Gewerbsmäßiger Betrug in 32 Fällen

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
robertus77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Betrug in 32 Fällen

Hallo,

ich bin 22 Jahre alt und arbeitlos, ich habe im Internet in 32 Fällen Sachen verkauft, die ich nicht besitze. Die Gesamtsumme beläuft sich auf ca 3200€!
Heute früh war die polizei bei mir und die Wohnung durchsucht, und meinen Laptop mitgenommen! Ich im moment daran einen Anwalt zufinden.

Nun meine Frage,mit was für eine Strafe kann ich ungefähr rechnen?
Ist es möglich das der fall nicht vor gericht landet?
Bei der Polizei habe ich noch keine Aussage zu der Sache gemacht!

Mfg R


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
robertus77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ich besitze keine Vorstrafen

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Ist es möglich das der fall nicht vor gericht landet?


Rein theoretisch können Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr per Strafbefehl (also schriftlichem Urteil) verhängt werden, wenn die Sache dafür geeignet ist, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll und der Beschuldigte anwaltlich vertreten ist.

Praktisch ist "Freiheitsstrafe per Strafbefehl" aber sehr selten und erst recht in einem Fall wie diesem kaum zu erwarten. Ich würde die Chance bei 1-2 % ansiedeln. Es ist also zu 98-99 % davon auszugehen, dass die StA eine Hauptverhandlung beantragen wird.

Die andere Möglichkeit, dass die Sache nicht vor Gericht landet, wäre wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluß der Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht sehen würde und daher erst gar keine Anklage erhebt.

quote:
Nun meine Frage,mit was für eine Strafe kann ich ungefähr rechnen?


Das kann man so nicht vorhersagen. Mindest strafe sind bei gewerbsmäßigem Betrug 6 Monate (schon bei 1 Fall).

Ganz grob geschätzt wird man in diesem Fall wohl von einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 bis 24 Monaten ausgehen können, wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt,. Sollte die Strafe über 2 Jahren liegen (was jedoch zu 98% nicht zu erwarten ist) wäre Bewährung rechtlich nicht möglich

Zitat:
Bei der Polizei habe ich noch keine Aussage zu der Sache gemacht!


Kluge Entscheidung. Eine Aussage sollte man auch -wenn überhaupt- in solch einem Fall nur dann machen, nachdem der Anwalt Akteneinsicht hatte und anhand derer entscheidet, ob eine Aussage (Geständnis) sinnvoll ist, oder nicht.


-- Editiert !!Streetworker!! am 09.01.2015 13:32

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