Gewährleistung von verderbliche Ware

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)
Gewährleistung von verderbliche Ware

Hallo!

Folgendes ist passiert. Kunde bestellt Insekten. Ich liefere. Kunde beschwert sich: Alle Insekten wären erfrohen und er möchte das komplette Geld zurückerstattet bekommen.

Ich weise aber überall und in den AGBs daraufhin, das wir keine Garantie für lebende Ankunft gewähren.

Muss ich dem Kunden das Geld nun zurückerstatten oder nicht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Ansonsten ist bei einem gewerblichen Anbieter der Ausschluß einer Garantie (die es sowieso nicht gesetzlich gibt) irrelevant. Eine Garantie ist freiwillig und wenn ich keine gebe, dann gebe ich halt keine. Ausschließen muß ich diese deshalb nicht. Für verderbliche Ware muß ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden. Wurde das getan? Ob nun aber Tiere mit verderblicher Ware gleichzusetzen sind kann ich leider nicht sagen. Wohl ist es aber möglich, egal um welche Art von Ware sich handelt, eine Lebensdauer anzugeben. Dies muß vor dem Kauf aber deutlich ersichtlich sein (z.B. Leuchtmittel).

Im konkreten Fall denke muß das Geld aber dennoch zurückerstattet werden, da, so wie ich das interpretiere, der Verkauf gewerblich war (es ist egal ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht). Bei einem gewerblichen Verkauf haftet der VK immer bis zur Übergabe an den Kunden.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, bin gewerbebetreibend. Aber ich habe Futterinsekten vom Widerspruch ausgeschlossen und auch mehrmals erwähnt das ich keine garantie auf lebende Ankunft gebe. Warum muss ich dann das Geld zurückerstatten wenn der Käufer auf eigene Gefahr versenden lässt?

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#3
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

habe extra in AGBs:

§ 4 a Gefahrübergang

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn ********** die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung beim Empfang der Ware) hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du mußt deshalb zahlen, weil du die Gefahr des Transportes eben NICHT auf den Kunden abwälzen kannst, egal was du in deinen AGB's schreibst. Das ist gegen geltendes Recht und somit unwirksam. Du bist gewerbetreibender, daher solltest du das schon wissen. Wenn der Kunde dir böse will, dann schwärzt er dich für den Passus im deinen AGB bei der Wettbewerbszentrale an und du wirst dann sogar gebührenpflichtig abgemahnt werden. DU solltest dir also wirklich überlegen was du tust.

Viele Grüße, Michael

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