11:28
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 27x hilfreich)
Getrennte Lebensführung - Vollstreckung beim Lebenspartner?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2016 | 08:01
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Muss B ihn reinlassen,wenn A gar nicht mehr dort wohnt ?
IMHO eigentlich nicht.
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