Getriebeschaden nach 3 Monaten, Garantie ?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jan123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Getriebeschaden nach 3 Monaten, Garantie ?

ich habe einen Opel Monterey ( 7 Jahe alt ) vor 3 Monaten mit 120.000km Stand gekauft. Incl. war die Gebrauchtwagengarantie.
Nur möchte der Olpelhändler, dass ich 60 % des Schadens selber zahle. Gibt es nicht ein Gesetz, dass besagt, dass nicht-Verschleißteile ( was es meiner Meinung nach ist, denn ein Getriebe geht doch normal nicht nach 120.000km kaputt ) zu 100 %
bis 6 Monate nach dem Kauf, vom Händler getragen werden muss????
hat jemand von Euch schon mal was davon gehört ?
Habe das Auto extra deswegen auch mit neuem TÜV beim Händlert gekauft und bin selbst erst 2000km gefahren. Bin sehr dankbar für einen Rat .


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Ein Getriebe ist selbstverständlich ein Verschleißteil, wie das ganze Auto. Natürlich verschleißen die einzelnen Bauteile unterschiedlich schnell und viele würden auch noch ein zweites Autoleben lang mitmachen.
Zur Sache kann ich sagen, dass ein Getriebe durchaus auch nach 120-tkm und sieben Jahren kaputtgehen kann. Es hängt natürlich auch dabon ab, was genau kaputt ist und ob solch ein Schaden bei diesem Fahrzeugmodell im Rahmen der üblichen Abnutzung liegt.
Da ein Allradfahrzeug relativ häufig als Zugmaschine und/oder auf unwegsamen Gelände bewegt wird, kann diese hohe Beanspruchung durchaus die Lebensdauer vieler Bauteile beträchtlich einschränken.
Sprechen Sie am besten mit Ihrem Händler und versuchen Sie ein Entgegenkommen beim Materialpreis zu erreichen. Selbst wenn der Verkäufer kein Übergabeprotokoll durch einen unabhängigen Sachverständigen (z.B.Dekra-Siegel) gemacht hat, so sind Ihre Chancen auf volle Kostenübernahme im Rahmen der Sachmängelhaftung eher gering. Immerhin sind Sie drei Monate und 2000 km gefahren, bevor der Schaden auftrat.
Was genau ist den defekt?

Gruß, Wolf.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wie will jmd. von der Dekra überprüfen ob ein getriebe kurz vorm Exitus ist? Aufschreiben anschaun und wieder zusammenbaun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:
wie will jmd. von der Dekra überprüfen ob ein getriebe kurz vorm Exitus ist?


Genau das meine ich. Man kann nicht ins Getriebe hineinschauen, sondern nur von Außen sehen, ob Undichtigkeiten oder Schäden am Getriebegehäuse sind und man kann bei einem Probelauf/einer Probefahrt auf Getriebegeräusche achten. Wenn bei einem solchen Check alles in Ordnung ist, besteht kein Grund, das Teil auseinanderzunehmen. Nach ein paar tausend Kilometern kann die Sache natürlich anders aussehen und ein Schaden auftreten. Dafür ist es aber auch kein neues Auto, sondern ein Gebrauchtwagen.

Gruß, Wolf.

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#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

6 Monate lang nach Übergabe wird bei auftretenden Mängeln vermutet, daß diese bereits bei Übergabe vorhanden waren und der Verkäufer somit voll in der Gewährleistung ist.

Es steht dem Verkäufer natürlich frei, das Gegenteil zu beweisen. Dies dürfte ohne Gutachten zum Getriebe allerdings ziemlich schwer für diesen werden.

Ich würde also nochmal mit dem Verkäufer sprechen und eine Übernahme von 60 % ablehnen. Sollte er Ihnen nicht entgegenkommen, dann nehmen Sie sich lieber einen Anwalt. Das lohnt bei Getriebeschaden allemale.


Gruß
Harry!


-- Editiert von Harry2000 am 05.01.2005 17:16:00

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#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>6 Monate lang nach Übergabe wird bei auftretenden Mängeln vermutet, daß diese bereits bei Übergabe vorhanden waren und der Verkäufer somit voll in der Gewährleistung ist. <hr size=1 noshade>


Es sei denn es ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar, könnte ja vorliegend der Fall sein oder auch nicht, genau wird man es nur erfahren, wenn man wüsste, was am Getriebe nicht i.O. ist. ;)

Aber dazu schweigt der Verfasser dieses Threads, zudem könnte auch Eigenverschulden vorliegen, auch das lässt sich nur vermuten.......,
allerdings darf der Käufer zunächst darlegen u. beweisen, ob hier überhaupt ein Sachmangel vorliegt oder nicht. (§363 BGB u. BGH Urteil von 2004)

-- Editiert von krull14 am 05.01.2005 18:24:56

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